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Bundesanwaltschaft bestätigt Anklage gegen mutmaßlichen Spion in BND
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmaßlichen Spion im Bundesnachrichtendienst (BND), Carsten L., und seinen mutmaßlichen Komplizen Arthur E. erhoben. Wie die Behörde in Karlsruhe am Freitag mitteilte, wird beiden besonders schwerer Landesverrat in zwei Fällen vorgeworfen. Die Anklage sei am 24. August erfolgt.
West- und Norddeutscher Rundfunk sowie "Süddeutsche Zeitung" hatten bereits am Dienstag darüber berichtet, damals gab es aber noch keine Bestätigung von der Bundesanwaltschaft. L. und der selbstständige Geschäftsmann E. sollen Russland deutsche Staatsgeheimnisse verraten und dafür Geld genommen haben.
L., den die Bundesanwaltschaft einen "sicherheitsüberprüften und zur Geheimhaltung besonders verpflichteten Mitarbeiter" beim BND nennt, soll seit Mai 2021 mit E. bekannt sein. Dieser wiederum habe Verbindungen zu einem gesondert verfolgten Unternehmer in Russland mit Kontakten zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB.
Vor einem Jahr hätten die drei entschieden, dem FSB sensible Informationen aus dem BND-Bestand zu verschaffen. L. habe insgesamt neun Dokumente aus den internen Datenverarbeitungssystemen zur Verfügung gestellt, heißt es in der Mitteilung weiter. Diese hätten ein Projekt zur technischen Informationsgewinnung betroffen. L. habe sie an seinen Dienstrechnern ausgedruckt oder vom Bildschirm abfotografiert.
Das Material habe er an E. weitergegeben, der davon Fotos gemacht und die Daten in elektronischer Form nach Moskau gebracht habe. Dort habe er sie ausgedruckt und an den FSB weitergegeben. Dazu habe er sich mehrmals in der russischen Hauptstadt mit FSB-Mitarbeitern getroffen. Diese Treffen seien von dem russischen Unternehmer arrangiert worden, der auch die Flugreisen finanziert habe.
Bei einem der Treffen im September 2022 habe ein FSB-Mitarbeiter E. eine Liste mit Fragen gegeben, die für den Geheimdienst besonders interessant waren. Zur Beantwortung habe L. wieder Informationen aus dem BND-Bestand beigesteuert. E. habe sie an den FSB weitergeleitet.
Diese Informationen seien geheimhaltungsbedürftige Staatsgeheimnisse gewesen, erklärte die Bundesanwaltschaft. Sie zu verraten, habe zur Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik geführt.
Der FSB habe L. für seine Dienste 450.000 Euro und E. mindestens 400.000 Euro gezahlt. Das Bargeld habe E. im November 2022 in Moskau abgeholt. L. habe dafür gesorgt, dass er bei seiner Wiedereinreise nach Deutschland am Flughafen aus einem vorgeblich dienstlichen Anlass an der Zollkontrolle vorbeigeschleust worden sei.
L. wurde im Dezember festgenommen, E. im Januar. Beide Männer sitzen weiter in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Kammergericht Berlin. Bei einer Verurteilung wegen Landesverrats in besonders schwerem Fall droht ihnen eine lebenslange Haftstrafe.
C.Hamad--SF-PST