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Bundesgerichtshof: Bundeskartellamt darf Apple schärfer kontrollieren
Der US-Technologiekonzern Apple gilt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und gab damit dem Bundeskartellamt recht. Dieses kann Apple somit strenger kontrollieren. (Az. KVB 61/23)
Die Bonner Behörde hatte Apple im April 2023 entsprechend eingestuft. Grundlage dafür war eine Neuregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr 2021. Demnach kann das Kartellamt große Digitalkonzerne strenger überwachen.
In einem ersten Schritt stellt es die überragende marktübergreifende Bedeutung des jeweiligen Unternehmens fest. In einem zweiten Schritt können den Firmen bestimmte Praktiken verboten werden, welche den Wettbewerb gefährden. Gegen die Einstufung wandte sich Apple an den BGH, der in erster und letzter Instanz zuständig ist. Dort hatte das Unternehmen nun keinen Erfolg.
V.AbuAwwad--SF-PST