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Ryanair scheitert auch vor EuGH mit Klagen gegen Corona-Hilfen für SAS
Die Fluggesellschaft Ryanair ist mit Klagen gegen staatliche Beihilfen für die Konkurrenz-Airline SAS endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies die Ryanair-Klagen am Donnerstag ab. Es ging um Unterstützung für SAS zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühling 2020. (Az. C-320/21 u.a.)
Dänemark und Schweden hatten im April 2020 bei der EU-Kommission Darlehensgarantien für SAS angemeldet. Sie sollten die Schäden für ausgefallene Flüge teilweise ausgleichen. Die Kommission genehmigte die Beihilfen wenig später. Dagegen klagte Ryanair vor dem Gericht der EU.
Dieses wies die Klagen jedoch im April 2021 ab und erklärte, dass die Hilfen mit EU-Recht vereinbar seien. Die schwedischen und dänischen Bürgschaften für SAS stellten keine Diskriminierung dar. Die Ungleichbehandlung sei geeignet, das Ziel - nämlich die teilweise Behebung der durch die Pandemie entstandenen Schäden - zu erreichen.
Sie gehe auch nicht darüber hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich sei, da SAS in Dänemark und Schweden den größten Marktanteil besitze und dieser deutlich höher sei als der ihrer größten Wettbewerber. Ryanair wandte sich gegen diese Entscheidung an den EuGH als nächsthöhere Instanz.
Dort scheiterte die Airline nun jedoch. Der EuGH erklärte, dass die Beihilfen auf SAS beschränkt werden durften. Eine weitere Klage von Ryanair gegen andere Hilfen für SAS hatte dagegen im Mai dieses Jahres Erfolg vor dem Gericht der EU.
K.Hassan--SF-PST