-
Landtagswahl in Rheinland-Pfalz begonnen - fast drei Millionen Menschen aufgerufen
-
Woidke entsetzt über ausländerfeindlichen Vorfall in Diskothek
-
Belgien gedenkt der 32 Todesopfer der Anschläge in Brüssel vor zehn Jahren
-
"Spiegel": Weimer lässt Listen von Kultur-Jurymitgliedern erstellen
-
Rekord-Hitzewelle zieht vom Westen der USA weiter in Richtung Osten
-
Zweite Runde der Kommunalwahlen in Frankreich begonnen - Großstädte im Fokus
-
SPERRFRIST 08.00 UHR: Landtagswahl in Rheinland-Pfalz begonnen - fast drei Millionen Menschen aufgerufen
-
Miami: Zverev gewinnt Auftaktmatch
-
Agentur: Mehr als 100.000 Besucher bei Comeback-Konzert von BTS in Südkorea
-
Kehl lobt: "Haben Hamburg an die Wand gespielt"
-
"Etwas ganz Besonderes": Bayern vor Tor-Rekord
-
Staatlicher Ölkonzern: Beschädigter russischer Tanker wird nach Libyen abgeschleppt
-
Habecks Staatssekretär Graichen kritisiert Energiepolitik der Bundesregierung
-
Kuba meldet zweiten landesweiten Stromausfall binnen weniger als einer Woche
-
Trump stellt dem Iran Ultimatum von 48 Stunden für Öffnung von Straße von Hormus
-
Zweite Runde der französischen Kommunalwahlen: Großstädte im Fokus
-
Italiener stimmen in Referendum über Justizreform ab
-
Zahlreiche Stichwahlen zwei Wochen nach erster Runde von Kommunalwahl in Bayern
-
Enges Rennen zwischen CDU und SPD bei Landtagswahl in Rheinland-Pfalz erwartet
-
Sonntagstrend: Union setzt sich von AfD ab
-
Haushaltsstreit: Trump will ICE-Mitarbeiter an Flughäfen einsetzen
-
Trump: Iran hat 48 Stunden für Öffnung von Straße von Hormus - Sonst werden Kraftwerke zerstört
-
Mehr als 100 Verletzte bei Raketenangriffen nahe israelischer Atomanlage
-
Mehr als 90 Verletzte bei Raketenangriffen nahe israelischer Atomanlage
-
Auch ohne Dzeko: Schalke bleibt Tabellenführer
-
Duplantis fliegt zum nächsten WM-Gold
-
Zehntausende demonstrieren in Tschechien gegen Regierungschef Babis
-
Drei Elfmeter: BVB erkämpft spät den Sieg gegen den HSV
-
Früherer FBI-Chef und Sonderermittler Robert Mueller im Alter von 81 Jahren gestorben
-
Haushaltsstreit: Trump droht mit Einsatz von ICE-Mitarbeitern an Flughäfen
-
USA: Angriffe haben Irans Einsatzfähigkeiten in Straße von Hormus "eingeschränkt"
-
Spektakel im Derby: Köln und Gladbach verpassen Big Points
-
Souveräne Bayern festigen Tabellenführung
-
Trotz Sturz: Pogacar gewinnt 117. Mailand-Sanremo
-
Nawrath fällt bei Lägreid-Sieg weit zurück
-
Wolfsburg schlägt TSG im Topspiel - Popp verletzt
-
Bewaffneter Überfall auf Supermarkt gescheitert
-
BKA-Präsident Münch offen für strengere Altersgrenzen bei Social-Media-Nutzung
-
Energieexperten von SPD und Grünen kritisieren Gesetzespläne Reiches
-
14 Tote bei verheerendem Brand in Autoteilefabrik in Südkorea
-
SV Elversberg springt an die Tabellenspitze
-
Südkoreanische K-Pop-Bank BTS feiert Comeback mit riesigem Konzert in Seoul
-
US-Richter: Restriktionen des Pentagon gegenüber Medien teilweise verfassungswidrig
-
Aicher verpasst Abfahrtskugel - Dämpfer im Gesamtweltcup
-
Von Familienministerin geplante Beschränkungen bei "Demokratie leben!" stoßen auf Kritik
-
Frühere Cum-Ex-Ermittlerin Brorhilker: Defizite im Kampf gegen Steuerstraftaten
-
Iranische Medien berichten von US-israelischen Angrifen auf Atomanlage Natans
-
Requiem für verstorbenen Altbischof Wanke in Erfurt
-
US-Jury: Elon Musk hat Aktionäre vor dem Kauf von Twitter getäuscht
-
BVB verlängert mit Kapitän Can
Syrischer Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit in Frankfurt vor Gericht
Mit der Verlesung der Anklage hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main der Prozess gegen einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begonnen. Zum Auftakt sagte der Angeklagte zu seinem Leben aus. Die Bundesanwaltschaft wirft Alaa M. Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vor.
