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Klimaklage von peruanischem Bauern gegen RWE: Urteil am 14. April
Im Rechtsstreit zwischen dem peruanischen Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya und dem Energiekonzern RWE vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm wird das Urteil am 14. April bekanntgegeben. Das teilte der Vorsitzende Richter Rolf Meyer nach zwei Verhandlungstagen mit. Er zeigte deutliche Skepsis: Eine konkrete Gefahr für das Grundstück Lliuyas in den Anden sehe er "aktuell noch nicht".
Der Bauer und Bergführer Lliuya fordert von RWE, sich an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen die Überflutung seines Hauses in der Stadt Huaraz zu beteiligen. Dort wird befürchtet, dass der Andensee Palcacocha oberhalb der Stadt wegen einer Gletscherschmelze überlaufen und eine Flutwelle auslösen könnte. RWE als einer der größten Treibhausgasemittenten Europas sei dafür mitverantwortlich, argumentiert Lliuya. Unterstützt wird er von der Organisation Germanwatch.
Vor dem Gericht in Hamm war es am Montag und Mittwoch vor allem darum gegangen, ob es überhaupt eine hinreichende Gefahr gibt, dass eine Flutwelle das Haus des Klägers trifft. Der Gutachter des Gerichts, Rolf Katzenbach, hält das für "absolut unwahrscheinlich", wie er sagte. Die Wahrscheinlichkeit bezifferte er auf ein Prozent.
Der Gutachter der Klägerseite, Lukas Arenson, warf Katzenbach vor, er schaue zu sehr auf die Vergangenheit. Es sei aber nötig, einen Faktor "für die Zukunft" anzuwenden. Permafrost werde in den kommenden Jahren zunehmend abtauen und könne die Stabilität der Felsen gefährden.
Lliuyas Anwältin Roda Verheyen sagte am Mittwoch in ihrem Plädoyer, ihrer Auffassung nach bestehe "weiterhin ein großes Risiko" für eine Flutwelle. Sie kritisierte, die gesamte Beweisführung beruhe auf einer "Betrachtung der Vergangenheit" - aber "diese Vergangenheit gibt es nicht mehr". Die Permafrost-Degradation sei nicht aufhaltbar.
RWE-Anwalt Moritz Becker betonte, die Frage, ob eine Gefahr für Lliuyas Haus bestehe, sei "eindeutig verneint" worden; das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen sei "sehr überzeugend gewesen". RWE teilte am Abend mit, aus Sicht des Konzerns "hat die Verhandlung klar gemacht, dass die Klage nicht begründet ist".
Unabhängig vom fehlenden Klagegrund des Klägers gehörten Klimaziele "auf die politische Agenda und nicht in einen Gerichtssaal", betonte RWE. Der Konzern habe sich "zu jeder Zeit an alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften gehalten". Es wäre "ein unauflöslicher Widerspruch, wenn der Staat CO2-Emissionen einerseits gesetzlich im Einzelnen regelt und andererseits gleichzeitig dafür rückwirkend eine zivilrechtliche Haftung anordnen würde". RWE sehe sich in dieser Rechtsauffassung durch Entscheidungen der Oberlandesgerichte Braunschweig, Stuttgart und München bestätigt, "die vergleichbare Klimaklagen jeweils in zweiter Instanz abgewiesen haben".
Lliuya hatte seine Klage schon 2015 vor dem Landgericht Essen eingereicht, das sie aber ablehnte. In Berufung errang er dann einen Teilerfolg: Ende 2017 ordnete das Oberlandesgericht Hamm eine Beweisaufnahme an, da die Klimaklage schlüssig begründet sei. Einen Antrag von RWE dagegen wies das OLG zurück. Auch wegen der Corona-Pandemie deutlich verzögert reiste schließlich 2022 eine Gutachterdelegation nach Peru. Zur mündlichen Verhandlung war Lliuya persönlich nach Hamm gereist.
Germanwatch zitierte ihn am Mittwochabend: "Die Klimakrise ist unsere Realität, mit der wir tagtäglich konfrontiert sind", sagte Lliuya demnach. "Ich hoffe, dass das Gericht festlegt, dass die großen Unternehmen Verantwortung übernehmen müssen."
L.AbuTayeh--SF-PST