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Dieselskandal: Winterkorns Verteidigung hält Vorsitzenden Richter für befangen
Die Verteidigung des im Dieselskandal angeklagten früheren VW-Chefs Martin Winterkorn hält den Vorsitzenden Richter am Landgericht Braunschweig, Johannes Mühe, für befangen. In einem entsprechenden Antrag an das Landgericht, der AFP am Montag vorlag, begründet die Verteidigung dies mit dem Vorgehen des Gerichts bei der Begutachtung des Gesundheitszustands ihres Mandanten. Der Antrag wurde demnach am Montag beim Landgericht eingereicht.
Noch vor dem Eingang des Ergebnisses eines in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Gesundheitszustand und damit zur Prozessfähigkeit Winterkorns habe Richter Mühe "insgesamt 89 Termine zur Hauptverhandlung" angesetzt, die im Februar 2025 beginnen soll, führt die Verteidigung von Winterkorn aus. Ebenfalls noch vor dem Eingang des Gutachtens sei am 18. Dezember eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht worden. Dort hatte es geheißen, die sachverständig beratene Kammer "geht von der bestehenden Reise- und Verhandlungsfähigkeit von Herrn Prof. Dr. Winterkorn ab Februar 2025 aus".
Tatsächlich aber habe die Untersuchung erst am Nachmittag des 18. Dezember stattgefunden und die Verteidigung habe das Gutachten erst am 20. Dezember erhalten. Es sei daher "ausgeschlossen", dass Mühe bei Anberaumung der Verhandlungstermine sowie bei der Versendung der Pressemeldung bekannt gewesen sein könne, zu welchem Ergebnis die Begutachtung führen würde, heißt es in dem von Winterkorns Anwalt Stefan Kirsch unterzeichneten Befangenheitsantrag weiter.
Der Prozess gegen Winterkorn hatte Anfang September begonnen. Dem früheren Volkswagen-Chef werden im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gewerbs- und bandenmäßiger Betrug, uneidliche Falschaussage sowie Marktmanipulation vorgeworfen. Wenige Wochen später wurde der Prozess nach einem Unfall Winterkorns im häuslichen Umfeld aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt.
Nun sollte es eine erneute Begutachtung geben. Der Verteidigung zufolge ergab diese schließlich, dass eine "Reise zum Verhandlungsort in Braunschweig zurzeit nicht zumutbar" sei, da dessen Gesundheitszustand "zu fragil" und die mit der Reise verbundenen Belastungen zu wenig einschätzbar seien. Der in der Pressemitteilung mitgeteilten "Annahme einer bestehenden Reise- und Verhandlungsfähigkeit" von Winterkorn ab Februar 2025 "mangelt es damit an jeglicher Basis", argumentierte Rechtsanwalt Kirsch.
Winterkorn habe mit Bezug auf Mühe daher "Grund zu der Annahme, dass dieser ihm gegenüber eine innere Haltung eingenommen hat, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann". Der Richter habe sich im Hinblick auf Winterkorns Gesundheitszustand "bereits eine feste Meinung gebildet", sein Ziel sei eine "Prozesserledigung um jeden Preis".
Die Verteidigung lehne den Richter daher ab, hieß es weiter. Das Landgericht Braunschweig reagierte auf Anfrage zunächst nicht auf den Befangenheitsantrag.
Q.Najjar--SF-PST