-
Behörden: Fünf Tote und 20 Verletze bei russischem Angriff auf Saporischschja
-
Rufe nach Aufnahme von Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung
-
Trump verstärkt Vorgehen gegen Impfungen
-
Iran-Krieg: Trump verlängert Lockerung der Schifffahrtsregeln in den USA
-
Klingbeil nimmt geplante Kürzung von Steuerfreibeträgen für Vereine zurück
-
Türkisches Parlament beschließt PKK-Amnestie - Keine Angaben zu Öcalan
-
Leichtathletik-EM: Bremm stürmt zu 5000-m-Silber
-
Russische Anti-Kriegs-Partei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Tränen bei Lückenkemper: Aus im Halbfinale
-
30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Erste deutsche Medaille: Mabry holt EM-Bronze
-
Mehr als 70 Prozent Englands von Dürre betroffen
-
Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien - Katastrophenfall ausgerufen
-
Trump fordert Entschädigungen vom Iran
-
Russische Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen
-
Schwimm-EM: Märtens holt mit Staffel erste Becken-Medaille
-
Kosovo-Schutztruppe KFOR will Präsenz an Schlüsselpositionen zurückfahren
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
Präsident von Ceuta will Migranten bis zu ihrer Ausweisung internieren
-
Mindestens 18 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
US-Demokratin Alexandria Ocasio-Cortez lässt Eizellen einfrieren
-
Feuerwehren in Südeuropa im Einsatz gegen Waldbrände
-
"Bild": Konkrete DNA-Spur im Fall von Leipziger Drohnen-Attacke ermittelt
-
Verletzte bei schwerem Erdbeben in Kolumbien
-
Stuttgart holt Stürmer Pejcinovic aus Wolfsburg
-
OVG: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt rechtskräftig bestätigt
-
Versehentlich Tod des Königs gemeldet: Britischer Sender verstieß gegen Regeln
-
Binnenschiffer: Rhein könnte bald nicht mehr durchgängig befahrbar sein
-
Bund will NS- und SED-Gedenkstätten stärker fördern
-
Anschlag auf italienischen Journalisten: Mutmaßlicher Auftraggeber festgenommen
-
Regierung baut Drohnenabwehr an Flughäfen aus - aber Absage an Bundeswehr-Einsatz
-
"Lust am Fußball verloren": Karius erinnert sich an dunkle Zeit
-
Medien: Kane vor Vertragsverlängerung
-
Erneut Waldbrand nahe Athen ausgebrochen - Waldbrand in Südfrankreich unter Kontrolle
-
Linke befürchtet durch Regierungspolitik drastische Zunahme von Armut
-
Schon fast 1000 Übergriffe: DB Regio kündigt Tonaufnahmen bei Bodycams an
-
Drohnenabwehr an Flughäfen: Regierung weist Forderung nach Bundeswehreinsatz zurück
-
Erste vertriebene syrische Kurden kehren in Gebiet an der Grenze zur Türkei zurück
-
Explosion bei Böllerclub in Wohnhaus: Acht Verletzte in Nordrhein-Westfalen
-
13 Tote und 75 Verletzte bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
E-Mail-Anbieter: Weniger Spam im ersten Halbjahr - dafür aber gezielter
-
Gewaltverbrechen an 19-Jähriger: Mordanklage gegen Jugendlichen in Mannheim
-
FC Bayern: Saibari erstmals im Training
-
Schwimm-EM: Starker Start für Märtens
-
Uefa und zwei weitere Fußballdachverbände erhöhen mit Brief Druck auf Infantino
-
Wegen Patientenmorden verurteilter Krankenpfleger: Rund 140 weitere Verdachtsfälle
-
13 Tote bei ukrainischem Drohnenangriff in Zentralrussland
-
Leichtathletik-EM: Starke Mabry erreicht Finale als Beste
-
Goldener Schuh: Verleihung für Kane am 19. August
OVG: Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt rechtskräftig bestätigt
Mitgliedern und Unterstützern des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt kann wegen ihrer Parteibindung ihre waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Sachsen-Anhalt bestätigte den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis für drei aktuelle und frühere Mitglieder der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Partei, wie aus am Montag in Magdeburg veröffentlichten Bechlüssen hervorgeht. (3 L 44/25; 3 L 45/25; 3 L 51/25)
Demnach fehlt den Klägern die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das Gericht verwies dabei auf die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichteten Bestrebungen des AfD-Landesverbands.
Die Kläger hatten sich gerichtlich gegen Entscheidungen der Ordnungsbehörden gewehrt, die ihnen wegen Unterstützung der AfD die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen hatten. Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg scheiterten sie bereits im März 2025 mit ihren Klagen. Das OVG lehnte nun ihre Anträge auf Zulassung der Berufung ab.
Das OVG verwies dabei auf das Waffengesetz. Danach kann die erforderliche Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz fehlen, wenn jemand einer Vereinigung angehört oder sie unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Dafür müsse die Vereinigung auch nicht verboten worden sein, stellte das Gericht klar.
Entscheidend für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit sei eine "objektiv kämpferisch-aggressive Haltung" gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung. Dazu bedürfe es keiner physischen Gewalt, es genüge bereits "eine schleichende Untergrabung der Grundordnung, das gezielte Schüren von Ängsten oder eine systematische Entwürdigung von Bevölkerungsgruppen", hieß es weiter.
Im Fall der AfD in Sachsen-Anhalt bestätigte das OVG die Einschätzung der Vorinstanz, wonach der Landesverband der Partei in Sachsen-Anhalt in seiner Gesamtausrichtung gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtet sei. Unter anderem werte die AfD Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens teils pauschal ab oder grenze diese aus. Zudem verunglimpfe sie systematisch staatliche Institutionen und demokratische Prozesse. Als Beispiel nannte das Gericht Vergleiche der Bundesrepublik mit der DDR oder dem NS-Staat, die über zulässige politische Kritik hinausgingen.
Zwar könne in Ausnahmefällen von einem Entzug der waffenrechtliche Erlaubnis abgesehen werden. In den drei Fällen sah das OVG nach eigenen Angaben aber keine besonderen Umstände, die trotz der Bindung der Kläger an den AfD-Landesverband für eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit gesprochen hätten. Die am Freitag ergangenen Beschlüsse des OVG sind rechtskräftig.
In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sind die Landesverbände der AfD von den Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Im Bund und in anderen Ländern wird die AfD vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachts- oder Beobachtungsfall für rechtsextremistische verfassungsfeindliche Bestrebungen geführt. Die Partei scheiterte vor Gericht wiederholt mit Klagen gegen Einstufungen der Verfassungsschützer.
F.AbuShamala--SF-PST