-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
-
Freies Training: Antonelli auch in Zandvoort stark
-
Medienberichte: Waffenversteck bei Berlin womöglich in Auftrag Russlands angelegt
-
Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus
-
Irrfahrt nach medizinischem Notfall: Autofahrer verletzt acht Passanten in Hofgeismar
-
Bayer: Andrich muss Kapitänsbinde an Tapsoba abgeben
-
Ramelow soll in Verhandlungen mit Lufthansa für Pilotengewerkschaft VC schlichten
-
Fiebich hebt Daumen für die WM: "Werde auf jeden Fall spielen"
-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
-
Auto erfasst Passanten in Hofgeismar: Fahrer laut Polizei mit medizinischen Problemen
-
Nach El-Mala-Coup: Köln holt Skhiri zurück
-
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
-
Hyundai-Beschäftigte in Südkorea streiken für Anhebung des Rentenalters
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panamakanal wird reduziert
-
Bayern ohne Musiala im Supercup, aber Kompany "total ruhig"
Ähnlichkeit mit Lebensmitteln kann Verbot von Kosmetika rechtfertigen
Wenn Kosmetik- und Hygieneartikel starke Ähnlichkeit mit Lebensmitteln haben, dürfen die EU-Staaten sie gegebenenfalls verbieten. Voraussetzung ist allerdings, dass Verwechslungen erwartbar und dann auch gefährlich für die Gesundheit wären, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Der sichere Nachweis solcher Gefahren ist danach für ein Verbot aber nicht erforderlich. (Az: C 122/21)
Im Streitfall hatten die Behörden in Litauen der Firma Get Fresh Cosmetics den Verkauf von Badekugeln mit Namen wie "Coco Beach" oder "Skin Candy" untersagt. Sie ahmten Aussehen, Größe und Geruch von Süßigkeiten nach. Es sei daher vorhersehbar, dass sie irrtümlich in den Mund genommen werden, was insbesondere Kinder und ältere Menschen gefährde.
Nach Ansicht des Herstellers reicht die Ähnlichkeit für ein Verbot nicht aus. Die Behörden hätten nicht dargelegt, dass eine solche Verwechslung auch gefährlich sein könne. Das oberste Verwaltungsgericht Litauens legte den Streit dem EuGH vor.
Dieser betonte nun, dass die EU-Richtlinie zu solchen verwechselbaren Erzeugnissen kein generelles Verbot vorschreibe. Ziel der Richtlinie sei es lediglich, EU-weit einheitliche Wettbewerbsbedingungen für solche Produkte zu schaffen. Ein Verbot sei daher nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.
Konkret müsse das Produkt wegen seiner Größe, Farbe, seines Aussehens und Geruchs so beschaffen sein, dass eine Verwechslung mit Lebensmitteln möglich ist. Es müsse absehbar sein, dass beispielsweise Kinder das Produkt in den Mund nehmen und möglicherweise verschlucken. Dies müsse dann schließlich auch mit gesundheitlichen Gefahren verbunden sein, etwa Vergiftungen, Ersticken oder eine Verletzung des Verdauungskanals.
EU-Recht enthalte keine Vermutung, dass die Ähnlichkeit mit Lebensmitteln zu solchen Gefahren führt, betonte der EuGH. Vielmehr müssten die nationalen Behörden dies jeweils im Einzelfall prüfen. Ein sicherer Nachweis, dass sich solche Gefahren verwirklichen, sei für ein Verbot aber nicht erforderlich. Den konkreten Streit um die Badekugeln müssen nach diesen Maßgaben nun die Verwaltungsgerichte in Litauen klären.
T.Khatib--SF-PST