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Bundesverfassungsgericht beginnt mit Verhandlung über Altersgrenze für Notare
Die vorgeschriebene Altersgrenze für den Ruhestand von Notaren beschäftigt seit Dienstag das Bundesverfassungsgericht. Es begann in Karlsruhe mit der Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde eines Notars aus Nordrhein-Westfalen. Der Mann hat das 70. Lebensjahr überschritten, will aber weiterarbeiten. (Az. 1 BvR 1796/23)
In der Bundesnotarordnung ist festgelegt, dass das Amt des Notars mit 70 Jahren erlischt. Der Notar im aktuellen Fall sieht dadurch seine grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit verletzt. Um bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts weiter in seinem Beruf arbeiten zu können, stellte er auch einen Eilantrag, dieser wurde aber im Oktober 2023 abgewiesen.
Zuvor hatte der Notar auch schon beim Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Nun soll vor dem Verfassungsgericht abschließend über seine Beschwerde verhandelt werden.
Notare beurkunden verschiedene Rechtsvorgänge und beglaubigen Unterschriften, beispielsweise bei Immobilienkäufen oder Testamenten. Es handelt sich um ein öffentliches Amt. Je nach Bundesland gibt es sogenannte Nurnotare oder Anwaltsnotare. Diese arbeiten auch noch als Rechtsanwalt und absolvierten eine Zusatzausbildung zum Notar.
Der Beschwerdeführer in Karlsruhe ist ein Anwaltsnotar. Das Gericht will sich am Dienstag unter anderem über die demografische Entwicklung sowie den Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern in dem Beruf informieren. Ein Urteil wird noch nicht erwartet, es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
H.Darwish--SF-PST