-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
Rechtsstreit um Waffenbesitz: Erfolg für AfD-Mitglieder in Thüringen
In Thüringen haben sich vier AfD-Mitglieder in einem Rechtsstreit um die Erlaubnis zum Waffenbesitz gegen Behörden durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Gera gab ihren Klagen gegen den Widerruf von waffenrechtlichen Genehmigungen beziehungsweise deren Verweigerung statt. Das Gericht kam eigenen Angaben zufolge zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Annahme einer gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten "kämpferisch-aggressiven Haltung" beim thüringischen Landesverband der AfD nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststünden. Dies sei jedoch Voraussetzung für pauschalen Waffenentzug wegen der Zugehörigkeit zu einer Partei.
Das Verwaltungsgericht entschied dabei ausschließlich mit Blick auf waffenrechtliche Erwägungen, wie es selbst betonte. Die Frage, ob der vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestufte AfD-Landesverband in seiner Gesamtheit verfassungswidrige Positionen vertrete, habe in den Verfahren dagegen "keiner Entscheidung" bedurft. (Az. 1 K 443/24 Ge, 1 K 1085/24 Ge, 1 K 1086/24 Ge und 1 E 2805/25 Ge)
Laut Gericht sieht das Waffenrecht hohe Hürden für den Fall vor, dass die Behörden Mitgliedern einer nicht verbotenen Partei allein wegen deren Zugehörigkeit pauschal die waffenrechtliche Zuverlässigkeit absprechen wollen. Voraussetzung sei, dass die Partei "den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch" bereits erreicht habe und ihr somit eine "kämpferisch-aggressive Haltung" attestiert werde könne, erklärte es.
Nach Auffassung des Gerichts ist dies bei der Thüringer AfD bislang jedoch nicht in ausreichender Weise belegbar. Das Gericht verwies am Dienstag in diesem Zusammenhang auf einen vom Landesverfassungsschutz erstellten Vermerk mit 37 Äußerungen von AfD-Funktionären. Er vermittle aus waffenrechtlicher Sicht "kein hinreichend aussagekräftiges Bild", auf das eine Verweigerung des Waffenbesitzes für Mitglieder gestützt werden könne.
Ein Waffenverbot für Mitglieder einer Partei sei generell aber auch ohne Feststellung der Verfassungswidrigkeit prinzipiell möglich, betonte das Gericht. Das ergebe sich "aus den Bedeutung der durch das Waffenrecht geschützten Rechtsgüter" - konkret dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Entscheidungen sind demnach noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht die Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar zu.
Konkret richteten sich die Klagen der vier AfD-Mitglieder demnach gegen nicht genannte Landkreise und eine nicht genannte kreisfreie Stadt. In drei Fällen widerriefen deren Fachbehörden waffenrechtliche Erlaubnisse, in einem Fall lehnten sie eine Erteilung ab. Wesentliche Begründung war nach Gerichtsangaben in allen Fällen die Zugehörigkeit der Betroffenen zur AfD. Dagegen gingen diese vor dem Verwaltungsgericht in drei Klageverfahren und einem Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz vor.
O.Mousa--SF-PST