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Urteil: Höhere Gaspreise für Neukunden des Berliner Versorgers Gasag unzulässig
Unterschiedlich hohe Tarife des Gasversorgers Gasag für Neu- und Bestandskunden sind einem Gerichtsurteil zufolge nicht erlaubt. Der Berliner Versorger hatte zwischen Anfang Dezember 2021 und Ende April 2022 höhere Arbeitspreise für neue Kundinnen und Kunden berechnet, das ist nach Ansicht des Kammergerichts Berlin "unzulässig", wie es am Montag mitteilte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine sogenannte Musterfeststellungsklage angestrengt. (Az. MK 1/22 EnWG)
Der Gasversorger hatte zum 2. Dezember 2021 ein gespaltenes Tarifsystem eingeführt, das für Gas-Neukunden mit Vertragsbeginn ab diesem Datum gesonderte Konditionen vorsah. Der vzbv erklärte, dass Bestandskundinnen und -kunden davor 6,68 Cent pro Kilowattstunde zahlten, danach kostete eine Kilowattstunde "mehr als 18 Cent". Für Kundinnen und Kunden im Bestand blieb sie deutlich günstiger. Zum 1. Mai schaffte die Gasag dieses System wieder ab und verlangt seitdem wieder einheitliche Preise.
Der vzbv sprach von einem "Zweiklassensystem" und hält das Vorgehen der Gasag für "unrechtmäßig". Betroffene hatten die Möglichkeit sich für die Musterfeststellungsklage zu registrieren. Das Verfahren wurde daraufhin stellvertretend für einige Verbraucher gegen das Unternehmen geführt.
Die Gasag verwies laut Gericht auf die Ende 2021 "stark gestiegenen Gasbeschaffungspreise und den sich daraus ergebenden starken Anstieg an Neukunden im Bereich der Grund- und Ersatzversorgung". Insbesondere diese Begründung stelle jedoch "keinen rechtlich zulässigen" Grund für die unterschiedlichen Preise dar, erklärte das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision am Bundesgerichtshof ist möglich.
M.AbuKhalil--SF-PST