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Schluss mit 70: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Altersgrenze für Notare
Die Fähigkeiten älterer Menschen und die Bedürfnisse von Jüngeren haben am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Es verhandelte in Karlsruhe über die starre Altersgrenze für Notare. Diese müssen mit 70 Jahren in den Ruhestand gehen. Ein 71 Jahre alter früherer Notar aus Nordrhein-Westfalen will das nicht akzeptieren. (Az. 1 BvR 1796/23)
Der Mann sieht unter anderem seine Berufsfreiheit verletzt, er hält das festgelegte Ruhestandsalter außerdem für Altersdiskriminierung. Der Fall wurde schon vor mehreren Gerichten verhandelt. Vor dem Oberlandesgericht Köln und dem Bundesgerichtshof hatte der Notar keinen Erfolg. Ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht scheiterte 2023. Nun verhandelten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe grundlegend über die Frage.
Die Altersgrenze in der Bundesnotarordnung gibt es erst seit 1991. Sie wurde also zu einer Zeit eingeführt, in der es sehr viele Bewerberinnen und Bewerber gab. Gewünscht war, dass es Notare verschiedenen Alters gibt, eine "geordnete Altersstruktur". Auch Jüngere sollten die Chance bekommen, den Beruf zu ergreifen. Mittlerweile habe sich die Lage aber verändert, argumentiert der Notar, der sich an das Verfassungsgericht wandte. Es gebe mehr offene Stellen als Bewerberinnen und Bewerber.
Vor dem Verfassungsgericht ging es vor allem um die sogenannten Anwaltsnotare. Je nach Bundesland gibt es entweder Nurnotare oder eben Anwaltsnotare, die zusätzlich auch noch Anwälte sind. Die Aufgaben für das Notariat sind dabei die gleichen. Notare beurkunden verschiedene Rechtsvorgänge und beglaubigen Unterschriften, beispielsweise bei Immobilienkäufen oder Testamenten. Es handelt sich um ein öffentliches Amt, etwa 6500 Notarinnen und Notare arbeiten in Deutschland.
Die Bundesregierung argumentierte in Karlsruhe für die Altersgrenze, um so Stellen für Jüngere freizumachen. Junge Juristen bräuchten Planungssicherheit, sagte Ministerialdirektorin Heike Neuhaus aus dem Bundesjustizministerium. Sie verwies darauf, dass seit 2011 für das Anwaltsnotariat eine eigene Prüfung abgelegt werden muss. Das sei teuer und zeitaufwändig.
Die Bundesregierung will außerdem, dass sich das Anwaltsnotariat ändert. Anwaltsnotare sollen demnach hauptsächlich als Notare tätig sein und dort ihren beruflichen Schwerpunkt haben. Das sei wegen gestiegener Anforderungen notwendig, sagte Neuhaus. Notare müssten sich laufend fortbilden, etwa zum Thema Geldwäscheprävention.
Insgesamt würden also weniger Notare gebraucht. Ähnliches berichteten auch Vertreter der Bundesnotarkammer und des Deutschen Anwaltvereins. Es gebe keinen demografisch bedingten Nachwuchsmangel, sagte Ferdinand Wollenschläger als Bevollmächtigter der Notarkammer.
Matthias Kilian von der Universität Köln, Experte für Anwaltsrecht, berichtete außerdem von wenig Interesse an dem Beruf des Anwaltsnotars. Viele junge Juristinnen und Juristen fänden ihn fachlich uninteressant. Der Notarsberuf müsse attraktiv sein, um qualifizierte Bewerber anzuziehen, betonte Felix Odersky für den Deutschen Notarverein.
Der Beschwerdeführer aus Nordrhein-Westfalen argumentierte außerdem mit den Fähigkeiten der Älteren. Die Lebenserwartung steige, und damit blieben Menschen länger beruflich leistungsfähig, sagte sein Bevollmächtigter Gregor Thüsing. Vor Gericht zitierte er den 88 Jahre alten Liedermacher Wolf Biermann: "Nur wer sich ändert, bleibt sich treu." Das gelte auch hier.
Auch eine Expertin und ein Experte für das Altern unterstrichen, dass ein Beruf wie Notar durchaus noch im hohen Alter ausgeübt werden könne. Vor allem Fachwissen und Erfahrung würden gebraucht, sagten sowohl Jenna Wünsche vom Zentrum für Altersfragen als auch Hans-Werner Wahl von der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie. Aus der Altersforschung ergibt sich demnach kein Grund für eine Grenze von 70 Jahren.
Ob die Richterinnen und Richter die Grenze für verfassungswidrig halten, werden sie in ihrem Urteil deutlich machen. Am Dienstag fiel es noch nicht. Meist wird es einige Monate nach der mündlichen Verhandlung verkündet.
F.AbuShamala--SF-PST