-
Wembanyama überragt: Spurs schlagen OKC um Hartenstein
-
Overtime-Krimi: Canadiens setzen sich in Spiel sieben durch
-
"Letzten Schritt gehen": Freiburg ohne Angst vor Villa
-
"Geht einfach nicht": DEB-Frust nach WM-Fehlstart
-
Drei Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego - Polizei ermittelt wegen möglichen Hassverbrechens
-
Bundeslandwirtschaftsminister Rainer stellt Waldzustandserhebung vor
-
EU-Parlament stimmt über Aufhebung der Immunität von CSU-Politikerin Niebler ab
-
Merz empfängt Schweizer Bundespräsidenten Parmelin im Kanzleramt
-
Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt
-
Kreml-Chef Putin zu Besuch in China erwartet
-
Staatliches Förderprogramm für E-Auto-Kauf startet
-
EU-Verhandlungen um Entschädigung bei Flugverspätung gehen in die nächste Runde
-
Umsetzung von US-Handelsdeal geht in die nächste EU-Verhandlungsrunde
-
Angela Merkel erhält Europäischen Verdienstorden
-
Gewaltsame Proteste gegen Regierung in Bolivien
-
US-Polizei: Mehrere Tote nach Angriff auf Moschee in San Diego
-
Neymar fährt mit Brasilien zur WM
-
Havertz per Kopf: Arsenal dicht vor Titelgewinn
-
Klatsche gegen die Schweiz: DEB-Team droht Vorrunden-Aus
-
Medien: Guardiola verlässt City nach Saisonende
-
US-Justizministerium richtet Milliardenfonds für "Opfer" der Biden-Regierung ein
-
Techmilliardär Musk unterliegt im Prozess gegen OpenAI
-
Mit Bier und Konfetti: Aufstiegs-Sause in Elversberg
-
Trump will neuen Notenbankchef Warsh am Freitag vereidigen
-
Merz: Moskau reagiert auf Verhandlungsangebote mit intensiverem Beschuss
-
Trump zieht milliardenschwere Schadensersatzklage gegen US-Steuerbehörde zurück
-
SNC Scandic Coin und Biconomy: Regulierte Real-World-Assets treffen auf globale Handelsinfrastruktur
-
Israel stoppt neue Hilfsflotte für den Gazastreifen - Aktivisten kritisieren "Entführung"
-
Hantavirus-Schiff beendet Reise in Rotterdam - Letzte Menschen gehen von Bord
-
Entscheidung in Tschechien über Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin vertagt
-
Mit Kindern nach Syrien gereist: Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in München
-
Bundeswehr verlegt vorübergehend Patriot-Einheit in die Türkei
-
Einsatzkräfte retten in Niedersachsen Entenfamilie von Dachterrasse
-
Fall des Regisseurs Panahi wird am Mittwoch in Teheran vor Gericht verhandelt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über bayerisches Polizeiaufgabengesetz
-
UNO: Israel muss Maßnahmen zur Verhinderung eines Völkermords im Gazastreifen ergreifen
-
Rangnick nominiert 14 Bundesliga-Profis für WM
-
Tödliche Schüsse auf entlaufenen Tiger: Ermittlungen zu Ausbruch in Schkeuditz
-
Star des "Kalenders der schönen Priester" gesteht: Ich war niemals ein Priester
-
Vor Parkhaus in Frankfurt am Main gefundener 19-Jähriger starb wohl durch Unfall
-
Mann stirbt bei Bootsunfall auf Greifswalder Bodden in Mecklenburg-Vorpommern
-
Tour de France: Grand Départ 2028 in Reims
-
Weitgehend Einigkeit über Aussetzung von Diätenerhöhung - Auch Spahn stimmt nun zu
-
Ukrainischer Finanzminister fordert verschärfte Sanktionen gegen Moskau
-
Baden-Württemberg: Psychiatriepatient kollabiert und stirbt bei Fixierung
-
Israel fängt erneut Hilfsflotte für den Gazastreifen ab
-
Geldwäsche-Vorwürfe: Selenskyjs Ex-Berater Jermak gegen Millionen-Kaution frei
-
"Unsere Zukunft hat einen Namen": Flick verlängert bei Barca
-
Merkel zur Ukraine: Europa setzt diplomatisches Potenzial nicht ausreichend ein
-
Pferd knabbert Sportwagen in Thüringen an - mehrere tausend Euro Schaden
Thüringer Oberverwaltungsgericht erklärt Wegnahme von 55 Hunden für rechtmäßig
Ein Veterinäramt kann Besitzern Hunde wegen mangelnder Haltungsbedingungen sofort wegnehmen, auch wenn das gesetzlich vorgeschriebene Gutachten durch einen Amtstierarzt noch fehlt. Das entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am Freitag in Weimar verkündeten Beschluss und erklärte damit die Wegnahme von 55 Hunden aus einem Wohnhaus für rechtmäßig. Das Gericht hob in dem Eilverfahren eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar auf (Az. 3 EO 128/23)
In dem vorliegenden Fall hatte ein städtisches Veterinäramt bei einer Kontrolle und im Beisein einer Amtstierärztin festgestellt, dass die Haltungsbedingungen der 55 in einem Wohnhaus untergebrachten Hunde mangelhaft waren. Daraufhin verfügte es auf Grundlage des Tierschutzgesetzes die sofortige Wegnahme und Unterbringung der Hunde in einem Tierheim.
Die Halter legten dagegen Widerspruch ein, über den noch nicht entschieden wurde. Das Verwaltungsgericht Weimar stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs unter anderen mit der Begründung fest, dass die Wegnahme der Tiere rechtswidrig gewesen sei, weil das Gutachten der Amtstierärztin fehlte. Dagegen legte die Stadt Erfurt ihrerseits Beschwerde ein.
Das OVG folgte der Vorinstanz nicht. Zwar müsse grundsätzlich eine gutachterliche Einschätzung durch einen Amtstierarzt bei der Wegnahme eines Tieres vorliegen. Allerdings könnte wie im vorliegenden Fall die im Bescheid dokumentierte ausführliche Expertise des Tierarztes zum Zustand des Tieres oder zu Haltungsbedingungen ausreichen, wenn diese auf eine erhebliche Vernachlässigung schlössen. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.
J.Saleh--SF-PST