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Kinder- und Jugendmediziner warnen vor Cannabis-Legalisierung
Die Verbände der Kinder- und Jugendmediziner haben vor massiven Gesundheitsgefahren für junge Menschen durch die geplante Legalisierung von Cannabis gewarnt. In einer gemeinsamen Stellungnahme, aus der die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwochsausgaben) zitierten, warnen sechs Verbände: "Die Legalisierungspläne führen zu einer Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen junger Menschen in Deutschland."
Das Bundesgesundheitsministerium wies diese Bedenken zurück. "Der Kinder- und Jugendschutz ist zentrales Element dieses Gesetzentwurfs", sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin. Der Entwurf enthalte "zahlreiche Regelungen", um diesen Schutz zu gewährleisten.
Der Sprecher verwies auf das ausdrückliche Verbot der Weitergabe von Cannabis an Kinder- und Jugendliche, auf die Begrenzung des psychoaktiv wirkenden Stoffes THC und die geplante Präventions- und Informationskampagne, die sich gezielt an junge Leute richten solle.
Die Verbände verwiesen allerdings in ihrer gemeinsamen Stellungnahme auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu den schädlichen Folgen einer Legalisierung. Der aktuelle internationale Forschungsstand weise darauf hin, dass eine Legalisierung "gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erhöhtem Konsum und den damit verbundenen Gesundheitsschäden" führe, heißt es in der Stellungnahme. Zudem trage die Legalisierung "zu einer verminderten Risikowahrnehmung gegenüber den Gefahren des Konsums" bei, warnten sie.
Weiter heißt es: "Positive Effekte für den Jugendschutz sind mit den Legalisierungsplänen nicht zu erwarten, da Kinder und Jugendliche vor einem deutlich erweiterten Markt nicht wirksam geschützt werden können." Verfasst wurde die Stellungnahme unter anderem vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sowie von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.
Die Bundesregierung will Cannabis noch in diesem Jahr teilweise legalisieren. Der Besitz von 25 Gramm zum Eigenbedarf soll künftig straffrei bleiben, die Abgabe soll kontrolliert über Vereine erfolgen. Der private Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen soll erlaubt sein. In einem zweiten Schritt soll in Modellregionen der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet werden.
Q.Jaber--SF-PST