-
Spitzen der Koalitonsfraktionen wollen Reformen bis Jahresende umsetzen
-
Norwegen trauert um König Harald V. - Sohn Haakon ist neuer König
-
Auswärtiges Amt zu Trumps Umbenennung: "Für uns heißt es weiter Lake Ontario"
-
Tödliche Sturzflut im Himalaya: Suche nach Vermissten inmitten neuer Gefahrenwarnungen
-
Linke-Spitzenkandidatinnen: Ostdeutscher Wahlkampf ist emotional geprägt
-
VW 2.5 TDI: Warum der Fünfzylinder legendär ist und wo die Fallstricke liegen
-
Machbare Aufgaben für Bayer - Ilzer mit Hoffenheim gegen Graz
-
40 Jahre nach Tschernobyl: Selbst gesammelte Pilze bei maßvollem Verzehr unbedenklich
-
Digitales Unternehmensabo: Abendblatt PLUS für Teams
-
Grüne fordern Pflanzung einer Million Bäume und mehr Hitzeschutz
-
Insolvenz der Bäckerei Michely: Fast 100 Jobs in Gefahr
-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
القائمة المختصرة لمسابقة مصور الحياة البرية لعام 2026: من الدب القطبي إلى الحوت القاتل
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
-
Richterin hebt Pentagon-Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Bericht: USA verhandeln mit Caracas über Beteiligung an Venezuelas Ölfeldern
-
Staatssender: Nach Sturzflut in Tibet 555 Touristen aus Katastrophengebiet evakuiert
-
Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab
-
Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg
Wahlrechtsurteil: Ampel-Politiker sehen Kern der Reform bestätigt
Vertreter der Ampel-Parteien haben sich trotz der teilweisen Zurückweisung der Wahlrechtsreform zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezeigt. Das Karlsruher Gericht habe "das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt", erklärte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle am Dienstag. Die Entscheidung sei "im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts. Denn in der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz."
Ähnliche Äußerungen gab es auch von SPD und Grünen: Die Verkleinerung des Deutschen Bundestags auf 630 Abgeordnete sei "vollbracht und verfassungsgemäß", erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. "Damit haben wir als Regierungskoalition etwas geschafft, an dem eine 16 Jahre unionsgeführte Regierung insbesondere aufgrund der Weigerung der CSU gescheitert ist."
Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Till Steffen, sprach von einem "großen Erfolg", der "gegen den erbitterten Widerstand insbesondere der CSU durchgesetzt" worden sei. "Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl haben wir Klarheit. Diese Entscheidung schafft Stabilität für das Wahlrecht."
Die Ampel-Vertreter begrüßten, dass das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Zweitstimmendeckung für verfassungsgemäß erklärt hat. Dabei geht es um eine Änderung, wonach Direktmandate in Wahlkreisen künftig durch eine ausreichende Zahl an Zweitstimmen der Parteien gedeckt sein müssen. Dies kann dazu führen, dass einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
Gekippt haben die Karlsruher Richterinnen und Richter aber die vorgesehene Streichung der Grundmandatsklausel. Sie ermöglicht es auch Parteien, die bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, gemäß ihrem Zweistimmenanteil in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Direktmandate erzielen.
SPD-Vertreter Wiese bedauerte diese Entscheidung. "Hier hätten aus unserer Sicht sicherlich auch andere Alternativen im Raum gestanden", erklärte er. "Wir werden anhand der vom Gericht gefundenen Kriterien auch hierfür eine faire und gerechte Lösung finden."
Der FDP-Politiker Kuhle begrüßte aber, dass es bei dem lange umstrittenen Thema durch die Entscheidung aus Karlsruhe nun die "nötige Klarheit" gebe. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Steffen plädierte dafür, sich das Thema nochmals "in Ruhe" anzuschauen. Er riet "von Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl" ab.
Nach Angaben aus der Ampel-Koalition bedarf es durch die Gerichtsentscheidung im Prinzip keiner erneuten Rechtsänderung, damit die Grundmandatsklausel wieder wirksam wird. Sie gelte bereits durch den Richterspruch.
Y.Zaher--SF-PST