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Klage scheitert vor EU-Gericht: Booking darf eTraveli nicht übernehmen
Rückschlag für Booking.com: Der Reiseanbieter darf das Flugportal eTraveli einem neuen Urteil zufolge nicht übernehmen. Eine Klage gegen das Verbot scheiterte am Mittwoch vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Booking prüft nun, gegen das Urteil vorzugehen. (Az. T-1139/23)
Die EU-Kommission hatte die Übernahme von eTraveli 2023 untersagt. Dieses Verbot bestätigte das Gericht nun. Eine Fusion der beiden Firmen würde den Wettbewerb deutlich behindern, erklärte es.
Die europäische Wettbewerbsaufsicht begründete das Verbot 2023 mit der Sorge vor steigenden Kosten sowohl für Hotels als auch möglicherweise für deren Kunden. Booking sei das dominierende Hotelportal im Europäischen Wirtschaftsraum, führte die Kommission damals aus. Die Buchung eines Flugs sei oft der erste Schritt bei der Buchung einer Reise.
Bei einer Fusion würden vermutlich viele zusätzliche Flugkunden gleich bei Booking eine Unterkunft buchen. Die Vermittlung eines Flugs biete die größte Chance für die anschließende Hotelvermittlung, erklärte die Kommission. Für Konkurrenten würde es schwieriger, gegen die marktbeherrschende Stellung von Booking anzukommen.
Der Reiseanbieter zog vor Gericht und argumentierte dagegen. Der Zusammenschluss werde zu mehr Effizienz führen, gab das Unternehmen an. Das Gericht ging aber - wie schon die Kommission - davon aus, dass das die negativen Folgen nicht ausgleichen könne.
Es sah zwei Belege dafür, dass der Wettbewerb behindert würde. Es gebe bei Online-Reisebüros eine große Kluft zwischen dem Marktführer Booking und der Konkurrenz, erklärte es, und starke Netzwerkeffekte. Schon eine geringe Erhöhung des Marktanteils könne diese Effekte verstärken. Außerdem würde dieses Wachstum in einem der wenigen Bereiche entstehen, den Booking noch nicht beherrsche, nämlich bei den Flügen. So könne ein Reise-Ökosystem entstehen, dass andere Anbieter schwer nachbilden könnten.
Booking.com zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. "Wir sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden und bleiben bei unserer festen Überzeugung, dass die Bewertung der Kommission sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht falsch war", erklärte das Unternehmen. Es prüfe das Urteil "sowie eine mögliche Berufung beim Europäischen Gerichtshof".
Q.Najjar--SF-PST