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Drei Jahre Haft für versuchten Totschlag an Coronapatientin in Mannheim
Das Landgericht Mannheim hat eine 73-Jährige wegen versuchten Totschlags an einer Coronapatientin zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach Ansicht der Richter stellte die Frau im vergangenen November das Sauerstoffgerät einer älteren Mitpatientin ab, wie aus dem am Donnerstagabend ergangenen Urteil hervorgeht. Grund dafür war, dass sie der Alarmton des Geräts störte. Beide Frauen waren in einem Zimmer untergebracht.
Die ältere Mitpatientin war wegen ihrer schweren Coronainfektion auf ein Sauerstoffgerät angewiesen. Nachdem diese die Gesichtsmaske selbst mehrfach abgesetzt und Pfleger den daraufhin ertönenden lauten Alarmton ausgestellt hatten, stellte die 73-Jährige das Sauerstoffgerät ab, um weitere Störungen zu vermeiden.
Die Visite bemerkte das ausgeschaltete Gerät. Gegenüber den Ärzten gab die Frau zu, es ausgeschaltet zu haben, um schlafen zu können. Sie wurde nach Ansicht des Gerichts auf die Lebensgefahr für ihre Mitpatientin hingewiesen.
Noch am selben Abend schaltete sie das Sauerstoffgerät erneut aus. Obwohl sie bemerkte, dass es dadurch zu einer erheblichen Atemstörung der Mitpatientin kam, schaltete sie das Gerät nicht ein oder rief das Personal. Gegen 21.25 Uhr wurde das ausgeschaltete Gerät bemerkt, zu diesem Zeitpunkt war die Mitpatientin nicht mehr ansprechbar und musste auf die Intensivstation verlegt werden.
Rund zweieinhalb Wochen nach diesem Vorfall starb die Frau wegen eines Versagens mehrerer Organe. Das Abschalten des Sauerstoffgeräts war nach Ansicht des Gerichts aber nicht die Ursache dafür. Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen versuchten Mordes angeklagt. Von diesem Vorwurf rückte sie im Verlauf des Prozesses jedoch ab.
E.Qaddoumi--SF-PST