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Gericht: Früherer Agent darf nicht mit Tod Barschels in Verbindung gebracht werden
Ein ehemaliger Geheimagent darf in einer Dokumentationsserie nicht mit dem Tod des ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel 1987 in Verbindung gebracht werden. Die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung setzt grundsätzlich voraus, dass der Betroffene zu den Zusammenhängen der beabsichtigten Berichterstattung angehört wird, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Der Geheimagent klagte erfolgreich auf Unterlassung. (Az.: 16 U 42/24)
Geklagt hatte ein ehemaliger Geheimagent für deutsche und ausländische Sicherheitsbehörden. Die Beklagten befassten sich in einer vierteiligen Dokumentationsreihe mit dem Tod Barschels. Ziel war es, Theorien und Indizien zu verfilmen. Der ehemalige Agent klagte, weil bestimmte Passagen den Eindruck erweckten, dass er am Tod Barschels beteiligt gewesen sei.
Das Landgericht Frankfurt gab dem Antrag in erster Instanz statt. Die Berufung dagegen durch die Beklagten wies das Oberlandesgericht nun ab und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Der Verdacht einer Tatbeteiligung werde zwar nicht explizit erhoben, ergebe sich aber aus dem Gesamtkontext mehrerer für sich genommen wahrer Tatsachen, entschieden die Richter. Die Macher sind nicht demnach nicht berechtigt, den Verdacht einer Beteiligung aufzustellen und zu verbreiten. Sie räumten dem ehemaligen Agenten nicht ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Zusammenhängen der Verdachtsäußerungen ein. Zu den näheren konkreten Inhalten wurde er nicht angehört.
Auf diese Anhörung konnten die Macher aber nicht verzichten. Zwar lehnte der frühere Agent im Vorstadium der Serie ein Interview mit dem Journalisten ab, daraus hätten die Beklagten aber nicht schließen dürfen, dass er auch auf eine Stellungnahme zu Inhalten verzichtet, die er noch nicht kennt. Die Serie war zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig konzipiert.
Barschel war am 11. Oktober 1987 tot in einer Hotelbadewanne im schweizerischen Genf gefunden worden. Wenige Tage zuvor war er im Zuge der Barschel-Affäre um "Spiegel"-Berichte über eine mutmaßliche Beschattung des SPD-Kandidaten Björn Engholm im Landtagswahlkampf von seinem Amt als Ministerpräsident von Schleswig-Holstein zurückgetreten. Offizielle Ermittlungen kamen zu dem Ergebnis, dass Barschel Suizid beging. Immer wieder kursieren jedoch auch Mordtheorien.
N.Shalabi--SF-PST