-
Oberdorf gibt Reha-Update: "Alles läuft nach Plan"
-
Organisation: Internet im Iran massiv gesperrt
-
Wirecard-Skandal: Klage von Bank auf Schadenersatz muss weiter verhandelt werden
-
Bericht: SPD will gedruckte Ausgabe des Parteimagazins "Vorwärts" einstellen
-
NBA: Hartenstein verletzt sich - und holt Sieg mit OKC
-
Neue Angriffe erschüttern Golfregion - Sechs Verletzte in Abu Dhabi
-
Für viele Frauen in Teilzeit lohnt sich wegen Ehegattensplittings Aufstocken nicht
-
Koalition verteidigt neue Grundsicherung - scharfe Kritik der Opposition
-
Prozess um mutmaßliche Anschläge von rechtsextremer Zelle in Hamburg begonnen
-
Besitzer von Chihuahua muss für Verletzungen von schwangerer Frau durch Sturz haften
-
Italien sagt Golfstaaten Hilfe bei Luftabwehr im Iran-Krieg zu
-
Kasse muss nicht zahlen: Arzt darf sich keine Gebührenziffer ausdenken
-
BVB: Neuer Vertrag für verletzten Kapitän Can
-
Verivox: Starker Nachfrage nach neuen Gastarifen - Neukundenpreise noch niedrig
-
Neue Angriffe erschüttern Katars Hauptstadt Doha
-
Iran-Krieg: Erster Evakuierungsflug in Deutschland eingetroffen
-
China rechnet mit weniger Wachstum und steigert Verteidigungsausgaben
-
Frankreich erlaubt US-Flugzeugen in Golfregion Nutzung seiner Militärstützpunkte
-
Ministerpräsidenten machen Druck auf Bund wegen Kommunalfinanzen
-
Studie: Mindestlohn in vielen EU-Staaten deutlich gestiegen - auch in Deutschland
-
Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden
-
US-Schauspieler Danny Trejo will sich durch gute Taten Platz im Himmel sichern
-
Bundestag billigt Freundschaftsvertrag mit Großbritannien
-
Französischer Polizist erschoss Jugendlichen: Berufungsgericht schwächt Straftatbestand ab
-
Razzia gegen Schrottimmobilien in NRW - Vermietung für 42 Euro pro Quadratmeter
-
Nahost-Krieg: Entscheidung über Finalissima kommende Woche
-
DAK warnt vor "Pflegekollaps": Rekordwert bei Sozialhilfequote in Heimen
-
Kane fehlt Bayern gegen Gladbach
-
Aus Italien weitergereiste Asylbewerber: Deutschland nicht sofort zuständig
-
Spritpreise steigen weiter - Diesel und Benzin über zwei Euro
-
Messerattacke an Berliner Holocaust-Mahnmal: 13 Jahre Haft für jungen IS-Anhänger
-
Bundeswehrlastwagen in Niedersachsen durch Feuer zerstört - Ursache wird geprüft
-
Ministerpräsidentenkonferenz: Schweitzer macht Druck wegen Kommunalfinanzen
-
13 Jahre Haft für Messerattacke an Berliner Holocaust-Mahnmal
-
Deutsche nutzen Smartphone im Schnitt drei Stunden am Tag
-
Duo soll illegal mit Pyrotechnik gehandelt haben - rund 20 Tonnen beschlagnahmt
-
Hürzeler kritisiert Arsenal: "Kein Fußball"
-
Irans Außenminister Araghtschi: USA werden Versenkung von Kriegsschiff "bitter bereuen"
-
Zollbeamte entdecken in Hessen 700 Kilogramm Krebstiere in Kleintransporter
-
Djokovic über Williams-Comeback: "Ich denke, sie kommt zurück"
-
NHL: Grubauer und Seider kassieren Niederlagen
-
Indian Wells: Auch Seidel verliert in erster Runde
-
Gefahr von "Nervenschäden": Alarm bei Alonso und Aston Martin
-
NBA: Hartenstein feiert nächsten Sieg mit OKC
-
Außenminister der EU und der Golfstaaten beraten über Iran-Krieg
-
Bundestag stimmt über Umgestaltung von Bürgergeld zu Grundsicherung ab
-
Ministerpräsidentenkonferenz berät in Berlin über kommunale Finanzen
-
Italiens Weigerung zu Aufnahme von Dublin-Rückkehrern: EuGH urteilt über Folgen
-
Messerangriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Urteil gegen IS-Anhänger erwartet
-
Namensverbot für Veggie-Burger geht in die nächste Verhandlungsrunde
Kasse muss nicht zahlen: Arzt darf sich keine Gebührenziffer ausdenken
Ärzte können sich für eine privat bezahlte Therapie nicht einfach eine Gebührenziffer ausdenken. Die gesetzliche Krankenkasse muss dann keine Kosten erstatten, wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam nach Angaben vom Donnerstag entschied. Es ging um eine Immunadsorption, ein Blutreinigungsverfahren zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen.
Eine gesetzlich versicherte Patientin beantragte eine Immunadsorption bei ihrer Krankenkasse, die aber ablehnte. Die Patientin ließ sich auf eigene Kosten privatärztlich behandeln und reichte die Arztrechnungen zur Erstattung bei der Krankenkasse ein. Diese zahlte nicht.
Die Frau zog vor das Berliner Sozialgericht, wo ihre Klage keinen Erfolg hatte. Das Landesssozialgericht bestätigte die Entscheidung nun.
Denn der Arzt hatte in seiner Rechnung eine Ziffer für die Leistung angegeben, die in der Gebührenordnung für Ärzte nicht enthalten ist. Für eine Fantasieziffer müsse nicht bezahlt werden, erklärte das Gericht. Die Klägerin kann dagegen noch beim Bundessozialgericht in Kassel die Zulassung der Revision beantragen.
Gesetzlich Versicherte können sich für die sogenannte Kostenerstattung entscheiden. Dann zahlen sie zunächst selbst für die ärztliche Behandlung und reichen die Rechnung später ein. Die Krankenkassen übernehmen dann aber nur einen Teil der Kosten, die normalerweise höher ausfallen als beim üblichen Verfahren mit Gesundheitskarte.
K.AbuDahab--SF-PST