Der 36-Jährige soll in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene "gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt" haben, wie Oberstaatsanwältin Anna Zabeck sagte. Konkret wirft ihm die Anklage unter anderem Mord, Folter in 18 Fällen, schwere und gefährliche Körperverletzung, schwere Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge vor.
Die Opfer sollen laut Zabeck der gegen die Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad aufbegehrenden Opposition zugerechnet worden sein. Bei seinen Handlungen soll es sich um "systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung" gehandelt haben. Sie seien eingebettet gewesen in das Bestreben der syrischen Regierung, die oppositionelle Bewegung im Land niederzuschlagen.
Teilweise soll M. medizinische Instrumente oder Plastikrohre benutzt haben, um Gefangene zu schlagen. Anderen habe er gegen den Kopf oder in den Bauch getreten. Auch gegen bereits bestehende Wunden habe er getreten, teilweise habe er sie angezündet.
In einem Fall soll er einen Gefangenen mittels einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken", sagte Zabeck. Einem misshandelten Gefangenen, dessen Zustand sich durch einen epileptischen Anfall verschlechterte, soll er im Oktober 2011 eine Tablette gegeben haben. Der Mann zeigte daraufhin keine Reaktion mehr und starb.
Zudem soll er im Sommer 2011 die Genitalien eines 14 oder 15 Jahre alten Jungen mit Alkohol übergossen und angezündet haben. "Damit nahm M. den Verlust der Zeugungsfähigkeit billigend in Kauf", hieß es in der Anklage. "Im Anschluss prahlte er damit, eine neue Foltermethode erfunden zu haben." Auch die Hand eines Gefangenen soll M. mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben.
Nach Verlesung der Anklage ließ sich der 36-Jährige zu seiner Person ein. Nach eigenen Angaben kam der zu christlichen Minderheit gehörende M. 2015 mit einem offiziellen Visum nach Deutschland. Seit 2009 habe er in Syrien mit Privatlehrern Deutsch gelernt, weil er in Deutschland habe leben wollen. Ab September 2015 habe er als Arzt in Deutschland arbeiten dürfen. Fragen der Nebenklage ließ er unbeantwortet.
In zehn Fällen hatte der Senat die Anklageschrift aus Rechtsgründen zunächst abgelehnt, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien. Der Bundesgerichtshof ließ am Dienstag jedoch alle Anklagepunkte zu. Der Generalbundesanwalt hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des OLG eingelegt. Bis Ende März sind zunächst 15 Verhandlungstage angesetzt.
M.s Verteidigung kündigte am Mittwoch eine Aussage zu den Tatvorwürfen für den nächsten Prozesstag am kommenden Dienstag an. Diese soll zwei Verhandlungstage dauern.
Erst am Donnerstag ging vor dem OLG im reinland-pfälzischen Koblenz der weltweit erste Prozess um Staatsfolter gegen einen früheren Mitarbeiter eines syrischen Geheimdiensts zu Ende. Das Gericht verurteilte Anwar R. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft.
H.Darwish--SF-PST