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Syrische Flüchtlinge scheitern mit Schadenersatzklage gegen Frontex
Mehrere syrische Flüchtlinge sind vor dem Gericht der Europäischen Union mit einer Schadenersatzklage gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex gescheitert. Frontex sei nicht dafür zuständig, Anträge auf internationalen Schutz oder Rückkehrentscheidungen zu prüfen, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Die Flüchtlinge waren 2016 in Griechenland angekommen und wurden wenig später in die Türkei gebracht, von wo aus sie in den Irak zogen. (Az. T-600/21)
Eine Beschwerde bei Frontex gegen die Rückführung blieb ohne Erfolg. Die Flüchtlinge klagten darum beim EU-Gericht auf den Ersatz von etwa 136.000 Euro Schaden, weil die Grenzschutzagentur sich rechtswidrig verhalten habe. Das Gericht erklärte aber, dass sich angeblich erlittene Schäden wie etwa die notwendigen Ausgaben in der Türkei und im Irak sowie Angstzustände nicht direkt auf das Verhalten von Frontex zurückführen ließen.
Die Grenzschutzagentur habe bei Rückkehraktionen lediglich den Auftrag, die EU-Mitgliedsstaaten technisch und operativ zu unterstützen. Für die Entscheidung über Anträge auf internationalen Schutz seien die Staaten selbst zuständig. Die Klage wurde abgewiesen.
K.AbuDahab--SF-PST