-
Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz
-
Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken
-
Regisseur Werner Herzog hat fast eine Million Follower - aber kein Smartphone
-
Tödliche Messerattacke in Supermarkt: Ermittler gehen von wahllos verübter Tat aus
-
Trump-Versprechen: 5000 Dollar für jeden US-Bürger bei Republikaner-Wahlsieg
-
Tödlicher Messerangriff in Freiburg: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
-
Fehl-Investitionen von Krankenkassen könnten Milliardenverlust zur Folge haben
-
Studie: Mehrheit wünscht sich "ernsthaften Dialog" zwischen Politik und Bürgern
-
Bahn-Chefin: Weniger Korridorsanierungen - und doch kaum Aussichten auf bald pünktlichere Züge
-
Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach zu Ermittlungen: Habe niemals Geld angenommen
-
Zinsen für US-Staatsanleihen steigen - und setzen die Trump-Regierung unter Druck
-
Vor Wahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD in Umfrage knapp hinter AfD
-
Bundesweiter Warntag: Behörden zieht erste positive Bilanz
-
Arbeitsunfall in Bayern: 50-Jähriger von tonnenschwerem Betonteil erschlagen
-
BVB setzt bei Karetsas auf weitere Untersuchungen
-
EuGH-Urteil zu Vodafone-Streit stärkt Position von Kunden
-
Frühere dänische Königin nach Schwächeanfall aus Krankenhaus entlassen
-
Anschlagspläne auf Synagoge: Jugendlicher IS-Sympathisant in Augsburg vor Gericht
-
Debatte über Umgang mit AfD nach Sieg in Sachsen-Anhalt hält an
-
Moskau: Mitarbeiter der britischen Botschaft plante im Auftrag Kiews Anschlag auf Diplomaten
-
Bär wirbt für "Wertepartnerschaften" bei Raumfahrt
-
Bayern gegen Dortmund am Samstagabend
-
Radsport: Florian Lipowitz im WM-Aufgebot für Montreal
-
Südkoreanischer Geheimdienst: Kim Jong Uns Tochter hat Bruder oder Schwester
-
Bundesfinanzhof: Metallverkauf nach Einäscherung ist für Krematorien steuerrelevant
-
Schrillende Handys und heulende Sirenen: Alarmsysteme an sogenanntem Warntag getestet
-
Unicef: Jedes zehnte Schulkind 2025 von klimabedingtem Schulausfall betroffen
-
Innere Sicherheit und Migration: Dobrindt verteidigt Kurs gegen Kritik der Opposition
-
Präsident der Emirate beginnt Staatsbesuch in Deutschland bei Steinmeier
-
Bahn-Chefin Palla kündigt weniger Korridorsanierungen pro Jahr an
-
Eiskunstlauf: Walijewa verliert neutralen Status
-
Betriebskrankenkassen fordern bessere Strukturen zur Vorbeugung von Suiziden
-
Streit um "Schattendatenbank" der Schufa geht wohl vor Gericht
-
Laschet-Lacher: Neue Studie sieht keinen Einfluss auf Bundestagswahl 2021
-
DFB-Pokal: Bayern und Dortmund im Free-TV
-
Trump verspricht US-Bürgern je 5000 Dollar bei Sieg der Republikaner bei US-Kongresswahl
-
MLS: Müller liefert Assist und muss raus
-
Raserunfall mit drei Toten in Hessen: Sieben Jahre Haft für 32-Jährigen
-
Giffey: Berliner SPD steht trotz Ermittlungen hinter Spitzenkandidat Krach
-
Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern
-
RKI: Zahl der Hitzetoten beträgt weiter 16.300
-
Hohe Ölpreise treiben Inflation in die Höhe - Anstieg im August bei 2,9 Prozent
-
Juso-Chef Türmer: Die Regierungskoalition braucht einen Neustart
-
Zahl der Beziehenden von Asylbewerberleistungen 2025 um 15 Prozent gesunken
-
New York startet mit Ralph-Lauren-Schau in die Fashion Week - erstmals ohne Pelze
-
Weinbaubetriebe in Rheinland-Pfalz können Prämie für dauerhafte Rodung bekommen
-
"Tut so, als stünde ich auf dem Stimmzettel": Trump wirbt bei Republikaner-Parteitag um Wähler
-
NFL: Seahawks siegen zum Auftakt - aber bangen um Darnold
-
Demirovic überwältigt: "Unfassbar, unbeschreiblich"
-
Leipzig setzt am Comer See auf schnelle Wiedergutmachung
Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf
Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)
Geklagt hatte ein Mann, der im Jahr 2009 bei der Bewerbung auf eine Trainee-Position diskriminiert worden war. Das Landesarbeitsgericht Hessen verpflichtete den Arbeitgeber bereits in einem Urteil von 2018 dazu, dem Mann materiellen und immateriellen Schadensersatz auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu leisten. Im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs einigten sich die Parteien 2021 auf eine Zahlung von 100.000 Euro als Entschädigung für die Jahre 2009 bis 2017.
Im aktuellen Urteil forderte der Kläger eine erneute Entschädigungszahlung für die Jahre 2020 bis 2023. Diese verwehrte das Bundesarbeitsgericht ihm aber und bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die Haftung für den Verdienstausfall des Mannes würde entfallen, sofern kein Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und einem vermeintlichen Schaden mehr nachgewiesen werden kann. Dies sei bei dem Kläger der Fall.
Der Anspruch auf eine weitere Entschädigung bestehe nicht länger, weil der Bewerber mittlerweile eine neue angemessene Beschäftigung gefunden habe, in der er fest verankert sei. Die weitere berufliche Entwicklung des Mannes sei daher nicht mehr durch die damalige Benachteiligung geprägt, sondern gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, erklärte das BAG.
C.AbuSway--SF-PST