-
Copernicus: Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
US-Gericht befasst sich mit Visabeschränkung für Journalisten und Studierende
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit beginnen in Bremen
-
Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht
-
"Unbeschreiblich": Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Nach Ronaldo-Flucht: Portugal gewinnt in Dänemark
-
Klopp feiert sein "Oktoberfest": Endlich der erste Sieg
-
Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Frankreich: Streit um politische Verantwortung für Schülerproteste
-
Paris: Macron und Milei beraten über Rohstoffe und Investitionen
-
US-Außenminister Rubio reist nach Island und Südeuropa
-
"Chef" Mertesacker: "Unglaubliche Lust" auf den DFB
-
Zidane über berühmten Kopfstoß: "Bereue es nicht"
-
Klopp bietet zwei Debütanten auf
-
Klopp wies Kimmich ab: "Er hat ein paarmal nachgefragt"
-
Von ICE-Mitarbeiter getötet: Familie von Renee Good verklagt Trump-Regierung
-
Putin droht bei Angriff auf Kaliningrad mit Einsatz "aller Arten von Waffen"
-
EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
-
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
-
Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
-
Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
-
Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
-
Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
-
Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer
-
Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
-
Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter
-
Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
-
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
-
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
-
Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Militärpolizist in Thüringen festgenommen
-
Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg
-
Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
Trotz Umbauten: Früheres KZ-Krematorium in Nordrhein-Westfalen bleibt denkmalgeschützt
-
Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben
-
Israels Präsident will fünf Passagiere von Flydubai-Flug für "Heldenmut" auszeichnen
-
UNO: Mindestens zehn Zivilisten bei pakistanischen Angriffen in Afghanistan getötet
-
Koalition streitet weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Merz kritisiert Russlands fehlende Bereitschaft zu Verhandlungen im Ukriane-Krieg
-
Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft wegen millionenschwerer Diebstähle aus Solarparks
-
Oberverwaltungsgericht: Görlitzer Park in Berlin muss geöffnet bleiben
-
SPD ärgert sich über Linnemann: Keine "Denkverbote" für Pflegekommission
-
Boxen: Kabayel verteidigt WM-Titel im Düsseldorfer Stadion
-
Schülerproteste in Frankreich: Heftige Ausschreitungen in vielen Städten
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik vor allem von Ökonomen hält an
-
Inselparadies in Kenia fürchtet Folgen von gigantischem Raffinerieprojekt
Flüchtlingspolitik: Bund setzt Aussetzung von Familiennachzug rigoros um
Die Bundesregierung setzt die Aussetzung des Familiennachzugs bei engen Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten mit aller Härte um. Seit Inkrafttreten der Regelung im Juli vergangenen Jahres seien 1325 Härtefallgesuche für Familiennachzug abschließend geprüft worden - und nur in zwei Fällen seien Visa zur Familienzusammenführung erteilt worden: Das berichtete die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstagsausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
"Die bisherige Bilanz der so genannten Härtefallregelung ist absolut schockierend, schlimmer als befürchtet: Humanität im Promille-Bereich", kritisierte die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linken, Clara Bünger, gegenüber der "NOZ". Seit Mitte Dezember 2025 sei keine einzige positive Entscheidung zur Familienzusammenführung hinzugekommen.
"Die bereits im Gesetzgebungsverfahren geäußerte Kritik, dass die Härtefallregelung ein reines Feigenblatt sei, hat sich damit mehr als bestätigt", sagte Bünger der Zeitung. Die gegenwärtige Praxis sei "glasklar verfassungs- und menschenrechtswidrig". Die Linken-Politikerin forderte die SPD auf, in der Regierungskoalition mit der Union "umgehend für eine menschenrechtskonforme Praxis und Neubewertung aller bisherigen Ablehnungen zu sorgen".
Der Regierungsantwort zufolge wurden bis zum 4. März diesen Jahres 4029 Härtefallgesuche auf Familiennachzug registriert, mit denen auf eine besondere Not‑ oder Sondersituation hingewiesen wird. Die mit der Entgegennahme und Aufarbeitung dieser Härtefallanträge beauftragte Internationale Organisation für Migration (IOM) führte demnach 1559 Interviews zu 5465 Personen.
Das Auswärtige Amt habe seine Vorprüfung zu 392 Familien mit 1325 Personen bereits abgeschlossen, hieß es weiter. In der "großen Mehrheit der Fälle" seien "keine Hinweise auf einen Härtefall" festgestellt worden, erklärte die Bundesregierung gegenüber der Linksfraktion.
CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag eine deutliche Verschärfung der Migrationspolitik mit dem Ziel vereinbart, irreguläre Migration zu stoppen und Einreisen stärker zu kontrollieren. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit dem 24. Juli 2025 bis einschließlich 23. Juli 2027 gesetzlich ausgeschlossen.
In diesem Zeitraum werden reguläre Visa zum Nachzug von Ehepartnern, minderjährigen Kindern oder Eltern grundsätzlich nicht erteilt, selbst wenn allgemeine Voraussetzungen wie Wohnraum und Lebensunterhalt erfüllt wären. Zulässig bleiben nur eng begrenzte Ausnahmen in Härtefällen, etwa bei dringenden humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands.
Y.Zaher--SF-PST