-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
-
Drei Spieler teilen sich 50 Millionen Euro: Wieder Rekord-Lottojackpot geknackt
-
NHL: Draisaitl und Peterka kommen 2027 nach Deutschland
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit unter Azubis erreicht neuen Tiefpunkt
-
Zwei Jugendliche Opfer von tödlichem Unfall in Hessen - acht Jugendliche in Auto
-
Japanischer Fußballer Kazuyoshi Miura mit 59 Jahren ältester Torschütze beim Kaiserpokal
-
Mehr deutsche Exporte im ersten Halbjahr - USA und China bereiten Sorgen
-
Statistik von Medizinischem Dienst: Knapp 3100 Behandlungsfehler bestätigt
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan erhält Hessischen Friedenspreis
-
Studie: Waldbrand-Zerstörungen in Europa könnten sich durch Klimawandel verdreifachen
-
FIFA-Machtkampf: Hoeneß zählt Infantino an
-
Hoeneß warnt: Klopp ist kein Messias
-
Frauen machen häufiger höhere Schulabschlüsse als Männer
-
Spahn gibt auch Vorsitz von CDU Münsterland ab
-
Verband: Solarausbauziel für 2026 bereits erreicht - weiterer Ausbau aber gefährdet
-
Als Elvedi-Ersatz: Gladbach holt Itakura zurück
-
Waldbrand im Hohen Venn: Deutsche Feuerwehrleute ziehen ab
-
Klimaphänomen El Niño: Für 80 Prozent von Honduras Dürre-Alarm ausgerufen
-
Niedrige Speicherstände: Verbraucherschützer warnen vor steigenden Gaspreisen
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit der Azubis sinkt auf neues Tief
-
BSW-Politikerin Wolf: Wagenknecht hat Grenze überschritten mit AfD-Annäherung
-
Trump kündigt "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran an - Teheran reagiert gelassen
-
Nach 56 Jahren: Antisemitischer Anschlag mit sieben Toten in München aufgeklärt
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: CDU-Kommunalpolitiker spendet und wirbt für AfD
-
Untersuchung: Weltweiter Absatz von Elektro-Lkw und -Bussen 2025 fast verdoppelt
-
Hängepartie beendet: Verstappen verlängert bei Red Bull
-
Antisemitischer Anschlag mit sieben Toten in München von 1970 aufgeklärt
-
RKI-Bericht: Bereits rund 14.000 hitzebedingte Todesfälle in diesem Sommer
-
Pakistan bestellt US-Gesandten wegen Aussagen von US-Botschafter in Indien ein
-
Schwere Unwetter in mehreren Bundesländern - Frau von Baum erschlagen
-
Tod von Australierin im Gazastreifen: Canberra spricht von "schwieriger" Beziehung zu Israel
-
Deutsche Exporte legen zu - Lieferungen in USA und nach China aber rückläufig
-
Behörden: Mindestens zwölf Tote bei neuen russischen Angriffen auf Region Kiew
-
USA und Kanada signalisieren weitere Annäherung in Handelsverhandlungen
Bundesgerichtshof urteilt Anfang Februar über Berliner Mordfall in Rockermilieu
Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 7. Februar sein Urteil im sogenannten Berliner Wettbüromordfall verkünden. Dies teilte der BGH am Mittwoch mit. Staatsanwaltschaft und Angeklagte hatten Revision gegen Urteile des Berliner Landgerichts von 2019 eingelegt, das acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt hatte. Die Urteile werden vom fünften Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig überprüft, der am Dienstag und Mittwoch verhandelte. (Az. 5 StR 542/20)
Die Tat fand im Januar 2014 statt und wurde von einer Videokamera aufgezeichnet. Damals stürmten 13 teilweise maskierte Männer das Wettbüro im Stadtteil Reinickendorf. Das Opfer saß im Schankraum. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln ab, direkt danach verließen sämtliche Hells Angels geschlossen das Lokal. Hintergrund der Tat war laut Landgericht eine Fehde zwischen dem Opfer und dem damaligen Anführer der Berliner Hells Angels.
Das Gericht war davon überzeugt, dass der Anführer die übrigen Rocker dazu gebracht hatte, seinen Rivalen zu ermorden. Es sprach neun lebenslange Freiheitsstrafen aus. Ein weiterer Angeklagter, der als Kronzeuge aussagte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt, ein anderer lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer kurzen Haftstrafe.
Die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Strafen wurde aber um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Polizei vorher von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte. Gegen diesen Abschlag wendet sich die Staatsanwaltschaft vor dem BGH. Auch die zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Angeklagten legten Revision ein.
G.AbuGhazaleh--SF-PST