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OLG: Landgericht Braunschweig doch für deutschen Maddie-Verdächtigen zuständig
Das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig ist entgegen der eigenen Rechtsauffassung doch für ein Verfahren gegen den deutschen Verdächtigen im Fall Maddie wegen weiterer Sexualverbrechen zuständig. Das entschied das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG) in Braunschweig nach Angaben am Dienstag nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht in Braunschweig sei örtlich zuständig und müsse den Fall deshalb übernehmen.
Hintergrund ist ein juristischer Streit, der sich um die Frage des letzten inländischen Wohnsitzes des Beschuldigten Christian B. dreht. Dieser hielt sich immer wieder im Ausland auf und wechselte zudem häufig auch im Inland seinen Wohnort. Das Braunschweiger Landgericht erklärte sich im April daher mit dem Argument für unzuständig, dass dessen letzter Wohnsitz nicht in seinem Gerichtsbezirk gelegen habe, sondern in Sachsen-Anhalt.
Mit dem Fall Maddie hat das alles nichts zu tun. B., der von der bislang für ihn zuständigen Staatsanwaltschaft Braunschweig auch als Verdächtiger im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann eingestuft wird, ist unter anderem wegen schwerer Sexualverbrechen einschlägig vorbestraft und wird von dieser weiterer Taten verdächtigt.
So klagte die Behörde den derzeit in anderer Sache in Strafhaft sitzenden B. vor knapp einem Jahr wegen mehrerer mutmaßlicher Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen an, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Dort hielt sich der Beschuldigte nach Angaben der deutschen Ermittler früher regelmäßig auf und brach in Ferienanlagen und Hotels ein.
Die Anklage erging zum Landgericht Braunschweig, dass sich daraufhin aber für nicht zuständig erklärte. Über die Zulassung der Anklageschrift und eine Prozesseröffnung wurde deshalb bislang noch nicht entschieden.
Der Entscheidung des Braunschweiger OLG zufolge muss sich das Landgericht nun allerdings doch damit befassen. Der letzte inländische Wohnsitz von B. sei "aufgrund einer Vielzahl verschiedener Indizien und Beweismittel" in Braunschweig "festzustellen", erklärte das Oberlandesgericht. Entgegen der Ausführungen des Landgerichts lägen keine "hinreichenden Anhaltspunkte" für einen Wohnsitz des Beschuldigten im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt vor.
Auch einen vom Landgericht Braunschweig aus formalen Gründen aufgehobenen Untersuchungshaftbefehl setzte das OLG am Dienstag wieder in Kraft. Dies hatte aber ohnehin keine praktischen Auswirkungen, weil B. derzeit nach einer vorherigen rechtskräftigen Verurteilung wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal noch eine mehrjährige Strafhaft verbüßt.
Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2020 gegen B. wegen des Verdachts, er habe Maddie ermordet. Eine Anklage gibt es bisher aber nicht. Trotz jahrelanger internationaler Ermittlungen und Fahndungen fehlt von Maddie bis heute jede Spur. In dem Fall gab es im Lauf der Zeit schon verschiedene Verdächtige und Theorien zu den Hintergründen des Geschehens.
Vor etwa vier Monaten suchten Polizisten auf Bitten deutscher Ermittler erneut das Areal um einen Stausee in Südportugal ab, um mögliche weitere Erkenntnisse zum Verschwinden von Maddie zu gewinnen. Laut Braunschweiger Staatsanwaltschaft wurden dabei auch Gegenstände gefunden, die untersucht werden sollten. Ob sie mit dem Fall zu tun haben, sei allerdings unklar. Der Stausee war schon früher bei der Suche nach Maddie durchsucht worden.
K.AbuDahab--SF-PST