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Reform des Abtreibungsrechts: Kontroverse Debatte über Kommissionsempfehlungen
Mit Vorschlägen zur Liberalisierung des Abtreibungsrechts hat eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Kommission eine kontroverse Debatte ausgelöst. Die Bundesregierung wollte sich am Montag nicht festlegen, ob sie den Empfehlungen folgt und kündigte zunächst eine sorgfältige Prüfung an.
Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann ließ offen, ob eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode komme, die mit den Wahlen kommendes Jahr endet. Dies hänge vom Verlauf der Debatte ab, sagte sie in Berlin.
Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.
Die 18-köpfige Kommission spricht sich dafür aus, die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft im Strafgesetzbuch zu beseitigen. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft sieht das Gremium zudem einen "Gestaltungsspielraum" des Gesetzgebers.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem "sehr wichtigen Bericht", warnte aber vor einer weiteren "Debatte, die die Gesellschaft spaltet". Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einer "guten Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs". Auch sie verwies darauf, alle wüssten, "wie emotional" diese Fragen behandelt würden.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, für Aussagen zu Konsequenzen sei es "heute noch zu früh". Die Bundesregierung werde sich die Kommissionsergebnisse nun "sorgfältig anschauen". Auch Buschmann warnte mit Verweis auf Länder wie Polen oder die USA vor Debatten, "die unsere Gesellschaft in Flammen setzen" und mahnte einen "sachlichen Ton" an. Letztlich müsse dann das Parlament entscheiden.
Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin beschäftigte sich in ihrem 600 Seiten starken Bericht auch mit weiteren Themen neben der Abtreibungsfrage. Nach ihren Ergebnissen könnte demnach die Eizellspende unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden. Eine Leihmutterschaft sollte aber verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Vorgaben ermöglicht werden.
Die Grünen im Bundestag sahen die Empfehlungen als "klaren Auftrag an Politik und Gesellschaft, die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen neu zu denken". Eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen "außerhalb des Strafgesetzbuchs" sei geboten, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe).
Ähnlich äußerten sich auch Vertreter der SPD-Fraktion. "Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt", erklärte die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Leni Breymaier. Sie verwies darauf, das auch immer weniger Ärztinnen und Ärzte bereit seien, vor dem Hintergrund der Rechtslage Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
Die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut forderte, Schwangerschaftsabbrüche müssten "ein normaler Teil der gesundheitlichen Versorgung werden – ohne Zwangsberatung und Wartepflicht".
Skeptisch mit Blick auf die Streichung aus dem Strafrecht zeigte sich die religionspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sandra Bubendorfer-Licht. "Deutschland verfügt bereits heute über einen gut austarierten Kompromiss zwischen der Selbstbestimmung der Frau und dem Schutz ungeborenen Lebens", sagte sie der Mediengruppe Bayern.
Scharfe Kritik kam aus der Union: Die Kommission habe lediglich geliefert, "was die Ampel auch bestellt hat", sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär (CSU), den Sendern RTL und ntv. Mit der bisherigen Regelung gebe es bereits die Möglichkeit, "straffrei abtreiben zu können". Vor allem aber die Grünen wollten nun "ohne Not" einen vor 30 Jahren vereinbarten Kompromiss aufkündigen.
Die Ampel-Regierung unternehme "den offenkundigen Versuch, den Schutz des ungeborenen Lebens zugunsten des Abtreibungsrechts auszuhebeln", kritisierte die AfD-Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel. Die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werde "dabei völlig außer Acht gelassen".
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) kritisierte die Kommissionsempfehlungen als "zu einseitig". "Eine Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen, auch des ungeborenen Kindes, und eine Relativierung, Einschränkung oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf Leben halten wir für falsch", erklärte der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing.
A.AlHaj--SF-PST