-
NBA: Orlando wieder erfolgreich
-
Trump startet nach ihm benanntes Regierungsportal für günstigere Medikamente
-
Parlamentswahl in Japan: Sieg der Konservativen von Regierungschefin Takaichi erwartet
-
Vor Olympia: Stützle führt Ottawa zum Sieg
-
Baumann von ter-Stegen-Verletzung angefasst: "Fühle extrem mit"
-
Rams-Quarterback Stafford MVP der NFL
-
Hunderte Menschen demonstrieren gegen Kahlschlag bei der "Washington Post"
-
Sicherheitspolitiker fordern deutsche Ermittlungen zum Fall Epstein
-
Strafmaßverkündung gegen Hongkonger Demokratie-Aktivisten Jimmy Lai für Montag angesetzt
-
Atomgespräche zwischen den USA und Iran im Oman
-
Ex-Bundesaußenministerin Baerbock lehnt Boykott der Fußball-WM in den USA ab
-
Iranischer Regisseur Panahi fürchtet Opferung des iranischen Volkes bei Atomgesprächen
-
Havanna erklärt sich zu Gesprächen mit Washington "ohne Druck" bereit
-
Pentagon-Chef Hegseth bleibt Nato-Verteidigungsministertreffen fern
-
Steigende Ausgaben schicken Aktienkurs von Amazon auf Talfahrt
-
Venezuelas Parlament bringt Amnestiegesetz auf den Weg
-
OpenAI-Rivale Anthropic bringt neue Version von KI-Modell Claude heraus
-
Trump für neuen Atomwaffenvertrag mit Russland
-
Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot
-
Betrieb am Berliner Flughafen BER wegen Eisregen "im Prinzip eingestellt"
-
Trump unterstützt Orban vor Wahl in Ungarn im April
-
Überschwemmungen in Portugal werfen Schatten auf Präsidentenstichwahl
-
Danone weitet Rückruf von Babynahrung wegen möglicher Verunreinigung mit Giftstoff aus
-
Trump: Brauche Wahlsiege "für mein Ego"
-
Ukraine-Gespräche in Abu Dhabi: USA und Russland nehmen Militärdialog wieder auf
-
Mehrere Unfälle wegen Glätte auf Autobahn 10 in Brandenburg - 19 Verletzte
-
"Deutschlandtrend": SPD legt auf 15 Prozent zu - Union weiter vorne
-
Zwei Chinesen in Frankreich wegen Spionage angeklagt
-
Merz würdigt Golfstaaten bei Reise als "zuverlässige Kooperationspartner"
-
Kreise: Macrons Berater bemüht sich in Moskau um Gespräche mit Putin
-
Milliardär Musk bekennt: Geld macht nicht glücklich
-
Rechnungshof sieht Milliardenverschwendung bei Gesetz für schnellere Arzttermine
-
Frauen-Klubs stimmen gegen Zusammenarbeit mit DFB
-
US-Vizepräsident Vance in Mailand eingetroffen
-
Tod eines Zugbegleiters: Debatte über Konsequenzen
-
Trotz geringer Inflation und trotz des starken Euro: EZB lässt Leitzinsen unverändert
-
Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Ermittler gehen von geplanter Tat aus
-
Branchenverbände fordern Fokus auch auf Sanierungen im neuen Heizungsgesetz
-
Scheidender Ministerpräsident Kretschmann: "Ich bin froh, dass ich aufhöre"
-
Bericht: Bundeskriminalamt registriert 321 Sabotageverdachtsfälle in vergangenem Jahr
-
Scharfe Kritik nach Epstein-Enthüllungen: Britischer Premier Starmer lehnt Rücktritt ab
-
Tod eines Zugbegleiters bei Ticketkontrolle: Debatte über Konsequenzen
-
"Zweiter Rekordanstieg in Folge": Ausbildungslöhne legen kräftig zu
-
Gnabry verlängert beim FC Bayern
-
Selenskyj drängt nach Ukraine-Gesprächen in Abu Dhabi auf "schnellere Ergebnisse"
-
Von Netflix bis ZDF: Regierung plant Investitionspflicht in Deutschland
-
Deutsche Eishockey-Frauen verpatzen Olympia-Auftakt
-
Behinderungen durch Schnee und Eisregen - Angespannte Lage in Berlin
-
EZB lässt Leitzins zum fünften Mal in Folge unverändert
-
Menschenrechtskommissar: UN-Organisation befindet sich im "Überlebensmodus"
Gutachten verweist auf europarechtliche Hürden bei Cannabis-Legalisierung
Teile der Ampel-Pläne für eine Legalisierung von Cannabis sind womöglich nicht mit Europarecht vereinbar. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftliche Dienstes des Bundestages hervor, über das der "Spiegel" am Dienstag berichtete. Zwar halte es das Gutachten prinzipiell für möglich, den Privatkonsum - also Besitz, Kauf und Anbau - straffrei zu stellen, heißt es in dem Bericht. Die deutlich weitergehenden Pläne der Koalition seien aber europarechtlich problematisch.
Vor dem Hintergrund europarechtlicher Verträge sei davon auszugehen, dass "der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis legalisiert werden darf", heißt es in dem Gutachten. Eigenanbau und Konsum könnten demnach entkriminalisiert werden.
Auch der gemeinsame Anbau in Vereinen wäre nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes – wenn auch unter strengen Auflagen – möglich. Kompliziert sei aber die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Mitglieder ihre Pflanzen nicht selbst aufziehen.
Die Bundesregierung will Cannabis noch in diesem Jahr teilweise legalisieren. Der Besitz von 25 Gramm zum Eigenbedarf soll künftig straffrei bleiben, die Abgabe soll kontrolliert über Vereine erfolgen. Der private Eigenanbau mit bis zu drei Pflanzen soll erlaubt sein. In einem zweiten Schritt soll in Modellregionen der Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet werden.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht seine Skepsis gegenüber den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigt. "Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs", sagte Pilsinger dem "Spiegel".
"Das Risiko, dass die Pflanzen Nicht-Mitgliedern verkauft oder vermacht werden, ist faktisch einfach zu hoch." Daher sei der aktuelle Gesetzentwurf der "Ampel" hinsichtlich der geplanten Anbauvereinigungen "höchstwahrscheinlich nicht mit dem Europarecht vereinbar".
Auch bei den Modellregionen sieht Pilsinger rechtliche Probleme. Das Gutachten bezweifele "stark, dass staatliche oder staatlich kontrollierte Cannabis-Anbau- und -Abgabesysteme" europarechtskonform wären, sagte Pilsinger. Konkret heißt es im Gutachten, es sei fraglich, ob die Beschaffungsmaßnahmen "wie etwa die Einrichtung eines staatlich/staatlich kontrollierten Anbau- und Abgabesystems zu Genusszwecken von der mitgliedstaatlichen Entkriminalisierungsfreiheit gedeckt sind".
Laut dem Gutachten sind Cannabis-Modellprojekte nur möglich, wenn sie so gestaltet sind, "dass sie tatsächlich ausschließlich medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen und die kontrollierte Abgabe an einen sehr eingeschränkten Personenkreis abgesichert ist", betonte Pilsinger. "Daher ist eine Legalisierung von Cannabis durch die Hintertür über Modellregionen, die ganze Großstädte oder große Regionen umfassen können, rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig".
I.Matar--SF-PST