-
Industrie und Handel kritisieren "Recht auf Reparatur"
-
Zum Trinken von tödlicher Menge Alkohol animiert: Jugendliche verurteilt
-
Studie: Jeder dritte ausgeschriebene Job hat mit "Green Economy" zu tun
-
NSU-Helfer Ralf Wohlleben aus Gefängnis entlassen: Haft vollständig verbüßt
-
Spionage für chinesischen Geheimdienst: Ehepaar in München festgenommen
-
Nach neuen Trump-Drohungen: Irans Revolutionsgarden warnen vor weitreichender Reaktion
-
Leichter Rückgang antisemitischer Vorfälle in Berlin - aber weiter hohes Niveau
-
IEA rechnet mit 30 Prozent E-Autos an 2026 verkauften Neuwagen
-
Pro Asyl fordert Abschiebestopp nach Afghanistan - Kritik an Asyl-Entscheidungen
-
Niedersachsen: 91-Jähriger übergibt Goldmünzen in Wert von 300.000 Euro an Betrüger
-
Streit um Transsexuelle: Frauenfitnessstudio soll 6000 Euro zahlen
-
Führerschein soll "bezahlbarer und moderner" werden - Kabinett beschließt Reform
-
Nach Messerangriff in Stuttgart: Ermittler gehen von rechtsextremem Hintergrund aus
-
Bundesregierung beschließt Ausbau von Zivilschutz
-
Prozess um mutmaßlichen Mord an Gerichtsvollzieher in Saarbrücken begonnen
-
Fahrlehrer fordern Nachbesserungen bei Führerschein-Reform
-
"Braucht kein Wunder": Paderborn vor Relegation selbstbewusst
-
Nordrhein-Westfalen: Betrüger nutzen Ebola-Epidemie für Schockanruf bei Seniorin
-
Drei Vermisste nach Hauseinsturz in Görlitz: Rettungskräfte setzen Suche fort
-
USA reduzieren Kampfbrigaden in Europa von vier auf drei - Vance spricht von Umschichtung von Ressourcen
-
Bundesfinanzhof: Grundsteuer in Baden-Württemberg ist verfassungsgemäß
-
Dongfeng aus China wird E-Autos im Stellantis-Werk in der Bretagne bauen
-
Planungssicherheit: Deutsche Wirtschaft begrüßt EU-Einigung zu US-Zöllen
-
Arbeitgeberverband Pflege fordert Fokus auf Schaffung neuer Pflegeplätze
-
Sieben Millionen Erwachsene verletzen sich jährlich bei Unfällen
-
Objekte aus Nachlass von Schauspieler Matthew Perry werden versteigert
-
Putin kurz nach Trump in Peking - Xi nennt Beziehungen "unerschütterlich"
-
Lange Haftstrafen für Führerscheinbetrüger aus Baden-Württemberg
-
Nach Hauseinsturz in Görlitz Gas an Unglücksort abgestellt
-
Streiks bei Samsung ab Donnerstag - Südkoreas Wirtschaft in Aufruhr
-
"Keine ausländischen Mächte": Lai bekräftigt Anspruch Taiwans auf Selbstbestimmung
-
"Unverkäuflich": Hainer will Kompany lange halten
-
Tipps vom Gegner? Schuster sieht Emery als Inspiration
-
Vor Präsidentenwahl: Autokolonne von Senator in Kolumbien beschossen
-
Xi und Putin heben bei Treffen in Peking enge Beziehungen ihrer Länder hervor
-
NBA: Dämpfer für Schröder im ersten Halbfinale
-
Trump sagt Teilnahme an G7-Gipfel in Frankreich zu
-
Abschied? Guardiola verweist auf Vertrag
-
Freiburg hofft auf Standards als Schlüssel zum Titel
-
Bundesfinanzhof urteilt über Grundsteuer in Baden-Württemberg
-
Kabinett befasst sich mit Plänen zum Ausbau des Zivilschutzes
-
Reform der Fahrschulausbildung im Kabinett
-
Taiwanische Autorin Yang Shuang Zi erhält Booker-Literaturpreis
-
Nach Trumps Ultimatum: EU setzt Zolldeal um
-
Trump-Widersacher Massie unterliegt bei Kongress-Vorwahl in Kentucky
-
Pentagon: Statt vier nur noch drei US-Brigaden in Europa
-
EU-Verhandler einigen sich auf Umsetzung von US-Zolldeal
-
Medien: Nagelsmann nimmt El Mala und Karl mit zur WM
-
New Yorker Richter schränkt Festnahme von Migranten bei Gericht ein
-
1:1 gegen City: Bournemouth macht Arsenal zum Meister
Anspruch auf geänderten Ausweis: EuGH stärkt Rechte von Menschen mit Transidentität
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem neuen Urteil die Rechte von Menschen mit Transidentität gestärkt. Diese haben einen Anspruch darauf, dass ihre Dokumente geändert werden, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg entschied. Sonst könne es Probleme etwa bei Grenzübertritten geben. (Az. C-43/24)
Es ging um den Fall einer Transfrau aus Bulgarien, die in Italien lebt. Sie versuchte vergeblich, in Bulgarien die Daten in der Geburtsurkunde ändern zu lassen. Nach der Geburt war sie als männlich registriert worden. Als Erwachsene in Italien begann sie eine Hormontherapie und lebt inzwischen als Frau. Ärztliche Gutachten und gerichtliche Feststellungen bestätigten die weibliche Identität. Ihr Antrag auf Änderung der Geburtsurkunde wurde aber abgelehnt.
Das bulgarische Oberste Kassationsgericht legte die nationalen Regeln so aus, dass sich der Begriff Geschlecht auf die biologische Bedeutung beziehe. Darum sei jede Änderung des Geschlechts, des Namens oder der Identifikationsnummer ausgeschlossen. Das Gericht hatte allerdings Zweifel daran, dass sich die bulgarische Regelung mit dem EU-Recht vereinbaren lässt. Es befragte den EuGH.
Dieser wies darauf hin, dass die Ausstellung von Ausweisdokumenten in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fällt. Diese müssten aber dabei das EU-Recht beachten. Wenn die gelebte Geschlechtsidentität anders sei als der Eintrag im Personalausweis, könne das in vielen Situationen Probleme bereiten.
Betroffene müssten etwa bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder im Beruf Zweifel an ihrer Identität oder der Echtheit ihrer Dokumente ausräumen. So könne das Recht auf Freizügigkeit eingeschränkt werden, führte der EuGH aus. Wer sein Recht ausübe, sich in einem anderen EU-Land frei zu bewegen und aufzuhalten, müsse seine Daten ändern lassen können.
Bereits im Oktober 2024 hatte der EuGH in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass eine geänderte Geschlechtsidentität in der gesamten EU gilt. In Deutschland gibt es seit Ende 2024 das Selbstbestimmungsgesetz. Demnach kann der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert werden. Über den Fall aus Bulgarien entscheidet nun das dortige Gericht, es muss dabei das EuGH-Urteil berücksichtigen.
A.Suleiman--SF-PST