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Berliner Gericht weist Klage in Streit um nackte Brüste auf Wasserspielplatz ab
In einem Streit um nackte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz hat das Landgericht der Hauptstadt die Entschädigungsklage einer 38-jährigen Frau abgewiesen. Das Gericht teilte die Entscheidung am Mittwochnachmittag mit. Bei der Verhandlung am Vormittag war noch kein Urteil verkündet worden. Weitere Angaben zur Urteilsbegründung wurden auch später nicht gemacht. "Wegen der weiteren Einzelheiten muss daher auf die schriftlichen Urteilsgründe verwiesen werden, die noch nicht vorliegen", hieß es.
Gabrielle Lebreton hatte sich im Juni 2021 mit ihrem sechsjährigen Sohn auf dem Wasserspielplatz "Plansche" im Treptower Park oben ohne gesonnt. Zuerst Sicherheitskräfte und später zwei hinzugerufene Polizisten forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Ort zu verlassen.
Lebreton weigerte sich, woraufhin ihr ein Platzverweis erteilt wurde. Die 38-Jährige sah sich durch das Handeln der Sicherheitsleute, Polizisten und später den Behörden in ihren Rechten verletzt und verlangte mit der Zivilklage mindestens 10.000 Euro Entschädigung vom Land Berlin. Sie berief sich dabei auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz.
Der Anwalt des Landes Berlin, Eike-Heinrich Duhme, führte in der Verhandlung am Mittwochmorgen aus, dass sich andere Besucher des Wasserspielplatzes gestört gefühlt hätten und die Klägerin deshalb von den Sicherheitsmitarbeitern angesprochen worden sei. Es sei dann zu dem "sehr bedauerlichen Sachverhalt" gekommen. Der Bezirk Treptow-Köpenick habe jedoch nichts dafür getan, dass es so kam.
Lebretons Anwältin Leonie Thum sprach hingegen von einem "diskriminierenden Eingriff", den ihre Mandantin erfahren habe. Das Schamgefühl anderer Besucher reiche dafür nicht aus, sagte sie. Es hätte auch mindere Mittel gegeben. So hätte der Sicherheitsdienst Lebreton bitten können, sich weiter weg zu setzen von denen, sie sich gestört fühlten.
Auf Empfehlung der Leiterin der Berliner Ombudsstelle, Doris Liebscher, ergänzte die "Plansche" mittlerweile ihre Nutzungsordnung. Inzwischen heißt es dort: "Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken. Dies gilt für alle Geschlechter." Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan, somit ist auch Frauen das Sonnen oder Baden oben ohne erlaubt.
I.Matar--SF-PST