-
Spanien: Mbappé-Dreierpack bei Mourinhos Rückkehr
-
Servette-Frauen unterliegen Sparta Prag im Quali-Hinspiel
-
"Ich labere nicht": Schulze und Siegmund liefern sich in Sachsen-Anhalt Rededuell
-
Sana Surselva kippt Schließung der Geburtshilfe in Ilanz
-
Lucid Gravity im Test: Luxus-ElektrosUV mit Frunk-Sitzbank
-
Verheerende Sturzflut: Mindestens 160 Tote und hunderte Vermisste in Nepal und Tibet
-
Volvo Cars setzt Jim Rowan ab: Håkan Samuelsson kehrt als CEO zurück
-
Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: Heftiges Rededuell zwischen Kandidaten von CDU und AfD
-
Schweizer Aussenpolitik und EU-Beziehungen im Fokus
-
Werteverlust und Sonderschulquote belasten thurgauische Schulen
-
Eisbären-Legende Rankel wird Bundestrainer
-
Zahl der Toten nach Überschwemmungen in Nepal steigt auf 157
-
Protest gegen fremdenfeindliche Gewalt: Salif Keita sagt Konzerte in Südafrika ab
-
Ex-"Tatort"-Kommissar Andreas Hoppe mit 66 Jahren gestorben
-
"TMZ": "Rocky Horror Picture Show"-Star Tim Curry mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Herz und Ständchen: Auch die Royals würdigen verstorbene Dolly Parton
-
Bill Gates fordert Roboter-Steuer und andere Auflagen für KI
-
Ungarischer Autor und Holocaust-Überlebender Peter Nadas mit 83 Jahren gestorben
-
Zwei Tote nach Infektionen mit Malaria an Frankfurter Flughafen
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD baut Vorsprung in Umfrage weiter aus
-
Mehr als 90 Tote bei Überschwemmungen in Nepal - Hunderte Touristen vermisst
-
Vuelta: Brennan gewinnt fünfte Etappe
-
Trump-Regierung droht mit Abriss des Kennedy Center in Washington
-
Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt
-
BSW in Thüringen stellt klar: Fraktion stimmt gegen Misstrauensvotum von AfD
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Gesetzespaket soll Versorgern und Verbrauchern helfen
-
Jugendtrainer in Bayern soll mindestens zwei Kinder missbraucht haben
-
Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein
-
Epstein-Affäre: Frankreich wegen verzögerter Ermittlungen verklagt
-
Selenskyj besucht ukrainische Soldaten an der Front
-
Social-Media-Sucht: Meta zahlt Bundesstaaten in Vergleich 16 Milliarden Dollar
-
Menschenverachtende Posts: Universitätsklinikum Rostock stellt Oberarzt frei
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Neue Verhandlung gegen Influencer
-
Iran bezeichnet US-Wirtschaftsdruck als wirkungslos - weitere Gespräche zu Hormus
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz
-
Merz hält an Aus für "Rente mit 63" fest - Kabinett beendet Klausur
-
Überschwemmungen in Nepal: Mindestens 19 Tote - Hunderte Touristen vermisst
-
Mann soll Ehefrau in Rheinland-Pfalz in Auto getötet haben - Anklage
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
-
Klingbeil: Kabinett wird Reform der Einkommensteuer kommende Woche beschließen
-
Merz will an Abschaffung von "Rente mit 63" festhalten
-
Behörden: Nach Überschwemmungen in Nepal 384 Touristen vermisst
-
Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff
Häftling klagt erfolgreich in Karlsruhe nach Urinkontrollen unter Aufsicht
Ein Häftling hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen eine Gerichtsentscheidung über Urinkontrollen unter Aufsicht gewehrt. Das Landgericht Bochum müsse erneut über seinen Antrag verhandeln, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. Der Beschwerdeführer sitzt wegen schwerer räuberischer Erpressung im Gefängnis, wo es allgemeine Drogenscreenings gab und er unter Aufsicht eines Wärters Urin abgeben musste. (Az. 2 BvR 1630/21)
Dazu musste er seine Genitalien entblößen. Kurz nach den Kontrollen, im Januar 2021, beantragte er eine Gerichtsentscheidung und forderte, dass er zukünftig statt Urin Blut abgeben dürfe. Zudem wollte er festgestellt wissen, dass die Urinkontrollen - vier in vier Wochen - rechtswidrig gewesen seien. Sie hätten sein Schamgefühl erheblich verletzt und massiv in seine Intimsphäre eingegriffen.
Das Landgericht Bochum verwarf beide Anträge und erklärte, die Kontrollen seien rechtmäßig. Es gehe auch um die Sicherheit im Gefängnis. Andere nicht manipulierbare Kontrollen erforderten körperliche Untersuchungen, die viel stärker in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingriffen. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Beschwerde des Inhaftierten dagegen.
Beide Beschlüsse hob das Bundesverfassungsgericht nun auf. Der Gefangene sei in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, erklärten sie. Zwar ließen sich im Strafvollzug Eingriffe, die den Intimbereich und das Schamgefühl berührten, nicht immer vermeiden. Sie seien aber von besonderem Gewicht, weswegen der Gefangene Anspruch auf besondere Rücksichtnahme habe. Diesem Anspruch würden die Gerichtsbeschlüsse aus Nordrhein-Westfalen nicht gerecht.
Das Landgericht hätte sich genauer mit den Fragen befassen müssen, erklärte Karlsruhe. So hätte es sich damit auseinandersetzen müssen, ob anlasslose beaufsichtigte Urinkontrollen unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Gefängnis gerechtfertigt sein könnten.
Auch habe das Landgericht eine Gesetzesänderung nicht beachtet, derzufolge statt Urin Blut aus dem Finger abgegeben werden dürfe, wenn der Inhaftierte einwillige. Es hätte prüfen müssen, ob das Gefängnis die Blutabnahme anbieten müsse und außerdem, ob eine derart häufige Urinkontrolle noch verhältnismäßig sei.
A.AbuSaada--SF-PST