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Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Bundespräsident als Zeuge
Um das Zeugnisverweigerungsrecht des Bundespräsidenten geht es am Donnerstag (09.30 Uhr) am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. 2018 wurde ein in einem Bundesministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt, eine Zeitung schrieb über die angeblichen Gründe der Entlassung. Der Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte Berufung ein, und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu den Umständen der Versetzung anhören. (Az. 1 C 19.25 und 1 C 25.25)
Dieser berief sich aber auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In Zivilprozessen muss das Staatsoberhaupt nichts sagen, wenn das dem Wohl Deutschlands schaden würde. Das galt auch in dem Fall, wie das Berliner Verwaltungsgericht später bestätigte. Nun prüft das Bundesverwaltungsgericht, ob es dabei bleibt. Außerdem verhandelt es über die Frage, ob die Bundesregierung früheren Regierungsmitgliedern verbieten durfte, in dem Fall auszusagen.
O.Salim--SF-PST