-
Auf dem "Betze": Hertha setzt Aufholjagd fort
-
Kurz nach Athen-Sieg: Djokovic sagt für ATP Finals ab
-
Deutschland Cup: DEB-Männer unterliegen starken Österreichern
-
Gladbach feiert Derbysieg gegen den FC
-
Norris holt Brasilien-Pole - Verstappen stürzt ab
-
Sieg über Sabalenka: Rybakina gewinnt WTA Finals
-
EU meldet Wiederaufnahme von Nexperia-Chipexporten aus China
-
Super-Serie gerissen: Kane rettet Unentschieden bei Union
-
BVB gibt beim HSV Sieg aus der Hand
-
Christdemokrat Paz als neuer Präsident Boliviens vereidigt
-
DLRG-Präsidentin Vogt wiedergewählt
-
Norris gewinnt, Piastri crasht - Verstappen verliert an Boden
-
Schalke zurück an der Spitze
-
"Spiegel": Widerstand im BSW gegen neuen Namen
-
Dürre im Iran: Regierung plant zeitweise Abschaltung von Wasser in Teheran
-
Brandenburger CDU bestätigt Redmann als Vorsitzenden
-
Kiew meldet russische Angriffe auf ukrainische Energieinfrastruktur mit zwei Toten
-
Ironman-70.3-WM: Neubert holt überraschend Bronze
-
Drogenbeauftragter Streeck für gestaffelte Altersfreigaben bei Apps
-
Philippinen setzen Suche nach Toten aus und wappnen sich für nächsten Taifun
-
Umfrage: Jeder Vierte vermisst Merkel - hohe Zustimmung bei Linken und Jungen
-
Eishockey: Deutschland Cup 2026 erstmals in Düsseldorf
-
Pistorius rechnet im Streit um künftigen Wehrdienst mit Einigung "nächste Woche"
-
Trump: Keine US-Regierungsvertreter bei G20-Gipfel in Südafrika
-
ATP Finals: Zverev startet am Sonntag gegen Shelton
-
Zeitung: Gesetz zu Antibiotika-Sicherung verfehlt Ziel
-
Nach 34 Jahren: Berliner Touré erlöst den SC Pisa
-
NHL: Seider verliert mit Detroit
-
Karrierebestwert: Hartenstein führt OKC zum Sieg gegen Schröder
-
Bundesrichterin erklärt Trumps Entsendung der Nationalgarde nach Portland für "rechtswidrig"
-
Jones' besondere Rückkehr nach Deutschland: "Viel ist passiert"
-
Simonis vor dem Aus? Kein Bekenntnis nach Bremen-Pleite
-
Pep vor 1000. Spiel: "Keinen einzigen Moment ändern"
-
Christdemokrat Paz wird als Präsident Boliviens vereidigt
-
Wadephul reist nach Südamerika und Kanada
-
Trump gewährt Ungarn für ein Jahr Ausnahme von Energiesanktionen gegen Russland
-
USA streichen syrischen Übergangspräsidenten von Terrorliste
-
Trump gewährt Ungarn Ausnahme von Energiesanktionen gegen Russland
-
Brasiliens oberstes Gericht für Ablehnung von Bolsonaros Berufung gegen Hafstrafe
-
Simonis wackelt weiter: Werder schockt Wolfsburg spät
-
US-Haushaltssperre: Mehr als 1200 Inlandsflüge gestrichen
-
Volkswagen und Aumovio erhalten wieder Nexperia-Chips aus China
-
US-Ölsanktionen gegen Russland: Trump stellt Ungarn Ausnahme in Aussicht
-
Nach Blitztor: Klose mit Nürnberg weiter auf dem Vormarsch
-
Norris schlägt Piastri - Verstappen enttäuscht
-
Türkische Justiz erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu wegen "Völkermords"
-
US-Ölsanktionen gegen Russland: Trump offen für Ausnahme für Ungarn
-
"Großartiger Anführer": Trump empfängt Ungarns Regierungschef Orban
-
USA: Iran plante Mordkomplott gegen Israels Botschafterin in Mexiko
-
UNO: Keine Anzeichen für Deeskalation im Sudan trotz RSF-Zustimmung zu Waffenruhe
LIVE: 211. Sitzung des Deutschen Bundestag
Seit einigen Jahren wird in Deutschland immer wieder über verschiedene Maßnahmen zur Begrenzung der Zuwanderung diskutiert. Besonders kontrovers ist in diesem Zusammenhang das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, eine politisch diskutierte Initiative, die je nach Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Gruppe unterschiedliche Reaktionen auslöst. Obwohl es formell noch kein in Kraft getretenes Gesetz mit diesem Namen gibt, wurde der Begriff immer wieder in den medialen und politischen Debatten verwendet, um Maßnahmen zur Reduzierung und Steuerung des Zuzugs von Migrantinnen und Migranten zu beschreiben.
Hintergrund: Anstieg der Asyl- und Migrationszahlen
In den Jahren 2015 und 2016 erreichte die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland einen Höhepunkt. Damals stellte die Bewältigung der Unterbringung, Integration und Verfahren tausender Neuzugewanderter Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. Auch wenn die Zahlen seither wieder gesunken sind, besteht in Teilen der Bevölkerung nach wie vor der Wunsch, Zuwanderung stärker zu regulieren und klare Obergrenzen festzulegen.
