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Entscheidung in Fall von AfD-Politiker und Richter Jens Maier noch am Donnerstag
Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe will noch am Donnerstag über den Fall Jens Maier entscheiden. Der Richter und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete wehrt sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand. Das Richterdienstgericht in Sachsen hatte diese für zulässig erklärt. (Az. RiZ (R) 1/23)
Der 61 Jahre alte Maier hatte bis 2017 als Richter gearbeitet. 2013 trat er in die AfD ein, 2017 ging er für die Partei in den Bundestag. Er war Obmann des inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, beantragte er seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.
Das Landesjustizministerium wiederum beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Das Dienstgericht in Leipzig erklärte diese im Dezember für zulässig, da das Vertrauen darin verloren gegangen sei, dass Maier sein Richteramt verfassungstreu und unparteiisch ausübe. Es stützte sich dabei auf verschiedene Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestags und in sozialen Netzwerken, in denen es unter anderem um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ging.
Gegen diese Entscheidung legte Maier Revision ein, über die am Donnerstagvormittag in Karlsruhe verhandelt wurde. Zentrale Fragen dabei waren, ob Äußerungen aus Maiers Zeit als Abgeordneter für die Bewertung herangezogen werden durften, ob er damals als Richter galt oder doch vorübergehend nicht.
Der Freistaat Sachsen argumentierte in Karlsruhe, dass seine richterlichen Rechte und Pflichten zu der Zeit zwar geruht hätten, aber nicht beendet gewesen sein. Die Allgemeinheit müsse darauf vertrauen können, dass Richter allein dem Gesetz verpflichtet seien - es gehe hier um das Ansehen der Justiz.
Maier selbst war auch nach Karlsruhe gereist. Er sagte vor Gericht, dass er zwischen seiner politischen Auffassung und dem Richteramt differenzieren könne, und beklagte, dass die AfD "ständig mit Dreck beworfen" werde. Die Entscheidung des Dienstgerichts soll um 15.00 Uhr verkündet werden.
G.AbuOdeh--SF-PST