-
Merz zu Reformen: Es ist schon viel geschehen - aber es muss weitergehen
-
Gewerkschaften bereit zu weiteren Spitzengesprächen über Reformvorhaben
-
Klein, effizient und revolutionär: Das IPOP‑Elektroauto aus dem Elsass
-
US-Präsident Trump: "Ich liebe die Inflation"
-
Im Halbfinale: Tharp knackt Weltrekord über 110m Hürden
-
Fußball-WM: Rubio als Spitzenvertreter der US-Regierung beim Auftaktspiel gegen Paraguay
-
DIHK "sehr optimistisch" zu Reformentscheidungen der Politik vor Sommerpause
-
Nach Baumgartner-Ausfall: Österreich nominiert Ljubicic nach
-
Vizekanzler Klingbeil traut Deutschland den Weltmeister-Titel zu
-
Nations League: DVV-Männer siegen zum Auftakt gegen Kanada
-
Neue US-Angriffe und Trump-Drohungen - Teheran: Straße von Hormus "komplett" geschlossen
-
Historisches Comeback: Knicks kurz vor Gewinn der NBA-Finals
-
UNHCR: Zahl der weltweit Vertriebenen auf 117,8 Millionen Menschen gesunken
-
BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft
-
EZB gibt Leitzinsentscheidung bekannt - Erste Erhöhung seit 2023 erwartet
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Bundespräsident als Zeuge
-
Pass vorübergehend weg: BGH prüft Haftung von Gemeinde für entgangenen Urlaub
-
Anpfiff zur Fußball-WM: Eröffnungsfeier und Auftaktspiel in Mexiko-Stadt
-
Iran erklärt Straße von Hormus für "komplett geschlossen" - USA widersprechen
-
Fifa-Chef Infantino verteidigt hohe WM-Ticketpreise und Freundschaft zu Trump
-
Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern
-
Neue ausländerfeindliche Proteste in Nordirland - Polizei setzt Wasserwerfer ein
-
Französischer Sänger Patrick Bruel offiziell der Vergewaltigung beschuldigt
-
"Hitze ist ein stiller Killer": Bundesweiter Aktionstag zu Hitzeschutz
-
Reformtreffen im Kanzleramt: Koalition will Gespräche mit Sozialpartnern fortsetzen
-
US-Armee meldet neue Angriffe auf den Iran
-
NFL-Rekordvertrag für Star-Quarterback Mahomes
-
Papst Leo XIV. feiert Messe in Sagrada Família und weiht Jesus-Christus-Turm
-
Treffen mit Sozialpartnern im Kanzleramt beendet - weitere Gespräche vereinbart
-
Medien: Brown-Wechsel zu Bayern vor Abschluss
-
Britischer Konzern Frasers bietet zwei Milliarden Euro für Hugo Boss
-
Bekannter Schweizer Soziologe Jean Ziegler ist tot
-
Infantino: Fall Artan "unglücklich"
-
Koalition berät mit Sozialpartnern über Reformen - Merz: "Lösungen im Dialog"
-
Papst Leo XIV.: Christen können Kriege nicht befürworten
-
Nordisch-WM 2031: FIS vertagt Oberstdorf-Entscheidung
-
Trump gibt 70 Milliarden Dollar für Abschiebungen frei
-
Macron: Selenskyj nimmt an Sitzung beim G7-Gipfel kommende Woche in Evian teil
-
Vor U-Ausschuss: Bill Gates bestreitet Verwicklung in Epsteins Missbrauchsfälle
-
Papst Leo XIV. feiert Messe in Basilika Sagrada Família in Barcelona
-
Trump unterstreicht: Werde bei WM sein
-
Koalition berät in Spitzentreffen mit Sozialpartnern über Reformen
-
Handball: DHB-Männer im WM-Eröffnungsspiel gegen Tunesien
-
Trump: Neuer Geheimdienstchef Pulte soll Personal abbauen
-
Tankrabatt läuft zum 1. Juli aus - Einigung von Union und SPD
-
Medizinische Kreise: Mindestens zwölf Tote bei israelischen Angriffen im Südlibanon
-
"Sie halten uns zum Narren": Trump kündigt weitere Angriffe auf den Iran an
-
Wadephul: Neue Sanktionen gegen Israel derzeit "nicht geboten"
-
Nach ausländerfeindlichen Protesten wächst in Belfast die Sorge vor neuer Gewalt
-
Vor Messe in Sagrada Família: Papst Leo besucht Gefängnis und Abtei bei Barcelona
Mietpreisbremse verletzt kein Grundrecht: Beschwerde scheitert in Karlsruhe
Die Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte von Vermietern. Die Begrenzung der Miete ist gerechtfertigt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Das Grundgesetz schütze nicht die "einträglichste" Nutzung von Eigentum. Die Verfassungsbeschwerde einer Firma, die in Berlin eine Wohnung vermietet, hatte damit keinen Erfolg. (Az. 1 BvR 183/25)
Sie war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Daraufhin wandte sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an das Verfassungsgericht. Konkret ging es in dem Fall um die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020 - im Sommer 2025 wurde eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen.
Die Preisbremse deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen, Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und nach einer umfassenden Modernisierung der Wohnung. Bei einer Wiedervermietung dürfen darum höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Für welche Gebiet das gilt, können Landesregierungen festlegen. Berlin gilt komplett als angespannter Wohnungsmarkt.
Das Verfassungsgericht hält die Mietpreisbremse nun für rechtens und sieht darin keinen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Es begründete seine Entscheidung damit, dass auch die Interessen von Wohnungssuchenden und das Gemeinwohl berücksichtigt werden müssen. Die Mietpreisbremse solle vor allem die Ausnutzung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt verhindern.
Durch das knappe Angebot an Mietwohnungen entstehe ein soziales Ungleichgewicht, führte das Gericht aus. Die Gesellschaft habe ein Interesse daran, dass Gentrifizierung und die Verdrängung von Menschen mit wenig Geld aus bestimmten Vierteln verhindert würden. Dass die Vorgaben in der Praxis oft nicht eingehalten werden, stellt sie dem Gericht zufolge nicht grundsätzlich in Frage.
Schon 2019 hatte Karlsruhe entschieden, dass die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Eingriff in das Eigentum stuften die Richterinnen und Richter als verhältnismäßig ein, was das Gericht nun noch einmal bestätigte. Die Entwicklungen seitdem führten zu keinem anderen Ergebnis, erklärte es. Die Verfassungsbeschwerde wurde für unbegründet erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Karlsruher Beschluss. "Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß und ein notwendiges Instrument, um Menschen vor überhöhten Mieten zu schützen", erklärte Mieterbund-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Die Entscheidung mache "einmal mehr deutlich, dass Eigentum verpflichtet - und Wohnen kein Luxusgut sein darf".
Für den Eigentümerverband Haus & Grund kommentierte dessen Präsident Kai Warnecke: "Die Mietpreisbremse ist gescheitert - unabhängig davon, wie sie juristisch bewertet wird." Das zeige ein einfacher Blick auf den Wohnungsmarkt. Eine "wirtschaftlich einigermaßen tragfähige Vermietung" sei für Privatleute unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich.
X.AbuJaber--SF-PST