Kernanliegen des „Zustrombegrenzungsgesetzes“
Ziel eines sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes wäre es, den Zuzug nach Deutschland auf ein bestimmtes, im Voraus festgelegtes Kontingent zu beschränken und die Verfahren, mit denen Schutzsuchende registriert und geprüft werden, zu vereinheitlichen. Zu den diskutierten Inhalten gehör(t)en:
Jährliches Kontingent oder Obergrenze:
Begrenzung der Zahl von Menschen, die pro Jahr unter bestimmten Kategorien (etwa Asyl, subsidiärer Schutz, Familiennachzug) einreisen dürfen.
Beschleunigte Verfahren:
Einführung schnellerer und transparenterer Abläufe bei der Prüfung von Asylanträgen, u. a. durch zentralisierte Einrichtungen.
Verstärkte Abschiebungen:
Konsequente Rückführung abgelehnter Asylsuchender, um die Kapazitäten für Neuankömmlinge nicht zu überlasten.
Europäische Kooperation:
Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, um europäische Außengrenzen zu sichern und eine faire Verteilung von Schutzsuchenden zu gewährleisten.
Politische Debatte und Kritik:
Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes, oft aus konservativen oder bürgerlich-liberalen Kreisen, betonen die Notwendigkeit, die Zuwanderung nach Deutschland planbar zu gestalten. Sie argumentieren, klare Grenzwerte trügen zur Akzeptanz von Migration in der Bevölkerung bei und ermöglichten eine bessere Integrationspolitik. Kritiker verweisen hingegen auf mögliche verfassungs- und menschenrechtliche Bedenken. Insbesondere in Parteien wie den Grünen, der SPD und Teilen der Zivilgesellschaft wird darauf hingewiesen, dass eine starre Obergrenze nicht mit dem individuellen Grundrecht auf Asyl vereinbar sein könnte. Zudem fürchten sie, dass eine solche Regelung Schutzbedürftige benachteiligen und zu mehr illegalen Migrationswegen führen würde.
Rechtliche Aspekte:
Der Artikel 16a des Grundgesetzes räumt politisch Verfolgten in Deutschland das Grundrecht auf Asyl ein. Zwar besteht in der Praxis eine Vielzahl von Verfahren und Hürden, doch grundsätzlich gilt: Eine pauschale, starre Obergrenze kann mit diesem Grundrecht kollidieren. Befürworter eines Zustrombegrenzungsgesetzes entgegnen, dass eine Obergrenze oder Kontingentierung nur dann greife, wenn schutzsuchende Personen etwa über sichere Drittstaaten einreisten oder bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragen könnten (Stichwort: Dublin-Verfahren).
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 16a - Absatz 2c - Kein Anrecht auf Asyl, wer aus sicheren Drittstaaten kommt, was in Deutschland zum größten Teil für alle Migranten der Fall ist!
Im Gesetz steht hierzu wörtlich: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Zudem müsste jede Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene abgestimmt werden, da das Asylrecht und die Außengrenzregelungen innerhalb der Europäischen Union eng verflochten sind. So stellt sich die Frage, ob nationale Alleingänge rechtlich haltbar wären oder ob vielmehr eine EU-weite Lösung erforderlich ist.
Aktuelle Entwicklungen
Der Begriff „Zustrombegrenzungsgesetz“ wird immer wieder in politischen Programmen oder Wahlkämpfen aufgegriffen, ohne dass bislang eine einheitliche Gesetzesvorlage verabschiedet wurde. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert, die das Dublin-Verfahren überarbeiten und verbindliche Quoten oder Kontingente für die Verteilung von Schutzsuchenden einführen soll.
Ausblick
Ob es letztlich zu einem Gesetz mit dem Titel „Zustrombegrenzungsgesetz“ kommt oder ob die Thematik im Rahmen anderer Reformpakete geregelt wird, bleibt abzuwarten. Fest steht, dass die Forderung nach strengeren Zuzugsregelungen und klaren Kontingenten in bestimmten Teilen der Bevölkerung auf Zustimmung trifft, während bei anderen eine strikte Ablehnung herrscht. Die politische Diskussion wird daher weitergehen – stets in der Spannungsbalance zwischen dem Grundrecht auf Asyl, den humanitären Verpflichtungen Deutschlands und Europas sowie dem Wunsch nach Steuerung und Begrenzung von Migration.
Worum geht es dem asozialen Kriegsverbrecher Putin?
Japan's Militär ist China technologisch überlegen!
Вы, русские ублюдки и убийцы детей
Diktator Putin oder Europa, wer profitiert am Ende?
Kadyrow: Zeitbombe für Kriegsverbrecher Putin?
Fällt Australien in Chinas Machtbereich?
Pakistan: Atomare Zeitbombe unseres Planeten
Es lebe die Ukraine - Да здравствует Украина
Die Schwäche der US-Armee im Ukraine-Krieg
Atomwaffen: Kriegsverbrecher Putin droht Ukraine