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Sanktionen gegen weitere Richter und Ankläger: USA verschärfen Gangart gegen IStGH
Die USA haben ihre Gangart gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) weiter verschärft - und dies insbesondere mit dessen Vorgehen gegen Israel begründet. Die US-Regierung verhängte am Mittwoch Sanktionen gegen den französischen IStGH-Richter Nicholas Guillou, eine Richterin aus Kanada sowie zwei Ankläger aus dem Senegal und Fidschi. Das Außenministerium in Washington erklärte zur Begründung, die Betroffenen seien an "Verstößen des IStGH gegen die Vereinigten Staaten und Israel beteiligt". Die französische Regierung und der IStGH selbst kritisierten die Entscheidung.
US-Außenminister Marco Rubio bezeichnete den IStGH als "Gefahr für die nationale Sicherheit", der Gerichtshof sei für den "Kampf mit juristischen Mitteln gegen die USA und unseren engen Verbündeten Israel" eingesetzt worden. Rubio bezeichnete das Vorgehen des IStGH mit dem schwer übersetzbaren englischen Ausdruck "lawfare", mit dem US-Präsident Donald Trump und dessen Unterstützer aus ihrer Sicht politisch motivierte Gerichtsverfahren gegen Trump bezeichnen.
Rubio begründete das Vorgehen gegen die IStGH-Vertreter zudem damit, dass dieser gegen Vertreter Israels wie der USA "ohne die Zustimmung beider Nationen" vorgehe.
Von den neuen Sanktionen betroffen sind neben dem französischen Richter Guillou unter anderem die stellvertretende Anklägerin Nazhat Shameem Khan aus dem pazifischen Inselstaat Fidschi und Vize-Ankläger Mame Mandiaye Niang aus dem westafrikanischen Senegal. Guillou ist für den Fall zuständig, in dessen Verlauf ein Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Nentanjahu und den damals amtierenden Verteidigungsminister Joav Gallant erlassen wurde. Shameem Khan und Niang sind ebenfalls mit diesem Fall befasst.
Der Franzose Guillou, der in der Vergangenheit unter anderem an Verfahren zum Kosovo und dem Libanon gearbeitet hatte, war auch in den USA tätig gewesen. Während der Präsidentschaft Barack Obamas hatte er das US-Justizministerium beraten. Die nun gegen ihn verhängten Sanktionen umfassen eine Einreisesperre und das Einfrieren von Vermögenswerten, die er in den USA hält.
Von den Sanktionen betroffen ist auch die kanadische Richterin Kimberly Prost, die an einem Fall zu mutmaßlichen Verbrechen während des Afghanistan-Krieges arbeitet, betroffen sind unter anderem auch US-Soldaten.
Israels Regierungschef Netanjahu begrüßte die US-Sanktionen als "wichtigen Schritt gegen die Verleumdungskampagne" zulasten des israelischen Staats und der israelischen Armee, erklärte er.
Anfang Juni hatte die Regierung von US-Präsident Donald Trump ähnliche Sanktionen gegen vier Richterinnen am IStGH verhängt. Bereits im Februar, kurz nach Trumps Amtsantritt, setzte sie zudem den IStGH-Chefankläger Karim Khan auf ihre Sanktionsliste, der das Verfahren gegen Netanjahu und Gallant auf den Weg gebracht hatte.
Der IStGH hatte im November einen Haftbefehl gegen Netanjahu wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gazastreifen erlassen. Bei den USA stieß dies auf scharfe Kritik.
Frankreich kritisierte die von den USA verhängten Sanktionen am Mittwoch scharf. Das Außenministerium in Paris äußerte sich "bestürzt" über die Maßnahmen. Diese verstießen gegen den "Grundsatz der Unabhängigkeit der Justiz", Frankreich drücke den betroffenen Richtern und Anklägern seine "Solidarität" aus.
Der IStGH selbst bezeichnete die US-Sanktionen in einer Erklärung als "eklatanten Angriff auf die Unabhängigkeit einer unparteiischen Justizbehörde". Der Gerichtshof stehe "entschlossen hinter seinen Mitarbeitern und den Opfern unvorstellbarer Gräueltaten". Er werde "sein Mandat unbeirrt weiter erfüllen", ungeachtet "jeglicher Einschränkungen, Drucks oder Drohungen".
Der IStGH wurde auf Grundlage des im Jahr 1998 ausgearbeiteten Römischen Status eingerichtet, 2002 nahm er seine Arbeit auf. Sein erklärtes Ziel ist die Verfolgung schwerwiegender Vergehen wie Kriegsverbrechen - für den Fall, dass die nationale Justiz eines Staats diese Vergehen nicht ahndet.
Der IStGH kann Haftbefehle erlassen, die in allen mehr als 120 Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts gültig sind. Die Mitgliedstaaten müssten also etwa Netanjahu festnehmen, sobald er ihr Territorium betritt. Anders als Deutschland sind weder die USA noch Israel dem Römischen Statut beigetreten.
I.Yassin--SF-PST