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Bremen: Umlage für Unternehmen zu Ausbildungsförderung ist verfassungsgemäß
Eine von der rot-grün-roten Landesregierung in Bremen beschlossene Unternehmensumlage zur Ausbildungsförderung ist mit der Landesverfassung vereinbar. Das entschied der Staatsgerichtshof in der Hansestadt am Montag und machte den Weg zur Einführung des Ausbildungsunterstützungsfonds ab Januar dadurch frei. Der Bremer Senat habe die nötige Gesetzgebungskompetenz, auch verfassungsrechtlich sei die Umlage zulässig sowie in ihrer Höhe gerechtfertigt. Gegen den Fonds hatten unter anderem Handels-, Handwerks- und Ärztekammern geklagt. (Az. St 5/23).
In den Ausbildungsunterstützungsfonds sollen alle Unternehmen 0,27 Prozent der an Beschäftigte ausgezahlten Bruttolohnsumme einzahlen, im Gegenzug erhalten sie pro Auszubildendem 2250 Euro zurück. Kleinunternehmen sind ausgenommen. Das Fonds soll die Ausbildungssituation für junge Menschen verbessern. Laut Rechenbeispiel des Bremer Senats etwa soll ein typischer Handwerksbetrieb mit fünf Angestellten und einem Auszubildenden dabei aus dem Fonds jährlich etwa 1500 Euro mehr zurückerhalten, als er einzahlen muss.
Die Wirtschaftsverbände bezweifelten in dem Normenkontrollverfahren unter anderem die Gesetzgebungskompetenz des Bremer Senats zur Einführung der Umlage auf Landesebene und sahen sich in ihrer grundgesetzlich geschützten Gewerbefreiheit eingeschränkt. Das Landesverfassungsgericht wies diese Argumentationen aber zurück. Auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Erhebung sogenannter Sonderabgaben seien in dem vorliegenden Fall erfüllt.
Nach eigenen Angaben prüfte das Gericht auch die im Gesetz zur Einführung des Ausbildungsunterstützungsfonds genannten Annahmen und Begründungen - und stufte diese als plausibel ein. Grundlage seien ein Gutachten sowie die Ergebnisse einer Expertenkommission. Beide seien zu dem Ergebnis gekommen, dass "im Land Bremen ein seit Jahren rückläufiges Ausbildungsplatzangebot festzustellen sei und zu wenige Ausbildungsangebote bestünden". Die in dem Gesetz aufgeführten Maßnahmen seien deshalb "geeignet" und "erforderlich".
Der Fonds war im März 2023 von der Bürgerschaft beschlossen worden, um die Versorgung mit Fachkräften zu verbessern. Laut der in Bremen regierenden Koalition aus SPD, Grünen und Linkspartei soll er die Ausbildungsbereitschaft erhöhen und vor allem kleine Betriebe finanziell fördern, die in Relation zu ihrer Beschäftigtenzahl relativ viel ausbilden. Ergänzt wird die Umlage demnach durch Beratungs- und Hilfsangebote zum Thema Ausbildungsförderung.
L.AbuTayeh--SF-PST