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EuGH: Malta darf keine goldenen Pässe für Investoren ausstellen
Malta darf seine Staatsbürgerschaft nicht gegen Investitionen vergeben. Die sogenannten goldenen Pässe des Mittelmeerstaats verstoßen gegen EU-Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschied. Sonst werde der Erwerb der Staatsangehörigkeit zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion. (Az. C-181/23)
In Malta können ausländische Investoren bislang unter bestimmten Voraussetzungen die maltesische Staatsbürgerschaft - und damit die Unionsbürgerschaft - bekommen. Wenn sie seit 36 Monaten im Land sind, müssen sie dazu unter anderem 600.000 Euro investieren, nach erst zwölf Monaten werden 750.000 Euro fällig.
Außerdem müssen sie eine Immobilie für mindestens 700.000 Euro kaufen oder für mindestens fünf Jahre eine Wohnung für mindestens 16.000 Euro jährlich mieten und an eine gemeinnützige Organisation spenden. Russen und Belarussen können derzeit keine Staatsbürger werden.
Wegen dieser Praxis verklagte die EU-Kommission Malta vor dem EuGH. Die Gewährung der Staatsbürgerschaft eines EU-Lands gegen Zahlungen ohne wirklichen Bezug zu diesem Staat sei nicht mit EU-Recht vereinbar, argumentierte sie. Das sahen die Richterinnen und Richter nun ähnlich. Das Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren komme einer Vermarktung der Unionsbürgerschaft gleich, erklärten sie in ihrem Urteil.
Zwischen einem EU-Land und seinen Bürgerinnen und Bürgern bestünden ein besonderes Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis sowie gegenseitige Rechte und Pflichten. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft als direkte Gegenleistung für festgelegte Investitionen oder Zahlungen verstoße gegen diese Grundsätze. Sie sei mit dem Grundkonzept der Unionsbürgerschaft unvereinbar.
Diese gewährt Freizügigkeit innerhalb der EU. Das beruhe auf zwei Grundprinzipien, führte der EuGH aus, dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten und der gegenseitigen Anerkennung nationaler Entscheidungen. EU-Staaten dürften die gemeinsamen Ziele der Europäischen Union nicht gefährden. Das Ausstellen von goldenen Pässen wie in Malta gefährde das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedsstaaten.
Durch diese Praxis entstehe keine Verbundenheit oder Loyalität zu dem Land. Zwar seien EU-Staaten selbst dafür zuständig, die Voraussetzungen für die Verleihung und den Verlust ihrer Staatsangehörigkeit festzulegen, erklärte der EuGH. Dabei müsse aber das EU-Recht beachtet werden.
N.Awad--SF-PST