-
Bayern-Fiasko abgehakt: Starke Stuttgarter klopfen oben an
-
Selenskyjs Gespräche mit US-Gesandten in Berlin vorerst zu Ende - Fortsetzung am Montag
-
HBL: Magdeburg gewinnt Krimi in Gummersbach
-
Dobrindt: Deutschland nimmt belarussische Oppositionelle Kolesnikowa und Babariko auf
-
Später Ausgleich: Bayern verhindern Heimpleite gegen Mainz
-
Belarussischer Dissident Bjaljazki will politischen Kampf im Exil fortsetzen
-
Trotz grandiosem Fight: Handballerinnen verpassen WM-Gold
-
Unterstützer: Kein Kontakt zu iranischer Nobelpreisträgerin Mohammadi seit ihrer Festnahme
-
Ukraine-Gespräche: Selenskyj trifft US-Gesandte Witkoff und Kushner im Kanzleramt
-
Mislintat wird Allofs-Nachfolger in Düsseldorf
-
Platz zehn: Raimunds Podestserie reißt in Klingenthal
-
Zehn Mann reichen nicht: BVB schleppt Frust in die Liga
-
Ukraine-Gespräche: Merz empfängt Selenskyj und US-Delegation im Kanzleramt
-
Mindestens elf Tote bei antisemitischem Angriff auf Feiernde in Australien
-
Französischer EPR-Atomreaktor Flamanville erreicht erstmals volle Kapazität
-
Bayerns Innenminister Herrmann zu Festnahmen: Anschlag stand nicht unmittelbar bevor
-
Israel tötet ranghohen Hamas-Kommandeur im Gazastreifen - Hamas lehnt Entwaffnung ab
-
Schalke 04 holt Zweitliga-Herbstmeisterschaft
-
Trump räumt mögliche Niederlage der Republikaner bei Zwischenwahlen 2026 ein
-
Biathlon: Weidel wird Zehnte im Verfolger - Voigt abgeschlagen
-
Ukraine-Gespräche in Berlin: Selenskyj plädiert für Einfrieren des Frontverlaufs
-
Zentralrat warnt vor weiterer Zunahme antisemitischer Angriffe
-
Russland erklärt Deutsche Welle zur "unerwünschten Organisation"
-
Slalom in Val d'Isère: Straßer unterliegt seinem "Endgegner"
-
Freude und Erleichterung über Freilassung von belarussischen Oppositionellen
-
Antisemitismusbeauftragter ruft nach Sydney-Anschlag zu Schutz auf
-
Biathlon: DSV-Staffel belegt Rang fünf
-
Obdachlose Frau will in Hamburger S-Bahn-Tunnel schlafen - Strecke gesperrt
-
20-Jähriger stiehlt in Erfurt zwei Schafe und hält sie in Wohnhaus
-
Elf Tote bei antisemitischem "Terrorangriff" am Bondi Beach in Australien
-
Entscheidende Runde der Präsidentschaftswahl in Chile hat begonnen
-
Sturz am Tag nach dem Sieg: Aicher bleibt unverletzt
-
Kämpfe zwischen Thailand und Kambodscha dauern ungeachtet der US-Friedensbemühungen an
-
Australien: Mindestens zehn Tote bei Schusswaffenangriff am Bondi Beach
-
Slalom in Val d'Isère: Straßer verpasst Finale
-
Vor Berliner Ukraine-Treffen: Deutsche Außenpolitiker fordern starke Rolle Europas
-
Mutmaßlich islamistischer Anschlagsplan auf Weihnachtsmarkt: Ermittlungen in Bayern
-
Verdi-Umfrage: Jobcenter-Beschäftigte klagen über zu hohe Belastung
-
Schokoladenkrise: Ritter-Sport-Chef rechnet mit weiter steigenden Preisen
-
Draisaitl mit drei Vorlagen - nun 999 NHL-Scorerpunkte
-
Rodeln: Loch mit Schadensbegrenzung - Langenhan Zweiter
-
Ohne Wagner: Orlando verpasst Finale des NBA Cups
-
Übergegner Norwegen? Döll macht sich keine "großen Sorgen"
-
"Bestes Tor meiner Karriere": Bayer feiert Kunstschütze Terrier
-
Hopps Weg zurück zur WM: "Wollte die ganze Welt umarmen"
-
Afrika-Cup: Jackson fehlt den Bayern einige Wochen
-
US-Soldaten in Syrien bei mutmaßlichem IS-Angriff getötet - Trump droht mit Vergeltung
-
Bewaffneter tötet zwei Menschen an US-Eliteuniversität
-
Gespräche in Berlin über "möglichen Waffenstillstand in Ukraine"
-
Zweite Runde der Präsidentschaftswahl in Chile
Kläger scheitert in Streit um Pressefoto von Luxusauto in Düsseldorf
Die Veröffentlichung eines Pressefotos von einem Luxusauto bei einer Polizeikontrolle ist einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtens gewesen. Eine entsprechende Klage wies das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch nach Angaben einer Gerichtssprecherin ab. Der Autohalter hatte gegen eine Zeitung wegen einer angeblich identifizierenden Berichterstattung auf Unterlassung geklagt. Das Gericht stellte jedoch keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers fest, wie die Sprecherin sagte.
Der Kläger war laut Gerichtsangaben 2021 in Düsseldorf mit seinem Auto in die Polizeikontrolle geraten. Dabei wurden in der Innenstadt gezielt Luxusautos und getunte Fahrzeuge ins Visier genommen. Die beklagte Zeitung berichtete über die Kontrollaktion.
Dabei nutzte sie demnach ein Foto, welches das orangefarbene Auto des Klägers einer Luxusmarke zeigte. Der Halter selbst war darauf jedoch nicht erkennbar, das Autokennzeichen wurde zudem verpixelt, wie es nach Gerichtsangaben hieß.
Der Fahrer argumentierte, sein Auto habe wegen besonderer Ausstattung und der seltenen orangefarbenen Lackierung einen hohen Wiedererkennungswert. Der Kläger warf der Zeitung vor, aufgrund ihrer Berichterstattung hätten ihn Menschen aus seinem Umfeld identifizieren können.
Wie das Gericht nun feststellte, wurde der Mann in seinen Persönlichkeitsrechten nicht verletzt. Er sei von der Berichterstattung nicht unmittelbar betroffen gewesen, hieß es.
Wie sich in dem Verfahren ergeben habe, sei der Kläger von Menschen aus seinem Umfeld auch nicht direkt erkannt, sondern daraufhin angesprochen worden, ob es sich um sein Auto handle. Das Foto als Teilinformation reiche jedoch nicht aus, um den Kläger zu identifizieren.
Selbst wenn der Kläger von der Berichterstattung betroffen gewesen wäre, sei diese nach einer Interessenabwägung von der Pressefreiheit gedeckt gewesen, hieß es in dem Urteil demnach weiter. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
G.AbuOdeh--SF-PST