Sawt Falasteen - BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft

Börse
EUR/USD 0.08% 1.1586 $
TecDAX -1.02% 4051.96
DAX -0.8% 26128.36
MDAX -1.62% 31839.83
SDAX -0.33% 18425.59
Euro STOXX 50 -0.96% 6468.17 $
Goldpreis -0.35% 4405.4 $
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft

Um die Kosten für eine Schufa-Auskunft geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In zwei Fällen aus Schleswig-Holstein beseitigten Abfallentsorger Müll und rechneten dafür ein Entgelt ab, das aber trotz Mahnung nicht gezahlt wurde. Die Abfallentsorger beauftragten schließlich Inkassodienstleister, die nach vergeblichen Zahlungsaufforderungen jeweils eine Schufa-Bonitätsauskunft einholten. Diese kostete weniger als zwei Euro. (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25)

Textgröße:

Klagen über die Zahlung der Kosten für die Müllbeseitigung hatten Erfolg. Das Landgericht Lübeck entschied aber, dass die Kosten für die Schufa-Auskunft nicht erstattet werden müssen. Es hielt eine Bonitätsauskunft nur im Einzelfall für notwendig - wenn es Anhaltspunkte für eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit gebe und der Gläubiger dann nicht klagen wolle. Ob diese Einschätzung bestehen bleiben kann, prüft nun der Bundesgerichtshof.

U.Shaheen--SF-PST