
-
Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt Regeln zu Mindestabstand zwischen Wettbüros
-
Weiter hohe Zahl von Sexualdelikten an Minderjährigen - Dobrindt kündigt Maßnahmen an
-
Mutmaßlicher Drahtzieher von Nord-Stream-Sprengungen festgenommen
-
Justizministerin: Festnahme im Fall North Stream war "hochkomplexe Operation"
-
Nach 250 Jahren Forschung: Vier verschiedene Giraffenarten offiziell anerkannt
-
Ukrainer wegen mutmaßlicher Sabotage an Nord-Stream-Pipelines festgenommen
-
Olympia-Zukunft der Kombination entscheidet sich erst 2026
-
Ministerin Bas setzt Sozialstaatskommission ein - mehr Effizienz als Ziel
-
"Wir warten nicht": Israels Armee besetzt Außenbezirke der Stadt Gaza
-
Speicherung von IP-Adressen: Dobrindt kündigt baldige Kabinettseinigung an
-
Greenpeace: Zugfahren in Europa meist teurer als Fliegen
-
Studie: Steigende Touristenzahlen erhöhen Feinstaub-Belastung der Antarktis
-
DGB-Ausbildungsreport: Azubis zum großen Teil zufrieden
-
Gewerbesteuer-Einnahmen der Kommunen 2024 geringfügig gestiegen
-
"Das Kanu des Manitu": Mehr als eine Million Zuschauer binnen einer Woche
-
Strengere Regeln: RBB scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen neuen Staatsvertrag
-
Eberl: "Vielleicht leiht Stuttgart Woltemade an uns"
-
Miersch: SPD hat neue Kandidatin für Verfassungsgericht - hält Namen geheim
-
Eberl kritisiert Wanner: "Gehört Mut dazu"
-
Zoll-Abkommen mit den USA: EU-Kommission informiert über Abschlusserklärung
-
Nächster Abgang: Leverkusens Adli wechselt nach Bournemouth
-
Pkw-Dichte 2024 nochmals gestiegen: 590 Autos pro 1000 Einwohner
-
Studie: Immer mehr Wohnungslose haben einen Job
-
Studie: Immer mehr Wohnungslose sind haben einen Job
-
Über 16.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch - Zahlen bleiben anhaltend hoch
-
Musiala: "Kann mir und meinem Spiel treu bleiben"
-
Behörden: Ein Toter bei russischen Angriffen auf die Westukraine
-
RBB scheitert vor Bundesverfassungsgericht mit Beschwerde gegen Staatsvertrag
-
DFB-Frauen in Düsseldorf gegen Frankreich
-
Polizei: Bolsonaro wollte "politisches Asyl" in Argentinien
-
Greenpeace: Klimafreundliches Zugfahren in Europa meist teurer als Fliegen
-
Strand an der Nordsee: Betrunkene Autofahrerin fährt sich im Sand fest
-
Copa Sudamericana: Achtelfinale von Gewalt überschattet
-
Prien mahnt besseren Schutz junger Menschen vor sexueller Gewalt an
-
Israels Genehmigung von Bauplänen im Westjordanland löst Sturm der Kritik aus
-
Brand auf US-Marineschiff vor Küste Japans nach zwölf Stunden gelöscht
-
RSG-WM: Varfolomeev glänzt in der Quali
-
Monterrey: Maria verpasst Viertelfinale
-
Bayern-Frauen gegen BVB: "Unglaublich gutes Los"
-
Voigt über Lipowitz: "Noch nicht sein volles Potenzial gesehen"
-
"Vernünftiges Verhältnis": Virkus ohne Groll gegenüber Neuhaus
-
Dobrindt und BKA-Chef Münch stellen Zahlen zu Sexualdelikten an Minderjährige vor
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet über RBB-Beschwerde gegen Staatsvertrag
-
Kommunen sehen Entlastung durch sinkende Zahl von Geflüchteten
-
Repräsentantenhaus in Texas stimmt für Neuzuschnitt von Wahlkreisen
-
"Unsozial" und "undurchdacht": Hausärzte lehnen Gebühr bei Arztbesuchen ab
-
Israel gibt grünes Licht für Mobilisierung zehntausender Reservisten
-
"Befreit Washington": US-Vizepräsident Vance bei Truppenvisite von Demo übertönt
-
Sanktionen gegen weitere Richter und Ankläger: USA verschärfen Gangart gegen IStGH
-
Klingbeil fordert von Kabinettskollegen harte Sparanstrengungen

Tod von Kind nach Notruf in Schwangerschaft: Fall muss neu verhandelt werden
Über die Klage von Eltern eines Kinds, das mit einem Jahr an den Folgen von Sauerstoffmangel vor der Geburt starb, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Donnerstag zurück an das Oberlandesgericht Schleswig. Dieses soll ein Expertengutachten zu der Frage einholen, ob beim Notruf kurz vor der Geburt sofort ein Notarzt hätte geschickt werden müssen. (Az. III ZR 417/23)
Die Eltern fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz von fünf Städten oder Landkreisen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Rettungsleitstellen hätten zu langsam reagiert, einander nicht alle Informationen weitergegeben und nicht rechtzeitig einen Notarzt geschickt, argumentieren sie.
Im Januar 2017, einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin, bekam die schwangere Frau starke Schmerzen. Der Mann verständigte den Rettungsdienst. Erst kam ein Rettungswagen, dessen Besatzung wiederum einen Notarzt anforderte. Dieser traf etwa 50 Minuten nach dem ersten Notruf ein. Im Krankenhaus wurde eine vorzeitige Plazentaablösung festgestellt und ein Notkaiserschnitt vorgenommen. Das Kind kam mit gesundheitlichen Problemen auf die Welt, an denen es 13 Monate später starb.
Vor dem Landgericht Lübeck hatte die Klage der Eltern keinen Erfolg, auch die Berufung in Schleswig scheiterte zunächst. Das dortige Gericht bezog sich auf den Indikationskatalog der Bundesärztekammer für den Notarzteinsatz. Demnach sei nicht zu erkennen gewesen, dass sofort ein Notarzt geschickt werden musste. Das Gericht beanstandete auch die Weiterleitungen der Notfallmeldungen zwischen den Rettungsleitstellen nicht, sie seien nicht die Ursache für die Gesundheitsprobleme des Babys.
Die Eltern wandten sich an den BGH, der am Donnerstag verhandelte. Nach der Verhandlung erkärte er, dass das Oberlandesgericht nicht genügend Informationen zur Notwendigkeit des sofortigen Notarzteinsatzes eingeholt habe. Falls Amtspflichten verletzt worden seien, müsse es außerdem herausfinden, ob die Pflichtverletzungen die gesundheitlichen Probleme des Kinds verursachten.
J.AbuHassan--SF-PST