-
Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar
-
Widmer und Co. schreiben Geschichte: Mainz im Achtelfinale
-
USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen
-
Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht
-
DHB-Pokal: Füchse und Magdeburg entgehen Halbfinal-Duell
-
Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben
-
DHB-Pokal: THW Kiel ausgeschieden, Füchse im Final Four
-
Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab
-
Russisches Gericht verurteilt Raiffeisen Bank International zu Ausgleichszahlung
-
Bundestag debattiert über Wahleinsprüche von BSW - danach Abstimmung
-
USA-Venezuela-Krise: Brasilien und Mexiko bieten Vermittlung an
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung vor Jahresende
-
Assange stellt Strafanzeige gegen Nobel-Stiftung wegen Auszeichnung von Machado
-
Mercosur-Abkommen: Aufschub auf kommendes Jahr möglich
-
Korruptionsverdacht: Durchsuchung bei französischer Kulturministerin Dati
-
USA sanktionieren zwei weitere IStGH-Richter
-
Ehefrau wiederholt gewürgt: Mitglied des britischen Hochadels vor Gericht
-
Darts-WM: Kenianer Munyua schafft Sensation
-
USA kündigen für Freitag Gaza-Beratungen in Miami an
-
Deutschland auf Platz zwei: 140 Millionen für Vermittler
-
USA-Venezuela-Krise: Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats am Dienstag
-
Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen
-
Atomwaffenfähige russische Rakete Oreschnik in Belarus stationiert
-
Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge
-
Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen
-
Verbraucherschützer fordern EU-weit mehr Transparenz bei Mogelpackungen
-
Abriss: Historisches Ariana-Kino in Kabul muss Einkaufszentrum weichen
-
Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten
-
Frankreich rehabilitiert wegen Abtreibung verurteilte Frauen
-
EU-Gipfel ringt um Mercosur-Abkommen - Tausende Landwirte protestieren
-
Regierung verteidigt Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels
-
Mutmaßlicher Handel mit illegaler Pyrotechnik: Mehrere Durchsuchungen in Bayern
-
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
-
Urteil: Nachweis von Identität für Einbürgerung in der Regel durch Pass
-
Nordrhein-Westfalen: 47-Jähriger soll Bekannten in Hausflur erstochen haben
-
EDF: Frankreichs neue Atomreaktoren werden 40 Prozent teurer als geplant
-
Trauer um Matilda: Jüngstes Opfer von antisemitischem Anschlag in Sydney beigesetzt
-
US-Inflation geht im November auf 2,7 Prozent zurück
-
Sprint: Preuß verpasst Topplatzierung bei Rückkehr
-
Kein Durchgang durch Landtagstunnel: AfD-Fraktion scheitert vor Verfassungsgericht
-
Urteil: EU-Grenzschutzbehörde Frontex muss Grundrechte von Asylbewerbern schützen
-
Selenskyj: Ukraine braucht EU-Entscheidung über Finanzierung bis "Ende des Jahres"
-
Frankfurt am Main trauert um verstorbenen Filmemacher Rosa von Praunheim
-
Bund und Länder einigen sich auf Digitalpakt 2.0 - fünf Milliarden Euro für Schulen
-
16-Jähriger stirbt nach Party in Bayern - vermutlich wegen Drogen und Alkohols
-
Drei Jahre Haft nach tödlichem Raserunfall in Baden-Württemberg
-
EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert
-
Papst Leo XIV. warnt vor militärischer Nutzung von Künstlicher Intelligenz
-
Neue Strategie, neue Chefin: BP nominiert US-Managerin Meg O'Neill
Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung
Das Berliner Kammergericht hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung durch die Teilnahme an einer Straßenblockade bestätigt. Die Revision des 62-Jährigen wurde verworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Es betonte, dass es immer auf den Einzelfall ankomme.
Der Mann hatte sich demnach zusammen mit anderen Aktivisten der Gruppe Letzte Generation im Februar 2022 auf eine Straße im Bezirk Spandau gesetzt. Einige von ihnen hätten sich dort festgeklebt, der 62-Jährige aber nicht. Der Straßenverkehr sei für 20 Minuten blockiert worden. Mindestens 50 Fahrzeuge hätten nicht ausweichen können und festgesteckt.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Angeklagten im Januar 2023 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Das Landgericht reduzierte die Zahl der Tagessätze im Juli auf 20, ließ die Verurteilung wegen Nötigung aber bestehen.
Deswegen wandte sich der 62-Jährige an das Kammergericht als die nächsthöhere Instanz. Dieses wertete seine Teilnahme an der Straßenblockade nun aber ebenfalls als Nötigung. Dabei dürfe es keine pauschale Bewertung geben, erklärte das Gericht. Es komme immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Im Strafgesetzbuch ist geregelt, dass bei Nötigung die sogenannte Verwerflichkeit geprüft wird.
Das Kammergericht erklärte nun, dass in der Rechtsprechung verschiedene Abwägungskriterien entwickelt worden seien. Dazu gehörten die Ankündigung und die Dauer einer Blockade, ihre Art und ihr Ausmaß, die Motive eines Angeklagten und die Zielrichtung der Demonstration. Diese seien als Orientierung und Leitlinie zu verstehen, nicht als in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung.
Im aktuellen Fall ist die Verurteilung wegen Nötigung nun rechtskräftig. Der 62-Jährige muss die 20 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 600 Euro Geldstrafe zahlen.
G.AbuHamad--SF-PST