-
US-Medien: USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab
-
Trauerfeier für den Penny in Washington
-
Nach Wirtz-Vorlage: Liverpool gewinnt bei Tottenham Hotspur
-
Dämpfer vor dem Fest: Klopp sieht nächste Leipzig-Pleite
-
Rodeln: Nächster Streich von Loch - Langenhan Zweiter
-
Merz: Anschlag von Magdeburg überschattet auch dieses Weihnachten
-
Hoffmann in Engelberg nur von Prevc geschlagen
-
Dreierpack von Pejcinovic reicht nach Bauer-Beförderung nicht
-
Frankfurt holt einen Punkt beim HSV
-
VfB verpasst Sieg im Duell um die Königsklasse
-
Ukraine und Russland sollen erstmals seit halbem Jahr wieder direkt miteinander verhandeln
-
Basketball: FC Bayern trennt sich von Weltmeistercoach Herbert
-
Brasiliens Präsident Lula fordert von EU "Mut" zur Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen
-
Justizministerin Hubig legt Paket für besseren Mieterschutz vor
-
Woltemade-Doppelpack für Newcastle nicht genug
-
Kombination: Geiger sorgt für ersten deutschen Saisonsieg
-
Lautern verliert Anschluss zur Spitzengruppe
-
Wolfsburg befördert Bauer zum Cheftrainer
-
Fortuna siegt beim Mislintat-Einstand
-
Reaktion auf tödlichen Angriff: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
US-Regierung veröffentlicht tausende Epstein-Akten - Viele Dokumente geschwärzt
-
Von Allmen siegt vor Odermatt - halbe Norm für Jocher
-
Verfolgung: Preuß verbessert sich auf Platz elf
-
Beerdigung in Bangladesch: Zehntausende trauern um getöteten Studentenführer
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro scheitert mit erneuter Berufung gegen Haftstrafe
-
Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek
-
Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
-
Überraschung! Weidle-Winkelmann rast auf Rang zwei
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua siegt klar - Paul mit Kieferbruch
-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
Thüringer Oberverwaltungsgericht erklärt Wegnahme von 55 Hunden für rechtmäßig
Ein Veterinäramt kann Besitzern Hunde wegen mangelnder Haltungsbedingungen sofort wegnehmen, auch wenn das gesetzlich vorgeschriebene Gutachten durch einen Amtstierarzt noch fehlt. Das entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am Freitag in Weimar verkündeten Beschluss und erklärte damit die Wegnahme von 55 Hunden aus einem Wohnhaus für rechtmäßig. Das Gericht hob in dem Eilverfahren eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar auf (Az. 3 EO 128/23)
In dem vorliegenden Fall hatte ein städtisches Veterinäramt bei einer Kontrolle und im Beisein einer Amtstierärztin festgestellt, dass die Haltungsbedingungen der 55 in einem Wohnhaus untergebrachten Hunde mangelhaft waren. Daraufhin verfügte es auf Grundlage des Tierschutzgesetzes die sofortige Wegnahme und Unterbringung der Hunde in einem Tierheim.
Die Halter legten dagegen Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden wurde. Das Verwaltungsgericht Weimar stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unter anderen mit der Begründung fest, dass die Wegnahme der Tiere rechtswidrig gewesen sei, weil das Gutachten der Amtstierärztin fehlte. Dagegen legte die Stadt Erfurt ihrerseits Beschwerde ein.
Das OVG folgte der Vorinstanz nicht. Zwar müsse grundsätzlich eine gutachterliche Einschätzung durch einen Amtstierarzt bei der Wegnahme eines Tieres vorliegen. Allerdings könnte wie im vorliegenden Fall die im Bescheid dokumentierte ausführliche Expertise des Tierarztes zum Zustand des Tieres oder zu Haltungsbedingungen ausreichen, wenn diese auf eine erhebliche Vernachlässigung schlössen. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
J.Saleh--SF-PST