-
DIHK "sehr optimistisch" zu Reformentscheidungen der Politik vor Sommerpause
-
Nach Baumgartner-Ausfall: Österreich nominiert Ljubicic nach
-
Vizekanzler Klingbeil traut Deutschland den Weltmeister-Titel zu
-
Nations League: DVV-Männer siegen zum Auftakt gegen Kanada
-
Neue US-Angriffe und Trump-Drohungen - Teheran: Straße von Hormus "komplett" geschlossen
-
Historisches Comeback: Knicks kurz vor Gewinn der NBA-Finals
-
UNHCR: Zahl der weltweit Vertriebenen auf 117,8 Millionen Menschen gesunken
-
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft
-
EZB gibt Leitzinsentscheidung bekannt - Erste Erhöhung seit 2023 erwartet
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Bundespräsident als Zeuge
-
Pass vorübergehend weg: BGH prüft Haftung von Gemeinde für entgangenen Urlaub
-
Anpfiff zur Fußball-WM: Eröffnungsfeier und Auftaktspiel in Mexiko-Stadt
-
Iran erklärt Straße von Hormus für "komplett geschlossen" - USA widersprechen
-
Fifa-Chef Infantino verteidigt hohe WM-Ticketpreise und Freundschaft zu Trump
-
Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern
-
Neue ausländerfeindliche Proteste in Nordirland - Polizei setzt Wasserwerfer ein
-
Französischer Sänger Patrick Bruel offiziell der Vergewaltigung beschuldigt
-
"Hitze ist ein stiller Killer": Bundesweiter Aktionstag zu Hitzeschutz
-
Reformtreffen im Kanzleramt: Koalition will Gespräche mit Sozialpartnern fortsetzen
-
US-Armee meldet neue Angriffe auf den Iran
-
NFL-Rekordvertrag für Star-Quarterback Mahomes
-
Papst Leo XIV. feiert Messe in Sagrada Família und weiht Jesus-Christus-Turm
-
Treffen mit Sozialpartnern im Kanzleramt beendet - weitere Gespräche vereinbart
-
Medien: Brown-Wechsel zu Bayern vor Abschluss
-
Britischer Konzern Frasers bietet zwei Milliarden Euro für Hugo Boss
-
Bekannter Schweizer Soziologe Jean Ziegler ist tot
-
Infantino: Fall Artan "unglücklich"
-
Koalition berät mit Sozialpartnern über Reformen - Merz: "Lösungen im Dialog"
-
Papst Leo XIV.: Christen können Kriege nicht befürworten
-
Nordisch-WM 2031: FIS vertagt Oberstdorf-Entscheidung
-
Trump gibt 70 Milliarden Dollar für Abschiebungen frei
-
Macron: Selenskyj nimmt an Sitzung beim G7-Gipfel kommende Woche in Evian teil
-
Vor U-Ausschuss: Bill Gates bestreitet Verwicklung in Epsteins Missbrauchsfälle
-
Papst Leo XIV. feiert Messe in Basilika Sagrada Família in Barcelona
-
Trump unterstreicht: Werde bei WM sein
-
Koalition berät in Spitzentreffen mit Sozialpartnern über Reformen
-
Handball: DHB-Männer im WM-Eröffnungsspiel gegen Tunesien
-
Trump: Neuer Geheimdienstchef Pulte soll Personal abbauen
-
Tankrabatt läuft zum 1. Juli aus - Einigung von Union und SPD
-
Medizinische Kreise: Mindestens zwölf Tote bei israelischen Angriffen im Südlibanon
-
"Sie halten uns zum Narren": Trump kündigt weitere Angriffe auf den Iran an
-
Wadephul: Neue Sanktionen gegen Israel derzeit "nicht geboten"
-
Nach ausländerfeindlichen Protesten wächst in Belfast die Sorge vor neuer Gewalt
-
Vor Messe in Sagrada Família: Papst Leo besucht Gefängnis und Abtei bei Barcelona
-
Rheinland-Pfalz darf frühere Hilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn nicht rückfordern
-
Feuerwehr rettet Entenküken aus Kanalisation in Bremerhaven
-
Slots für ausländische Airlines: Bundesregierung für Marktöffnung in der Luftfahrt
-
13 neue Richterinnen und Richter für Bundesgerichte gewählt
-
Rechte Vorfälle bei Bundestags-Planspiel mit Jugendlichen: Fraktionen fordern Aufklärung
-
Epstein-Skandal: Bill Gates im US-Kongress befragt
Hessen: Gericht verpflichtet Grundstücksbesitzerin zu Bekämpfung von Rattenplage
Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine Grundstückseigentümerin zur Bekämpfung einer Rattenplage verpflichtet. Das Gericht wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag der Frau gegen die von der Stadt Bad Hersfeld erstmals Ende 2024 angeordnete Rattenbekämpfung zurück. (Az.: 5 L 615/26.KS)
Ende 2024 forderte die Stadt Bad Hersfeld die Einwohnerin zur Beseitigung von Unrat auf ihrem Grundstück und zur Schädlingsbekämpfung auf. Die Frau selbst gab an, gesundheitlich stark eingeschränkt zu sein. Auch schob sie den Rattenbefall auf die Nachbarschaft. Bei einer Ortsbegehung fanden Behördenmitarbeiter einen vollständig vermüllten Vorgarten vor. Während der Kontrolle liefen demnach zahlreiche Ratten offen auf dem Grundstück zwischen dem Müll und den Mülltonnen umher, sie zeigten keinerlei Scheu vor Menschen.
Daraufhin verpflichtete die Kommune die Frau unter Verweis auf die Gesundheitsgefahren durch die Rattenplage zu einer unverzüglichen fachgerechten Rattenbekämpfung sowie zu einer vollständigen Entmüllung des Grundstücks. In ihrem Eilantrag dagegen machte die Anwohnerin demnach geltend, dass ein Rattenbefall – sofern er überhaupt vorliege – seine eigentliche Ursache im nachbarlichen Bereich habe.
Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht und wies den Eilantrag nun ab. An dem vermehrten Auftreten von Ratten auf dem Grundstück der Antragstellerin bestünden keine ernstlichen Zweifel.
Erfolg hatte die Frau mit ihrem Eilantrag, soweit er sich gegen Regelungen wie zum Beispiel das zügige Reparieren möglicher defekter Kanalrohre, das Entfernen von reifem Obst und zusätzliche abschließbare Lagermöglichkeiten richtete. Diese Regelungen seien zu unbestimmt, befand das Verwaltungsgericht. Es sei nicht erkennbar, wozu konkret die Antragstellerin danach verpflichtet sei. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde zum hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
A.AbuSaada--SF-PST