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Gutachten: Angeklagter in Gießener Prozess um getötete Ayleen voll schuldfähig
Der Angeklagte im Fall der ermordeten 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg ist nach Ansicht eines psychiatrischen Sachverständigen voll schuldfähig. Das Gutachten bescheinige dem 30-jährigen eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und psychopathische Züge, sagte ein Sprecher des zuständigen Landgerichts im hessischen Gießen am Mittwoch. Dies reiche jedoch nicht aus, um eine eingeschränkte oder aufgehobene Schuldfähigkeit zu begründen.
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus komme nicht in Betracht. Der Gutachter empfahl aber eine Sicherungsverwahrung für Jan Heiko P., weil er ein deutliches Rückfallrisiko habe. Bislang fehle ihm die Einsicht hinsichtlich des Unrechts. Am Montag sollen die Plädoyers beginnen, ein Urteil soll ebenfalls in der kommenden Woche verkündet werden. Der Prozess begann im Juni.
Am 21. Juli 2022 soll der Mann die Schülerin laut Anklage an ihrem Wohnort in Baden-Württemberg aufgesucht und mit dem Auto rund 300 Kilometer nach Hessen gefahren haben, wo die Tat geschah. An einem Feldweg in Langgöns habe er sie in der Nacht auf den 22. Juli auf eine Bank gedrückt und versucht, sie zu vergewaltigen.
Dabei habe er sie erwürgt. Anschließend habe er die Leiche der 14-Jährigen in den Kofferraum seines Autos geladen und sei zum Teufelsee im hessischen Wetteraukreis gefahren. Ayleens Leiche wurde dort etwa eine Woche später gefunden.
Neben Mord wirft die Anklage dem 30-Jährigen versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Entziehung Minderjähriger vor. Dazu kommen Delikte wie das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte. Letzteres bezieht sich auf einen weiteren Fall, der sich im Juni 2022 zugetragen haben soll. P. soll ebenfalls in einem Chat von einer 13-Jährigen Nacktbilder gefordert haben.
Mit P. beschäftigten sich bereits zuvor mehrere Gerichte. Das Amtsgericht Wetzlar entschied 2007, den damaligen Jugendlichen wegen eines versuchten Sexualdelikts in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. 2017 beendete das zuständige Amtsgericht Frankenberg die Unterbringung. Es legte eine dreijährige Führungsaufsicht fest, die von einem anderen Gericht später auf unbefristete Zeit verlängert wurde.
Nach einer Beschwerde des heute 30-Jährigen wurde die Führungsaufsicht auf fünf Jahre verlängert, weil die Voraussetzungen für eine unbefristete Führungsaufsicht nicht gegeben gewesen seien. Eine Entfristung gab es nicht, so dass die Führungsaufsicht zum 25. Januar 2022 auslief.
S.Barghouti--SF-PST