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Nach Gerichtsentscheidung: LNG-Pipeline vor Rügen geht voraussichtlich in Betrieb
Die Gaspipeline vom Hafen Mukran auf Rügen nach Lubmin wird voraussichtlich in Betrieb genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund ab, welches das Projekt genehmigt hatte. Die Entscheidung sei angesichts der "fortbestehenden Krise der Gasversorgung" gerechtfertigt gewesen und verstoße nicht gegen Bundesrecht, erklärte das Gericht zur Begründung. Ein Kläger kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an.
Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits fertiggestellten Pipeline sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden. Ein erstes Terminal-Schiff liegt seit Ende Februar im Hafen von Mukran.
Die Umweltverbände DUH und Naturschutzbund (Nabu) Mecklenburg-Vorpommern hatten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Ostsee-Anbindungsleitung gewandt. Zur Begründung ihrer Klagen nannten sie im Kern fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen, eine unzureichende Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden sowie Verstöße gegen Vorschriften etwa der Anlagensicherheit und des Artenschutzes.
Das Gericht wies dies zurück. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften "liegen nicht vor", außerdem seien die Belange des Klimaschutzes "hinreichend berücksichtigt worden". Die beschleunigte Zulassung dieses Abschnitts der Leitung sei zudem geeignet, "einen relevanten Beitrag zu leisten", um die Gasversorgungskrise zu bewältigen, erklärten die Richter. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas habe zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses gegolten "und gilt weiterhin".
"Klima- und Meeresschutz haben heute vorm Bundesverwaltungsgericht verloren", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha-Müller-Kraenner im Anschluss an die Urteilsverkündung. Seine Organisation wolle nun gegen die Betriebsgenehmigung des Terminals klagen. Auch die Nachbargemeinde Binz will gerichtlich dagegen vorgehen. Dass noch vor dem geplanten Betriebsbeginn Mitte Mai eine Entscheidung darüber falle, sei laut DUH allerdings nicht wahrscheinlich. Das Terminal dürfte daher ans Netz gehen.
Der zukünftige Betreiber der Anlage Gascade aus Kassel begrüßte die Entscheidung in Leipzig. Sie bestätige, dass die Bauvorhaben des Unternehmens in Einklang "mit den anzuwendenden Vorschriften" umgesetzt werden. Die Genehmigung des Bergamts Stralsung sei belastbar und halte auch der gerichtlichen Überprüfung statt.
Deutliche Kritik kam indes vom Linken-Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch. Es sei klar, dass das Rügener LNG-Terminal und die Pipeline für die Versorgungssicherheit nicht notwendig sind. "Die Bundesregierung hat hier ein Umwelt und Tourismus gefährdendes Projekt ohne Umweltverträglichkeitsprüfung mit der Brechstange durchgesetzt", erklärte Bartsch.
Nach Ansicht des Nabu "zementiert" das Projekt die "fossile Abhängigkeit bis 2043". Es stehe stellvertretend für eine ganze Reihe großer Infrastrukturvorhaben.
C.Hamad--SF-PST