-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
BND darf Einblick in Unterlagen über Zusammenarbeit mit Comicverleger verweigern
Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf einem Journalisten den Einblick in Unterlagen über eine frühere Zusammenarbeit mit dem 2020 gestorbenen Comicverleger Rolf Kauka, dem Erfinder von "Fix und Foxi", verwehren. Eine Klage dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch ab. Der BND hatte dem Journalisten, der für "Bild" arbeitet, auf dessen Anfrage hin nur Zugang zu einem Teil der Dokumente gegeben. (Az. 10 A 1.24)
Er berief sich auf zwingende Gründe des Quellen- und Methodenschutzes und des Schutzes der Identität von Mitarbeitenden. Der Journalist wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, das in erster und letzter Instanz zuständig ist. Das Bundeskanzleramt als Aufsichtsbehörde des BND gab in dem Verfahren aber eine Sperrerklärung ab - die Dokumente müssten zurückgehalten werden.
Daraufhin ging das Verfahren auf Grundlage der Verwaltungsgerichtsordnung "in camera" weiter. Das heißt, dass nur die Richter des zuständigen Fachsenats am Gericht die Unterlagen einsehen. Sie überprüfen, ob Gründe für die Geheimhaltung vorliegen und die Sperrerklärung zu Recht erfolgte.
Im konkreten Fall entschieden sie im März 2022, dass die Sperrerklärung zu Recht erfolgt sei. In den Unterlagen stünden viele Informationen, aus denen auch aktuell noch Schlüsse über die Arbeitsweise des Geheimdienstes gezogen werden könnten. Außerdem enthielten sie persönliche Daten und Einblicke in das Privatleben derjenigen, die beteiligt waren.
Nun verhandelte das Bundesverwaltungsgericht weiter über die Klage des Journalisten auf Zugang zu den Unterlagen. Es wies sie auf Grundlage des Beschlusses von 2022 ab: Das Prüfprogramm, wie die Verwaltungsgerichtsordnung es vorsehe, stimme mit den Vorgaben des Bundesarchivgesetzes faktisch überein. Wenn der Fachsenat bei gleichgelagerten Geheimhaltungsgründen zugunsten des Geheimschutzes entscheide, habe auch die Klage auf Einsicht in die Dokumente keinen Erfolg, entschied das Gericht.
Rechtsanwalt Christoph Partsch, der "Bild" in dem Fall vertritt, erklärte nach dem Urteil: "Weite Teile der Geschichte des BND bleiben nach diesem Richterspruch vor der Öffentlichkeit verborgen." Er verwies auf ein noch laufendes presserechtliches Verfahren, in dem das Gericht es in der Hand habe, "dafür zu sorgen, dass Presse- und Forschungsfreiheit betreffend den BND gewahrt werden."
B.Mahmoud--SF-PST