-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
Vorher-Nachher-Bilder: BGH verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag mit dem Thema Schönheitsbehandlungen auseinandergesetzt. Es ging in Karlsruhe um die Frage, wie dafür geworben werden darf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte gegen ein Unternehmen, das Vorher-Nachher-Darstellungen auf Instagram und seiner eigenen Website veröffentlichte. (Az. I ZR 170/24)
Dabei ging es um minimalinvasive Behandlungen wie das Spritzen von Hyaluron oder Hyaluronidase im Gesicht. So sollen beispielsweise Falten gemildert werden. Die Verbraucherzentrale sieht in der Werbung einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Klage Erfolg.
Das Unternehmen legte Revision beim BGH ein, der das Urteil überprüft und nun verhandelte. Knackpunkt ist der Begriff "operative plastisch-chirurgische Eingriffe" aus dem Gesetz. Solche Eingriffe, wenn sie der Veränderung des Körpers dienen und nicht medizinisch notwendig sind, dürfen nicht mit Vorher-Nachher-Bildern beworben werden.
Doch ist eine Behandlung von Falten oder das Aufspritzen von Lippen mit Hyaluron ein operativer plastisch-chirurgischer Eingriff? Der BGH tendierte in einer ersten Einschätzung dazu, das Urteil des Oberlandesgerichts zu bestätigen. Dann bliebe die Werbung verboten. Entschieden ist das aber noch nicht.
Der Anwalt des Unternehmens argumentierte, dass solche Behandlungen weder von Chirurgen vorgenommen würden noch mit chirurgischen Instrumenten. Auch das Risiko sei geringer als das einer Operation.
Sinn und Zweck des Gesetzes sei der Schutz von Verbrauchern vor Gesundheitsschäden und Risiken durch medizinisch nicht notwendige Eingriffe, konterte der Anwalt der Verbraucherzentrale. Eine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern sei besonders suggestiv.
Ein Urteil fiel am Donnerstag noch nicht. Meist wird es am BGH einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
H.Jarrar--SF-PST