-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
-
Freies Training: Antonelli auch in Zandvoort stark
-
Medienberichte: Waffenversteck bei Berlin womöglich in Auftrag Russlands angelegt
-
Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus
-
Irrfahrt nach medizinischem Notfall: Autofahrer verletzt acht Passanten in Hofgeismar
-
Bayer: Andrich muss Kapitänsbinde an Tapsoba abgeben
-
Ramelow soll in Verhandlungen mit Lufthansa für Pilotengewerkschaft VC schlichten
-
Fiebich hebt Daumen für die WM: "Werde auf jeden Fall spielen"
-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
-
Auto erfasst Passanten in Hofgeismar: Fahrer laut Polizei mit medizinischen Problemen
-
Nach El-Mala-Coup: Köln holt Skhiri zurück
-
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
-
Hyundai-Beschäftigte in Südkorea streiken für Anhebung des Rentenalters
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panamakanal wird reduziert
-
Bayern ohne Musiala im Supercup, aber Kompany "total ruhig"
-
Brand im Hohen Venn: Behörden warnen vor Betreten des Gebiets
-
84-Jährige stirbt nach Raubüberfall in Hannover an zugefügten Verletzungen
-
Ende 2025 rund 32.500 Prostituierte in Deutschland bei Behörden gemeldet
-
Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur von Fernsehcharakter in Erfurt beschmiert
-
Medienbericht: Geheimes Waffenlager bei Berlin gefunden
-
Freiburg legt Grundstein: "Wollen wieder auf Reisen gehen"
-
"Anstiftung zur Subversion": Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong verurteilt
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Warken will an Reformkurs festhalten
Gutachten verweist auf europarechtliche Hürden bei Cannabis-Legalisierung
Teile der Ampel-Pläne für eine Legalisierung von Cannabis sind womöglich nicht mit Europarecht vereinbar. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftliche Dienstes des Bundestages hervor, über das der "Spiegel" am Dienstag berichtete. Zwar halte es das Gutachten prinzipiell für möglich, den Privatkonsum - also Besitz, Kauf und Anbau - straffrei zu stellen, heißt es in dem Bericht. Die deutlich weitergehenden Pläne der Koalition seien aber europarechtlich problematisch.
Vor dem Hintergrund europarechtlicher Verträge sei davon auszugehen, dass "der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis legalisiert werden darf", heißt es in dem Gutachten. Eigenanbau und Konsum könnten demnach entkriminalisiert werden.
Auch der gemeinsame Anbau in Vereinen wäre nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes – wenn auch unter strengen Auflagen – möglich. Kompliziert sei aber die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Mitglieder ihre Pflanzen nicht selbst aufziehen.
Die Bundesregierung will Cannabis noch in diesem Jahr teilweise legalisieren. Der Besitz von 25 Gramm zum Eigenbedarf soll künftig straffrei bleiben, die Abgabe soll kontrolliert über Vereine erfolgen. Der private Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen soll erlaubt sein. In einem zweiten Schritt soll in Modellregionen der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet werden.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht seine Skepsis gegenüber den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigt. "Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs", sagte Pilsinger dem "Spiegel".
"Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch." Daher sei der aktuelle Gesetzentwurf der "Ampel" hinsichtlich der geplanten Anbauvereinigungen "höchstwahrscheinlich nicht mit dem Europarecht vereinbar".
Auch bei den Modellregionen sieht Pilsinger rechtliche Probleme. Das Gutachten bezweifele "stark, dass staatliche oder staatlich kontrollierte Cannabis-Anbau- und -Abgabesysteme" europarechtskonform wären, sagte Pilsinger. Konkret heißt es im Gutachten, es sei fraglich, ob die Beschaffungsmaßnahmen "wie etwa die Einrichtung eines staatlich/staatlich kontrollierten Anbau- und Abgabesystems zu Genusszwecken von der mitgliedstaatlichen Entkriminalisierungsfreiheit gedeckt sind".
Laut dem Gutachten sind Cannabis-Modellprojekte nur möglich, wenn sie so gestaltet sind, "dass sie tatsächlich ausschließlich medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen und die kontrollierte Abgabe an einen sehr eingeschränkten Personenkreis abgesichert ist", betonte Pilsinger. "Daher ist eine Legalisierung von Cannabis durch die Hintertür über Modellregionen, die ganze Großstädte oder große Regionen umfassen können, rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig".
I.Matar--SF-PST