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Einkaufen und erst später bezahlen - diese Möglichkeit wird zum besseren Schutz vor Überschuldung künftig strenger reguliert. Der Bundestag beschloss am Freitag ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie - damit gelten etwa neue Regeln zur Prüfung der Kreditwürdigkeit. "Für den Verbraucherschutz ist heute ein wichtiger Tag", erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Reform betreffe "viele Millionen Menschen".
"Buy Now, Pay Later"-Modelle seien "gerade beim Online-Shopping beliebt", erklärte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). "Sie stellen allerdings ein besonderes Überschuldungsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar." Ein kleiner Kredit wirke harmlos, werde aber problematisch, wenn bei vielen Forderungen der Überblick verloren geht.
"Der Bundestag hat das erkannt und schreibt jetzt eine genaue Prüfung der bestehenden Verpflichtungen vor dem Vertragsschluss vor", lobte vzbv-Chefin Ramona Pop. Verbraucherinnen und Verbraucher bekämen nur die Kredite, die sie auch wahrscheinlich zurückzahlen können.
Zudem werden Banken nun verpflichtet, auch beim Dispo genau zu prüfen, ob Verbraucherinnen und Verbraucher den Kredit innerhalb einer angemessenen Zeit zurückzahlen können. Denn "auch in Dispokrediten steckt ein erhebliches Überschuldungsrisiko", wie der vzbv betonte.
Mit einem Entschließungsantrag forderte der Bundestag zudem die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung zum Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen zu erarbeiten: Diese seien "in Deutschland weiterhin verpflichtet, ihre frühere Erkrankung bei Versicherungsabschlüssen oder Kreditverträgen anzugeben", heißt es in der Entschließung. "Dies führt in der Praxis häufig zu finanzieller Benachteiligung, Risikoaufschlägen oder Vertragsablehnungen, selbst dann, wenn aus medizinischer Sicht kein erhöhtes Risiko mehr vorliegt."
Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, Grünen und Linken angenommen. Die AfD enthielt sich.
K.Hassan--SF-PST