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Teure Fernwärme: Kartellamt geht von rechtswidrigen Preissteigerungen aus
Das Bundeskartellamt geht von rechtswidrigen Preissteigerungen durch Fernwärmeanbieter aus und setzt sein Untersuchungsverfahren dazu fort. Ihr Anfangsverdacht habe sich erhärtet, erklärte die Bonner Behörde am Donnerstag. In vier von neun untersuchten Fernwärmenetzen wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand "zu Ungunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rechtswidrige Preisanpassungsklauseln verwendet". Das Kartellamt hatte das Verfahren Ende 2023 eingeleitet, es betrifft den Zeitraum Januar 2021 bis September 2023.
Die Behörde ermittelt gegen sieben Stadtwerke und Fernwärmeversorger. Dabei geht es um neun Fernwärmenetze in vier Bundesländern. Das Verfahren läuft in allen Regionen weiter. Versorger sollen nun die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Um welche Anbieter es sich handelt, teilte das Bundeskartellamt nicht mit.
Preisanpassungsklauseln verwenden die Fernwärmeversorger unter anderem, um veränderte Kosten für die Energie umzuschlagen, die sie bei der Fernwärmeerzeugung nutzen. Den Untersuchungen des Bundeskartellamts zufolge haben die Klauseln jedoch dazu geführt, "dass Preissteigerungen im jeweiligen Untersuchungszeitraum höher ausgefallen sind als gesetzlich zulässig gewesen wäre".
So wurde etwa die Entwicklung der tatsächlichen Kosten des Versorgers nicht korrekt abgebildet. Kostendämpfende Komponenten wurden demnach teilweise nicht berücksichtigt.
Fernwärmeversorger verfügen in ihren jeweiligen Netzgebieten über eine Monopolstellung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können den Anbieter nicht wechseln, wie Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte. "Deshalb unterliegen die Versorger auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot."
J.AbuShaban--SF-PST