-
European Aquatics lässt russische und belarussische Athleten zu
-
Opfer unter Drogen gesetzt? Sohn von Mette-Marit weist Vorwürfe zurück
-
Kartellamt: Amazon soll wegen Preiskontrollen knapp 59 Millionen Euro zahlen
-
Tödlicher Brand durch Silvesterrakete: Zwei Verdächtige in Bayern ermittelt
-
Wegen Iran-Konflikts: Bundeswehr zieht temporär Soldaten aus Nordirak ab
-
Russland weist deutschen Diplomaten aus - Nach Ausweisung von russischem Diplomaten in Spionagefall in Berlin
-
Hoffnung auf Trendwende: Industrie verbucht kräftiges Auftragsplus
-
Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen
-
DFB-Pokalfinale bleibt bis 2030 in Berlin
-
Streit mit SPD um Sitzungssaal: Klage von AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe
-
Erster Pollenalarm im Westen und Südwesten - Im Nordosten hält Kälte Blüten in Schach
-
Leichte Entwarnung nach "außergewöhnlichen" Unwettern in Spanien und Portugal
-
"Klassenkampf von oben": Junge Union und Jusos streiten über Sozial-Kürzungen
-
"New Start": Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen
-
Behinderungen durch Schneefall und Glätte im Nordosten Deutschlands
-
Ukraine und Russland beginnen zweiten Verhandlungstag in den Vereinigten Arabischen Emiraten
-
Insgesamt 478.000 Stunden Stillstand: Autofahrer standen 2025 länger im Stau
-
Entführung ihrer Mutter: US-Starmoderatorin wendet sich unter Tränen an die Täter
-
Konzernchefs von VW und Stellantis fordern Bonus für E-Autos "Made in Europe"
-
WM-Aus für ter Stegen? "Ich muss mehrere Monate pausieren"
-
AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe mit Klage auf Zuteilung von "Otto-Wels-Saal"
-
Tod eines Zugbegleiters bei Ticketkontrolle: Gewerkschaften fordern Konsequenzen
-
Zahl der Eheschließungen auf niedrigstem Stand seit 1950
-
Industrie meldet deutlich mehr Aufträge
-
US-Regierung will Sportartikelhersteller Nike wegen Diskriminierung von Weißen vorladen
-
Trotz Doppelpack: Draisaitl verliert vor Olympia-Abflug
-
Basketball: Schröder siegt beim Debüt für Cleveland
-
Venezuelas Übergangspräsidentin trifft Vertreter europäischer Ölkonzerne
-
NBA: Harden-Wechsel nach Cleveland perfekt
-
Undav in Topform: Nagelsmann "darf auf ihn nicht verzichten"
-
Bill Gates: Bereue "jede Minute" mit Sexualstraftäter Epstein
-
Wadephul fordert Beteiligung Chinas an zukünftigem Atom-Abrüstungsabkommen
-
Europäische Zentralbank gibt Leitzinsentscheidung bekannt
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Kalifornien Neuzuschnitt von Wahlkreisen
-
Google-Mutter Alphabet verzeichnet Jahresumsatz von über 400 Milliarden Dollar
-
Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen
-
JU-Chef Winkel sieht Einsparpotenzial von "Dutzenden Milliarden" im Sozialetat
-
Gespräche zwischen Iran und den USA am Freitag im Oman
-
Trump: Irans geistliches Oberhaupt Chamenei sollte "sehr besorgt" sein
-
VfB im Halbfinale: Arbeitssieg in Kieler Kältekammer
-
Kahlschlag bei der "Washington Post": Bezos lässt ein Drittel der Journalisten feuern
-
Generalprobe ohne NHL-Profis: DEB-Team schlägt Italien
-
Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal
-
Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik
-
ESPN: Dallas gibt Davis an Wizards ab
-
Attentatsversuch auf Trump: 59-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
Minister: Italien wehrt russische Cyberattacken auf Olympische Winterspiele ab
-
Bei Entrümpelung entdeckte Frauenleiche: Tatverdacht gegen Lebensgefährten erhärtet
Gericht: Hohe Hürden für Freispruch von Vorwurf der Impfpassfälschung in Coronakrise
Für einen Freispruch vom Vorwurf der Impfpassfälschung unter Verweis auf eine vermeintlich unklare Rechtslage in der Coronakrise gelten einem Urteil des Oberlandesgerichts im niedersächsischen Braunschweig (OLG) zufolge hohe Hürden. Pauschale Einlassungen eines Beschuldigten, er habe sich vor der Vorlage eines gefälschten Impfpasses auf eine eigene Internetrecherche verlassen, seien für die gerichtliche Feststellung eines sogenannten unvermeidbaren Verbotsirrtums jedenfalls unzureichend, erklärte das Gericht am Mittwoch. (Az.1 ORs 49/23)
Es kassierte mit der Entscheidung vom 7. März ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgericht in Braunschweig und gab der Staatsanwaltschaft in einer sogenannten Sprungrevision statt. Nun muss das Amtsgericht über den Fall, bei dem es um die Vorlage eines Impfpasses mit gefälschten Einträgen über angebliche Coronaimpfungen in einer Apotheke im Oktober 2021 ging, neu verhandeln.
Das Amtsgericht hatte dem Angeklagten zu Gute gehalten, dass er aufgrund der damaligen kontroversen Debatten zur Strafbarkeit der Vorlage gefälschter Impfnachweise ohne eigenes Verschulden überzeugt war, nichts Illegales zu tun. Juristen sprechen dann von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, der eine Bestrafung ausschließt. Das Gericht sprach den Angeklagten daraufhin frei.
Während der Coronakrise war zeitweise auch unter Juristen umstritten, ob das Vorzeigen von gefälschten Impfnachweisen bei nichtamtlichen Stellen wie Apotheken eine Urkundenfälschung darstellt oder eine Strafbarkeitslücke besteht. Selbst Oberlandesgerichte kamen zu unterschiedlichen Schlüssen.
Der Gesetzgeber passte das Strafgesetzbuch daraufhin Ende November 2021 an, um Rechtsunsicherheiten auszuschließen. Der Bundesgerichtshof stellte später höchstrichterlich fest, dass die Vorlage falscher Impfnachweise auch nach altem Recht strafbar war - also zu keinem Zeitpunkt eine Strafbarkeitslücke bestand. Fraglich blieb aber, ob Menschen aufgrund der zwischenzeitlichen Diskussionen zuvor eventuell einem Verbotsirrtum aufgesessen sein könnten.
Das Braunschweiger Amtsgericht bejahte die Frage im vorliegenden Fall, ging dabei nach Überzeugung des OLG allerdings zu pauschal vor. Die Aussage des Beschuldigten, er habe sich auf Ergebnisse eigener Internetrecherchen verlassen, reiche keinesfalls aus. Es müsse genauer geklärt werden, welche Gerichtsurteile oder sonstigen Quellen der Angeklagte heranzogen habe.
Darüber hinaus wäre es dem Beschuldigten seinerzeit "zuzumuten" gewesen, die höchstrichterliche Klärung der Rechtslage vor der von ihm geplanten Handlung abzuwarten, betonte das Oberlandesgericht. Die Beweisführung des Amtsgericht sei insgesamt "lückenhaft". Es müsse deshalb neu über den Fall entscheiden.
G.AbuOdeh--SF-PST