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Onlineportal für Klagen von Flugreisenden gestartet
Das Bundesjustizministerium hat ein neues Onlineportal für Klagen wegen Flugverspätungen und -ausfällen gestartet. Auf der Plattform sollen Reisende über einen Vorab-Check herausfinden können, ob Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht und wie hoch diese ausfallen könnte, erklärte das Ministerium am Donnerstag. Sollte es mit der Airline keine Einigung über eine Entschädigung geben, kann zudem online eine Klage erstellt werden.
In der Regel können Reisende ihre Fluggesellschaft im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen direkt kontaktieren. Oftmals fließen dann bereits Entschädigungszahlungen an Betroffene. Sollten die aber ausbleiben und auch andere Mittel, wie eine Schlichtung, scheitern, haben Reisende die Möglichkeit ihre Rechte mit einer Klage geltend zu machen.
Einreichen können betroffene Reisende ihre Klage online bei sieben Gerichten, die sich in der Nähe größerer Flughäfen befinden. Digitale Klagen sind demnach an den Amtsgerichten in Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen möglich. Dafür muss jedoch ein Konto beim Portal "Mein Justizpostfach" angelegt werden, wofür ein Online-Ausweis und die BundID nötig sind.
Fällt ein Flug aus, haben Reisende oftmals Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Außerdem können unter Umständen weitere Kosten wie Verpflegung, Transfer oder Übernachtungen anfallen, für die dann ebenfalls die Airline aufkommen muss. Einen Anspruch könnte es laut Bundesjustizministerium zum Beispiel bei einer Verspätung am Zielflughafen von über drei Stunden, einer Annullierung weniger als 14 Tage vor dem Abflug oder bei einer Überbuchung geben.
In etwa zehn Minuten sollen Betroffene über das neue Portal erfahren, ob das bei ihnen der Fall ist. Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich auch nach der Entfernung der Reise und kann bis zu 600 Euro betragen. Im Erfolgsfall bekommen Betroffene die entsprechende Summe ausgezahlt, bei Misserfolg allerdings müssen sie die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.
"Mit dem Onlinedienst für Fluggastrechte gehen wir einen großen Schritt auf dem Weg zum digitalen Rechtsstaat der Zukunft", erklärte Bundesjustizminister Volker Wissing. Das Pilotprojekt werde dabei helfen, den Rechtsstaat in Zukunft weiter zu digitalisieren.
Y.AlMasri--SF-PST