-
Dank Kane: Bayern wenden Kunstrasen-Katastrophe ab
-
Nach Bundesliga-Gala: Leipzig gelingt Befreiungsschlag
-
Mord an Tupac Shakur: Bandenchef zu mindestens 40 Jahren Haft verurteilt
-
Attentatspläne gegen Tusk: Sprengsätze bei Verdächtigem gefunden
-
Eurojackpot geknackt: 120 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Felipe VI. nennt Exklaven Ceuta und Melilla "unveräußerlichen Teil" Spaniens
-
Vatikan: Lungen-OP von Papst Leo XIV. "erfolgreich" vollzogen
-
Antisemitismusstreit: Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linker
-
FC Bayern mit Urbig und sechs Wechseln
-
Dank Bühl und Dallmann: DFB-Frauen schlagen auch Japan
-
Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linkspartei
-
Nach Skandal-Berichten: Trump fordert US-Botschafterin in Athen zu Rückzug auf
-
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Missbrauchsgesetz
-
Deutschland für drei Jahre in UN-Menschenrechtsrat gewählt
-
Lobeshymne auf den Präsidenten: Trump-Sprecherin Zacharia absolviert ersten Auftritt
-
Rechtsstreit nach Unfall auf Rennstrecke: BGH gibt Versicherungskundin recht
-
Nach Bas-Rücktritt: Mahnende Worte Steinmeiers bei Ernennung von Nachfolger Schweitzer
-
Proteste in Frankreich: Erneut mehr als hunderttausend Schüler und Studenten auf der Straße
-
Vier Festnahmen in Deutschland nach Brand in Starlink-Station in Polen
-
Nach Cyberangriff auf Supermärkte in Frankreich: BSI rät dringend zur Absicherung
-
MI5-Chef: KI könnte die Lage im Bereich der Biowaffen ändern
-
Neuer Arbeitsminister erhält Ernennungsurkunde von Steinmeier
-
Heimliche Aufnahmen: EU-Datenschutzbehörde warnt vor Smart Glasses
-
Erbschaftsteuer auf Prüfstand: Karlsruhe verhandelt zu Firmenerben und Freibeträgen
-
Trump fordert US-Botschafterin in Griechenland zum Rückzug auf
-
Jemen: Huthis melden saudiarabische Angriffe auf Ölanlage nahe Sanaa
-
Nordrhein-Westfalen: Früherer Ladendetektiv wegen Raubmords vor 32 Jahren unter Verdacht
-
Mögliche Steuer auf KI-Umsätze: Wildberger will zunächst Vorfahrt für Wachstum
-
Schweitzer verspricht rasches Rentengesetz - Merz dringt auf "große Reform"
-
Flugbetrieb an Nürnberger Flughafen zweimal binnen weniger Stunden unterbrochen
-
Deutschland und Großbritannien fordern schärfere Sanktionen gegen Russland
-
Bei Wahl von AfD-Ministerpräsident: CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt verlässt Saal
-
Elf Vermisste nach erneutem Angriff auf Schiffe vor Bulgariens Küste
-
Medien wie AFP und "New York Times" treten Bündnis für Ansprüche gegen KI-Dienste bei
-
Festnahmen bei Razzia gegen Anbieter manipulierter Rufnummern für Betrugsanrufe
-
SPD sucht nach Bas-Rücktritt neue Vorsitzende - Klingbeil legt sich nicht fest
-
Waldbrände in Indonesien: Mindestens 300 Häuser auf Sumatra zerstört
-
Mann in Bayern stirbt durch umstürzenden Traktor
-
Stromausfall führt Ermittler in Rheinland-Pfalz zu großer Cannabisplantage
-
Schülerproteste in Frankreich: Landesweit zahlreiche Demonstrationen
-
Gericht: Verbot von Brandenburger AfD-Wahlspot war rechtens
-
Trotz Knöchelverletzung: Zverev im Viertelfinale von Shanghai
-
Schweitzer will sich "mit aller Kraft" für Rentenreform einsetzen
-
Justizmitarbeiter beleidigt: 3000 Euro Geldstrafe für Maddie-Verdächtigen Christian B.
-
Spanisches Königspaar besucht Exklave Ceuta in Nordafrika
-
Astronautin Adenot: Für Reisen zum Mars ist es noch zu früh
-
BVB in Norwegen ohne Schlotterbeck
-
EU importiert weiter Gas aus Russland - nennt aber geringere Zahlen als Moskau
-
Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
-
Missbrauchsbeauftragte fordert besseren Schutz von Kindern im Netz
Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil
34 Jahre nach der Tötung einer Frau in Bonn ist der Täter rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Bonner Landgerichts vom März weitgehend, wie er am Freitag mitteilte. Der Angeklagte hatte in dem Prozess in Nordrhein-Westfalen gestanden, die 29-jährige Frau im Oktober 1992 in ihrer Wohnung vergewaltigt und getötet zu haben. (Az. 2 StR 377/26)
Wie das Landgericht feststellte, erdrosselte er sie, weil sie sein Gesicht gesehen hatte. Dann habe er einen Brand in der Wohnung entfacht, um seine Spuren zu beseitigen. Polizei und Feuerwehr rückten wegen des Feuers an und fanden die Leiche der Frau, einer Flugbegleiterin. Eine rechtsmedizinische Untersuchung ergab später deutliche Hinweise auf Gewalteinwirkung. Die damaligen Ermittlungen führten jedoch zunächst nicht zu einem Tatverdächtigen.
Ermittler einer Bonner Coldcaseeinheit rollten den Fall Jahre später erneut auf. Mithilfe neuer kriminaltechnischer Untersuchungsmethoden wurden Spuren vom Tatort neu ausgewertet. So geriet der nun Verurteilte schließlich in den Fokus der Ermittler. Er wurde im Mai 2025 festgenommen.
Das Landgericht verurteilte ihn im März dieses Jahres wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der zu dem Zeitpunkt 59 Jahre alte Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Der BGH fand aber fast keine Rechtsfehler. Es wies die Revision des Manns größtenteils zurück. Seine Verurteilung wegen Mordes ist damit rechtskräftig.
Nur über einen Nebenaspekt muss das Landgericht noch einmal verhandeln. Dabei geht es um eine mögliche Anrechnung eines früheren Gefängnisaufenthalts auf die Mindestdauer der Haftverbüßung. Die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe kann unter strengen Voraussetzungen nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
G.AbuGhazaleh--SF-PST